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Gemeinderat, 20. Sitzung vom 25.10.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 94 von 106

 

möglich sind. Ich meine, es ist vielleicht doch notwendig, das Impfkonzept insgesamt ebenso wie die Angebote der Stadt Wien für Fernreisende zu überprüfen und auch in diesem Fall die Möglichkeit zu schaffen, dass dies zu gleichen Bedingungen auch im niedergelassenen Bereich erworben werden kann.

 

Wir werden diesem Aktenstück nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum Wort gemeldet ist Frau GRin Klicka. Ich erteile es ihr.

 

GRin Marianne Klicka (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Auf Grund der Beobachtungen in der Impfstelle für Auslandsreisende wurde vorgeschlagen, dass auch diese beiden Impfungen, nämlich sowohl die Impfung gegen Diphtherie/Tetanus/Keuchhusten kombiniert für Erwachsene als auch die Impfung gegen Tollwut, von der MA 15 und in den Bezirksgesundheitsämtern durchgeführt werden.

 

Man muss dazu noch sagen, dass eine Keuchhusten-Immunisierung bei allen Schutzimpfungen, die im Kindesalter bis zum 15. Lebensjahr durchgeführt werden, enthalten ist, sowohl in der Dreier- als auch in der Viererkombination, dass es aber bisher noch immer keinen Einzelimpfstoff gegen Keuchhusten für Erwachsene gibt. Auch im Erwachsenenalter ist es sehr wichtig, dass Diphtherie/Tetanus zumindest alle zehn Jahre aufgefrischt wird, und somit wird in der Kombination mit Keuchhusten auch eine weitere Immunisierung für Erwachsene ermöglicht. Weil sich Auslandsreisende häufiger auch mit Tollwut infizieren, da es in manchen Ländern in Asien und Afrika viele streunende Tiere gibt, bietet man für jene kleine Zielgruppe die Tollwutimpfung an, weil Tollwut nach der Infektion meistens tödlich verläuft.

 

Für uns ist es wichtig, über die MA 15 auch in diesen Spezialbereichen ein niederschwelliges Angebot anzubieten. Ich ersuche daher um Zustimmung zu dem Geschäftsstück. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist somit geschlossen.

 

Die Frau Berichterstatterin hat auf das Schlusswort verzichtet.

 

Wir können gleich zur Abstimmung kommen.

 

Es liegt auch kein Abänderungsantrag vor.

 

Ich bitte jene Damen und Herren des Gemeinderats, die dem Antrag der Frau Berichterstatterin zustimmen wollen, die Hand zu erheben. - Das ist mit Mehrheit, gegen die Stimmen der Freiheitlichen und der Volkspartei, angenommen.

 

Es gelangt nunmehr die Postnummer 25 (04243/2002-GGS) der Tagesordnung zur Verhandlung. Sie betrifft die Umsatzsteuernachzahlung für den Wiener Drogenbeauftragten.

 

Ich bitte die Berichterstatterin, Frau GRin Neck-Schaukowitsch, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin GRin Dr Elisabeth Neck-Schaukowitsch: Ich ersuche auch bei diesem Poststück um Zustimmung.

 

Vorsitzender GR Günther Reiter: Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet hat sich Frau GRin Dr Pilz. - Bitte.

 

GRin Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus): Meine geschätzten Damen und Herren!

 

Ich möchte bei diesem Geschäftsstück nicht zu viele Worte machen, aber erlauben Sie mir doch, auf zwei Dinge hinzuweisen.

 

Das eine ist eine grundsätzliche Verwirrung und Fragestellung, die wir uns rund um das Institut des Beauftragten, der Beauftragten im Gesundheitsbereich zu stellen hatten, weil in der letzten Zeit einige Verwirrung über diese Funktionen geherrscht hat - nicht etwa bei uns GRÜNEN, sondern im Büro der Frau Stadträtin selbst. Das möchte ich Ihnen nicht vorenthalten.

 

Weil wir widersprüchliche Informationen darüber hatten, ob es einen Psychiatriebeauftragten der Gemeinde Wien gibt und wer nun dieser Beauftragte wäre, hat meine Mitarbeiterin bei der Frau Stadträtin im Büro angerufen. Dort hat die Sekretärin gemeint: Ja, es gibt einen Psychiatriebeauftragten und sein Name wäre Chefarzt Dr Rudas. Auf eine weitere, detailliertere Frage hin konnte sie keine Auskunft geben und hat Rückruf vom Herrn Büroleiter versprochen. Diesen Rückruf haben wir im Grünen Klub erhalten, und - o höre und staune! - der Herr Büroleiter der Frau Stadträtin hat gemeint, Frau StR Pittermann hätte in ihrem eigenen Geschäftsbereich überhaupt keine Beauftragten.

 

Das ist nun doch eine sehr interessante Auskunft, da uns gerade heute auch ein Geschäftsstück vorliegt, das sich mit der Honorarsituation des Drogenbeauftragten beschäftigt, der nun tatsächlich als Person bekannt und ernannt ist. Wir wissen ja beispielsweise auch, dass Frau Prof Wimmer-Puchinger Frauengesundheitsbeauftragte ist.

 

Wie steht es nun mit den anderen Beauftragten? - Darüber herrscht Verwirrung und Unklarheit. Ich habe daher schriftlich eine Anfrage an die Frau Stadträtin gestellt, um Aufklärung darüber zu bekommen, wer in welcher Funktion mit einem offiziellen Mandat ausgestattet ist, wer bezahlt wird, warum jemand bezahlt wird, warum andere nicht bezahlt werden und so weiter. Dazu möchte ich sagen, ich halte diese Funktion für eine wichtige, für eine gute, für eine durchaus unterstützenswerte, es soll nur Klarheit herrschen. Es sollen diejenigen, die beauftragt sind, wissen, dass sie beauftragt sind, und diejenigen, die nicht beauftragt sind, sollen wissen, dass sie nicht beauftragt sind. Es soll Klarheit darüber geben, wer ein Honorar bezieht und warum jemand ein Honorar bezieht, und dieses soll auch angemessen und adäquat sein.

 

Wir haben in den letzten Tagen, konkret gestern und vor einigen Tagen, in der interfraktionellen Sitzung zu Gesundheitsfragen auch über die Umstrukturierungen gesprochen, die in Bezug auf die Frauengesundheitsbeauftragte Prof Wimmer-Puchinger anstehen und von denen noch vor einigen Tagen im

 

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