Gemeinderat,
20. Sitzung vom 25.10.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 95 von 106
Gesundheitsausschuss rundweg in Abrede gestellt
wurde, dass es dazu schon Konkretisierungen gibt. Zehn Tage später hat es sie
gegeben, nämlich Frau Frauengesundheitsbeauftragte Prof Wimmer-Puchinger wird
künftig in den Fonds Soziales Wien eingegliedert werden. Die organisatorische
und finanzielle Gebarung wird über den Fonds abgewickelt werden.
Da tut sich bei einer weiblichen
Gemeinderätin wie mir durchaus eine skeptische Alarmglocke auf. Denn es ist die
Frage zu stellen, ob es sich da möglicherweise um eine Machtübernahme handeln
könnte, um ein Über- und Unterordnungsverhältnis seitens des Fonds gegenüber
der Frauengesundheitsbeauftragten. Diese Frage ist zu stellen, und sie wurde
auch in der gestrigen Sitzung erörtert. Es wurde uns gesagt - vor allem von
Frau Prof Wimmer-Puchinger -, sie freut sich auf diese Zusammenarbeit, sie
findet es spannend, sie sieht kein Über- und Unterordnungsverhältnis. Wir
hoffen, dass dem so ist. Denn wir glauben, es ist wichtig, dass es hier eine
starke, nicht anderen Institutionen untergeordnete Frauengesundheitsbeauftragte
gibt, deren Verantwortlichkeit gegenüber der zuständigen Politikerin bestehen
soll.
Nach diesen Bemerkungen zu den
Unklarheiten über die verschiedenen Funktionen der Beauftragten und ihrer
Eingliederung in die Magistratsstruktur möchte ich zum konkreten Anlassfall
kommen, nämlich dem Geschäftsstück, über das wir heute sprechen: die
Umsatzsteuernachzahlung des Herrn Dr DAVID als Drogenbeauftragter. Wir haben
über seine Honorarerhöhung schon vor einigen Monaten diskutiert, und es hat uns
GRÜNEN nicht gefallen, dass es hier viele Funktionen gibt, die in einer Person
versammelt sind. Wir haben das auch schon entsprechend kritisiert.
Ich stehe aber nicht an zu sagen,
dass Herr Dr DAVID jemand ist, der unsere volle Anerkennung hat, was seine
fachliche Qualifikation betrifft. Und was die positive Erledigung seiner
Aufgabe betrifft, hat er unsere volle Unterstützung. Was wir allerdings nicht
verstehen, da wir hier schon wieder mit seinen Honorarfragen befasst werden,
ist, dass es da eine Situation gibt, die offensichtlich auf ein Chaos in der
Abwicklung der finanziellen Dotation dieses Honorars verweist.
Eigentlich zahlt man Umsatzsteuer
jährlich, man zahlt sie selbst, und man verrechnet sie seinem Auftraggeber
weiter. Es war zwischen den Jahren 1992 und 1997 der Fall - so wurde uns gesagt
-, dass der Magistrat die Umsatzsteuer überwiesen hat und die Umsatzsteuer auch
abgeliefert wurde. Von 1998 bis 2002 war man im Magistrat der Ansicht, dass es
sich bei dieser Tätigkeit um eine ärztliche Tätigkeit und nicht etwa um eine
Beratungstätigkeit handeln würde, sodass nur der verminderte Steuersatz von
3,4 Prozent und nicht jener von 20 Prozent Umsatzsteuer abzuführen
wäre. (Zwischenruf des GR Dr Wilfried Serles.) So steht es vielleicht im
Akt. Gut, ich entnehme das dem Akt, vielleicht kann Sie da jemand anderer
aufklären.
Der Umstand, dass die Gemeinde
Wien hier offensichtlich eine andere Auffassung als das Finanzamt hatte, hat
dazu geführt, dass Herrn Dr DAVID die Umsatzsteuer verrechnet wurde. Sein
Steuerberater hat sie auch abgeführt, hat aber offensichtlich vergessen - so
wurden wir informiert -, Herrn Dr DAVID davon in Kenntnis zu setzen, dass er
Umsatzsteuer zahlt, die ihrerseits dem Magistrat nicht in Rechnung gestellt
wurde. Faktum ist, von seinem Nettobetrag wurde sie abgeführt, und Faktum ist
weiter, dass Herr Dr DAVID in all den Jahren nicht draufgekommen ist, dass er
Umsatzsteuer bezahlt hat. Das ist nicht etwa eine kleine Summe, sondern es ist
die Erklecklichkeit von umgerechnet 800 EUR im Monat. Davon leben andere -
dem Herrn Dr DAVID ist nicht aufgefallen, dass dieser Betrag sozusagen nicht in
seiner Abrechnung enthalten war. Er hat einfach so lange gebraucht, festzustellen,
dass er in all diesen Jahren die Umsatzsteuer, die er legitimerweise von der
Gemeinde hätte einfordern können, laut Finanzamtsbescheid nicht bezogen hat,
aber er hat sie eben bezahlt.
Die Gemeinde Wien möchte jetzt
diesen Missstand sanieren, und zwar auf eine Weise, die für uns nicht
akzeptabel ist. Denn ich würde nun einmal annehmen, dass ein
Umsatzsteuerpflichtiger als Erstes eine Klärung bei seinem Steuerberater
herstellt, ob er Steuern, die veranschlagt werden und die er selbst einnehmen kann,
auch wirklich bezieht. Wenn sein Steuerberater dazu nicht die richtige Auskunft
gibt, dann ist auch der Steuerberater zur Verantwortung zu ziehen. Wenn es
nicht so ist - und ich erinnere mich an meinen eigenen Steuerberater, der mir
alles zur Unterschrift vorlegt und mir jede Position genau erklärt -, dann
unterschreibt man, was man auch tatsächlich an Steuerleistung erbringt, und
weiß, dass man seine Steuer und auch seine Umsatzsteuer zu zahlen hat.
Faktum ist, dieser Missstand wurde
nicht behoben. Über all diese Jahre hat es Uneinigkeit zwischen dem Finanzamt
und der Gemeinde Wien darüber gegeben, welche Steuer nun anzuwenden ist, und
jetzt soll der Steuerzahler eine erkleckliche Summe von 48 000 EUR
nachzahlen, weil die Dinge nicht rechtzeitig saniert wurden.
Wir sehen hier Handlungsbedarf.
Einerseits soll Herr Dr DAVID prüfen, wie weit sein Steuerberater für diese
Misere verantwortlich ist, und er soll das rechtlich bilateral mit ihm regeln,
bevor er zur Gemeinde Wien kommt. Zweitens würde ich doch meinen, dass Herr Dr
DAVID in der Fülle der Einkünfte, die er hat, so weit Überblick gewinnen
sollte, dass er sieht, ob ein Betrag von immerhin 800 EUR im Monat
eingegangen ist oder nicht, oder ob dieser Betrag fälschlich abgebucht wurde. Drittens
meinen wir, dass die Gemeinde Wien erschöpfend und abschließend klären müsste,
ob die Tätigkeit des Drogenbeauftragten eine ärztliche Tätigkeit ist oder ob es
eine Beratungstätigkeit ist, für die diese Umsatzsteuer zu begleichen ist. Sie
soll das mit dem Finanzamt klären.
Da wir meinen, dass diese Dinge
zur Klärung anstehen, sind wir der Ansicht, dass die Nachzahlung von
48 000 EUR zurückgestellt werden soll. Ich beantrage daher
entsprechend § 22b die Vertagung der Verhandlung über dieses Geschäftsstück
zur Erledigung dieser Punkte. - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
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