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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 22.10.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 82

 

Haus interessiert. Verschiedene Leute aus dem Wohnausschuss hören interessiert zu, das freut mich.

 

Was ist dann passiert? Diese drei Betriebe sind alle vor der Gefahr gestanden, dass sie mit 2010 - das sind 6°Jahre, das klingt nach viel, das ist aber nicht so viel, wenn man einen Betrieb führt - geschlossen werden müssen. Kleine Firmen, mit denen wir nach unserer Meinung sprechen könnten, so wie wir es gemacht haben, und sie fragen könnten, ob sie ihr Grundstück nicht vielleicht selbst kaufen wollen, wenn die Stadt es schon verkauft. Das wäre nicht so schwierig: Man schreibt ein Brieflein hin, es ist beabsichtigt, dass ... und so weiter und sofort.

 

Jetzt hat man das zum Glück eingesehen und hat den Herrn Schuster gebeten, er möge doch auch mit den anderen sprechen. Es hat einen gemeinsamen Termin mit der zuständigen Magistratsabteilung gebeben, und die vier haben eine Lösung gefunden, nämlich: Es kauft jetzt trotzdem Herr Schuster, aber alle anderen haben ein Vorkaufsrecht. Wenn sie binnen eines Jahres ihr Grundstück kaufen möchten, können sie es kaufen, zum gleichen Preis, mit den Nebengebühren und so weiter. Das ist schön, dass es so funktioniert hat, und seien wir froh, dass wir alle es eingesehen haben und dass es so geht.

 

Nun kommen wir aber schon zum zweiten Fall. Letzte Landesregierungssitzung, ein ähnliches Problem, wieder wird ein Geschäftsstück abgesetzt - nein, diesmal war es im Wohnausschuss, muss man sagen, dort haben wir darüber geredet, und es wurde abgesetzt. Da ging es interessanterweise wieder um eine Gärtnerei, wieder war dort ein Pächter, der das Grundstück kaufen wollte, und eine zweite Pächterin, die nicht von der Stadt kontaktiert wurde, sondern - und da muss man sagen, das war eh eine Verbesserung - die Stadt hat gesagt: Wer ein Grundstück kaufen möchte, und es gibt eine andere Pächterin, möge auch die andere Pächterin informieren und einen Bescheid, eine Vereinbarung beibringen, dass informiert wurde und dass man damit einverstanden ist.

 

Das hat diese Dame, 74 Jahre alt, zwischen Tür und Angel unterschrieben, und anschließend ist sie draufgekommen, dass ihr das nicht so gut gefällt. Jetzt erklären wir kurz, warum: Das ist keine Pächterin, die dort ein Geschäft führt, das führt sie nämlich schon lange nicht, sondern dort gibt es ein Wohnhaus. Sie wohnt seit langem in diesem Haus, seit mehr als einem Jahrzehnt, und sie wäre jetzt kündbar, und zwar nicht erst 2010, wie es beim ersten Fall mit den Geschäftsleuten vorgesehen war, sondern sofort, binnen ein paar Monaten, weil dies ein Vertrag ist, der nur kurzfristig läuft.

 

Das heißt, der neue Pächter, der immerhin über 100 000 EUR für das Grundstück ausgibt, wird wohl das Grundstück nicht so übernehmen wollen. Er darf nicht einmal eine Miete für das Wohnhaus verlangen, weil dieses nicht dazugehört, er verdient damit nichts. Er wird ja mit dem Grundstück irgendetwas vorhaben, sonst würde er es nicht kaufen. Es macht das keinen Sinn: Ich kaufe das Grundstück neben meinem eigenen Geschäft, ich nutze es nicht, ich lege 100 000 EUR auf den Tisch, bin glücklich und froh und schaue zu, wie andere Leute in einem Haus wohnen, für das ich nicht einmal Miete verlangen darf.

 

Jetzt haben wir uns die Mühe gemacht und diese Frau beziehungsweise das Ehepaar gefragt, das schon lange in Pension ist und das in dem Fall natürlich nicht rechtskundig war. Die waren dann ganz verblüfft, und zum Glück konnte man das noch stoppen, weil auch im Wohnausschuss Einverständnis zwischen allen Fraktionen geherrscht hat, dass man da noch einmal nachfragt.

 

Zum Glück konnte man das noch stoppen, weil auch im Wohnausschuss Einverständnis zwischen allen Fraktionen geherrscht hat, dass man dem noch einmal nachgeht und auf unsere Bitte hin mit dem betroffenen Ehepaar beziehungsweise mit dem Käufer, mit dem Menschen, der kaufen möchte, ein Gespräch sucht.

 

Die Frage dabei ist: Ist es Aufgabe, und zwar ist es alleinige Aufgabe der GRÜNEN, die Akten so zu studieren und nachher hinzugehen zu jedem Einzelnen in der Stadt, wo ein Grundstück verkauft wird, wo ein Pachtgrund den Besitzer wechselt, was zu großen Konsequenzen führen kann, in einem Fall zum Verlust der Wohnung, im anderen Fall zur Gefährdung eines Betriebes, ist es nur die Aufgabe der GRÜNEN oder meinetwegen der Opposition oder ist es nicht auch Aufgabe der Stadtregierung, darauf zu achten, dass, wenn man schon einen Mieter oder einen Pächter verliert, die Leute auch über die Rechtsfolgen im Vorhinein aufgeklärt werden, eine Konstruktion zu finden, wie das in Zukunft besser gewährleistet ist? Ich würde glauben, dass man bei einem Grundstück, wie in diesem Fall, durchaus die Person einladen kann oder dass sogar jemand hingeht, dass ein Beamter, eine Beamtin zwei, drei Stunden investiert und jemanden darüber aufklärt, was die Rechtsfolgen sind, damit nicht die Erledigung von Geschäftsstücken lange verzögert wird, weil im ersten Fall ist es schlussendlich zu einer Einigung gekommen, es hat sich aber über 7°Monate hingezogen. Auch das wäre nicht notwendig. Es wäre allen Beteiligten geholfen gewesen, wenn es schneller gegangen wäre, glaube ich.

 

Wenn sich die Stadt Wien in Zukunft die Mühe machen würde, diese Arbeit nicht den GRÜNEN allein zu überlassen, würden wir uns freuen. Immerhin gehört das nach meiner Meinung klassisch zur sozialen Verantwortung im Kommunalbereich, und das sollte nicht nur die Aufgabe der Opposition sein. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Rudolf Hundstorfer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 

Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort. Bitte.

 

Berichterstatter GR Mag Andreas Schieder: Ich möchte in aller Kürze nicht darauf eingehen, was wessen Aufgabe ist und wann immer, wer vielleicht nicht seine Akten gelesen hat, weil auch das dürfte ja dann in das Aufgabenportfolio der grünen Opposition fallen, weil auch das schon des Öfteren vorgekommen ist.

 

Ich möchte mich daher auf den Akt beschränken und darauf hinweisen, dass dem Akt ja sehr wohl auch ein Schreiben beiliegt, wo mit 1., 2. und 3. den anderen am

 

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