Gemeinderat,
20. Sitzung vom 25.10.2002, Wörtliches Protokoll - Seite 74 von 106
des Bundes, die von 2,4 Milliarden EUR im Jahr 1996 auf
1,2 Milliarden EUR im Jahr 2002 gesunken sind.
Nach dem Aufholbedarf an Neubauwohnungen Mitte der
Neunzigerjahre stabilisiert sich seit 2000 die Quantität des geförderten
Wohnungsneubaus in Wien. Mit dem aktuellen Ausmaß an geförderten
Neubauprojekten liegt Wien nicht nur im internationalen Vergleich sehr hoch. Im
Regierungsprogramm sind 25 000 geförderte Neubauwohnungen in dieser
Legislaturperiode vorgesehen, um eine Knappheit am Wohnungsmarkt zu vermeiden.
Der Fördermitteleinsatz im Neubau wird im nächsten
Jahr um 30 Millionen EUR gegenüber dem Jahr 2002 aufgestockt werden. In
der Sanierung kann mit 178 Millionen EUR das in Wien seit Jahren gleich
bleibend benötigte Förderungsvolumen trotz geringer werdender Mittel gehalten
werden.
Ein
Vorziehen von Neubau-Projekten aus arbeitsmarktpolitischen Gründen wäre nur
sinnvoll, wenn ein entsprechend erhöhter Bedarf beziehungsweise eine stärkere
Nachfrage bestünde. Sowohl auf Grund der derzeit vorliegenden Daten als auch
der Beurteilung durch die am geförderten Wohnungsmarkt agierenden Bauträger,
die auch das wirtschaftliche Risiko für die errichteten Wohnungen tragen, ist
eine entsprechend vermehrte Nachfrage nicht erkennbar.
Abschließend
will ich mir es nicht nehmen lassen, gerade Ihre Fraktion darauf hinzuweisen,
dass im Rahmen der Verhandlungen zum Finanzausgleich 2001 vereinbart wurde, die
Zweckwidmung der Rückflüsse aus gewährten Wohnbauförderungsdarlehen aufzuheben,
um diese für Infrastrukturmaßnahmen verwenden zu können.
In
Wien werden diese Rückflussmittel zweckentsprechend für Infrastrukturmaßnahmen
verwendet, während andere Bundesländer ihre Forderungen aus gewährten
Wohnbauförderungsdarlehen veräußert haben, und in weiterer Folge diese Mittel
nicht zum Wohle der Wirtschaft und der Arbeitssuchenden investieren, sondern in
diversen Bankinstituten einmotten, um mit den Zinseinnahmen ihre schwachen
Haushaltsstrukturen zu kaschieren.
Zu
6 bis 9: Sowohl im Inland als auch bei ausländischen Delegationen gelten die
Wiener Förderungsinstrumente als vorbildlich. Ein zusätzlicher Förderungsanreiz
ist daher, sieht man von der beabsichtigten Aufstockung der Förderungsmittel
für die Lückenverbauungen ab, nach Ansicht von Experten nicht erforderlich. Die
in den letzten Jahren zusätzlich geschaffenen Anreize bestehen beispielsweise
mit der neuen Förderungsschiene THEWOSAN, mit dem einfacheren Zugang zu Aufzugsförderungen
sowie der besseren Förderung von Dachgeschossausbauten in erneuerungsdringlichen
Gebieten.
Die
Rahmenbedingungen auf Bundesebene sind jedoch dafür verantwortlich, dass trotz
des hohen Einsatzes von Förderungsmitteln eine zusätzliche Konjunkturbelebung
derzeit ausbleibt. Es fehlen die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere
finanzielle Anreize im Sanierungsbereich, und dies betrifft vor allem die thermische
Sanierung und den nachträglichen Aufzugseinbau.
Ein
weiteres Impulsprogramm für den nachträglichen Einbau von Aufzügen,
Garageneinbauten und Brandschutzeinrichtungen wäre auf Grund der bundesgesetzlichen
Rahmenbedingungen derzeit wohl nur möglich, wenn die öffentliche Hand bis zu
zwei Drittel der Investitionskosten finanzieren würde. Derzeit werden
jedenfalls im Rahmen von Einzelanträgen so viele Aufzüge gefördert wie in den
Jahren 1995, 1996 und 1997 zusammen.
Was
die Verbesserung der Althaussubstanz betrifft, so wurden durch die Durchführung
von Blocksanierungen, die Einrichtung weiterer Gebietsbetreuungen, bessere
Förderung von Objekten in erneuerungsdringlichen Gebieten, Förderung von
Geschäftslokalen im Zuge der Haussanierung und so weiter Anreize für
Sanierungen in dicht verbauten Gebieten geschaffen. Der Substandardbeseitigung
sind jedoch Grenzen gesetzt, da diese weder gegen den Willen des
Hauseigentümers noch des Mieters durchgeführt werden kann. Dennoch konnte der
Bestand dieser Wohnungen seit 1996 um 25 Prozent reduziert werden.
Die
Nachfrage nach Förderungsmitteln für die thermische Wohnhaussanierung - diese
Sanierungsschiene wurde erst im Jahr 2000 geschaffen - ist weiterhin hoch. Dazu
haben auch Informationsveranstaltungen des WBSF für Bauträger beigetragen.
Engpässe
bestehen im Bereich der Projektvorbereitung durch Bauträger beziehungsweise
Hauseigentümer. Für das Jahr 2003 ist eine weitere Aufstockung der Mittel für
die THEWOSAN-Förderung um 2,7 auf 30 Millionen EUR vorgesehen.
Insbesondere im Bereich der Städtischen Wohnhäuser ist bereits ein sehr hohes Volumen
an thermischer Sanierung in Bau beziehungsweise in Vorbereitung. Darüber hinaus
wird ein umfassendes Programm zur Instandsetzung und Verbesserung von
freiwerdenden Kategorie C-Wohnungen in Angriff genommen.
Zu
10: Die Wohnungsverbesserungsförderung für die Standardanhebung, den
Heizungseinbau und den Fensterbau soll bedürftigen Wohnungsinhabern die Möglichkeit
bieten, sich eine Wohnungs- und damit Lebensqualitätsverbesserung finanzieren
zu können. Derjenige, der über genügend Eigenkapital verfügt, sollte am Wohnungsmarkt
jederzeit in der Lage sein, sich eine lebenswerte Wohnung zu leisten. Die Wiener
Wohnungspolitik ist vor allem von sozialen Gesichtspunkten geleitet. Eine
Umverteilung hin zur wohlhabenden Bevölkerungsschicht ist nicht das Ziel dieser
Politik.
Zu 11: Die Herabsetzung der 15-jährigen Frist, die im Wiener
Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz im Rahmen der Sockelsanierung
vorgesehen ist, würde in erster Linie nur denjenigen Hauseigentümern dienen,
die den Wert ihrer Häuser unter Einsatz beträchtlicher öffentlicher Mittel
steigern wollen, um dann so rasch wie möglich sanierte Wohnungen Gewinn
bringend zu verkaufen. Eine derartige Maßnahme wäre den Steuerzahlern gegenüber
wohl nur sehr schwer zu verantworten. Ziel der "Sanften Wiener
Stadterneuerung" ist die sozial verträgliche, die Mieter schützende
Erhaltung und
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