Gemeinderat,
3. Sitzung vom 26.6.2001, Wörtliches Protokoll
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Integration durch
Familienzusammenführung, wir stehen selbstverständlich auch dafür, dass jeder,
der sich im Lande legal aufhält, auch hier arbeiten kann. Auch hier haben wir
der Bundesregierung viel zu verdanken. Ich erinnere an den Integrationserlass
der Bundesregierung aus dem Juli 2000. Mit diesem Erlass ist das gelungen,
woran die Sozialdemokratie viele Jahre hindurch gescheitert ist, nämlich
40 000 Ausländern, die sich seit fünf Jahren legal im Inland aufhalten,
eine Arbeitsgenehmigung zu verschaffen. (Beifall
bei der ÖVP.)
Ich meine, es
ist ja nicht so, dass es nur negative Dinge im Zusammenhang mit der Integration
zu berichten gäbe. Es gibt durchaus anerkennenswerte Maßnahmen und Projekte des
Integrationsfonds. Ich denke etwa an die Sprach- und Bildungsoffensive 2000, in
deren Rahmen wiederum 214 Kurse stattgefunden haben, die von über 3 000
Teilnehmern aus - und das ist interessant - 94 unterschiedlichen Staaten
besucht wurden. Es ist damit also der Nachweis dafür erbracht, dass sich in
Österreich Ausländer aus 94 unterschiedlichen Staaten aufhalten. Insgesamt sind
es weit über 20 000 Ausländer, die in den letzten Jahren an diesen Kursen
teilgenommen haben.
Wir würden uns
natürlich wünschen, dass es im Integrationsfonds auch ein etwas besseres Klima
gäbe zwischen der Geschäftsführung und der Belegschaft, aber auch zwischen
vielen Funktionären, zwischen der Führung und den NGOs. Da habe ich, muss ich
gestehen, schon manchmal den Eindruck, dass es uns nicht gelingt, die
Integrationsorganisationen in den Integrationsfonds zu integrieren. Aber ich
bin auch da zuversichtlich, dass das in Zukunft besser gelingen mag.
Was gut
gelungen ist, das ist die Wohnbeihilfe für Drittstaatsangehörige, die nunmehr
auch nach fünfjährigem Aufenthalt in den Genuss dieser Sozialeistungen kommen
können.
Nur teilweise
erfolgreich waren wir als ÖVP in der vergangenen Periode bei der Öffnung der
Gemeindebauten für Ausländer. Aber hier ist es immerhin gelungen, dass einige
Notfallswohnungen - zu wenige noch und mit einer zu langen Aufenthaltsdauer als
Anspruchsvoraussetzung, aber immerhin doch - zur Verfügung gestellt wurden.
Wir als ÖVP
vertreten eindeutig die Meinung, dass wir als Stadtpolitiker die Verpflichtung
haben, Integrationsmaßnahmen zu setzen, den Migranten bei der Integration zu
helfen, aber dass wir auch berechtigt sind, diese Integrationsbereitschaft von
ihm einzuverlangen, da Integration keine Einbahnstraße sein darf. Wir dürfen
auch von den Zuwanderern etwas verlangen. Wir dürfen verlangen, dass auch sie
bereit sind, sich in die Gesellschaft und in den Staat einzugliedern.
Für diese
Argumentation darf ich auch einen unverdächtigen Zeugen nennen, nämlich die
Statuten des Wiener Integrationshauses, in denen ganz klar festgestellt ist,
dass eine wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme in dieses Haus darin
besteht, dass die Ausländer bereit sind, intensive integrationsfördernde
Betreuung sowie Bildungs- und Schulungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen.
Ich verhehle
nicht, dass am Ende des Integrationsprozesses aus unserer Sicht die Verleihung
der Staatsbürgerschaft stehen soll. Solange die Staatsbürgerschaft nicht
erreicht ist, ist die Integration sicherlich nicht zur Gänze abgeschlossen.
Ich denke,
dass die Bundesregierung einen ganz wesentlichen Beitrag für die Integration
ausländischer Mitbürger in Wien geleistet hat. Ich denke, dass auch die
Stadtregierung vieles dazu beigetragen hat. Bei der Öffnung der Gemeindebauten
ist die Stadtregierung allerdings eindeutig säumig.
Ein Punkt, in
dem man einer Säumigkeit Abhilfe schaffen möchte, betrifft nun die
Notfallswohnungen, wozu - Prinzip Hoffnung: man soll die Hoffnung nicht
aufgeben - es immerhin einen Mehrparteienantrag gibt, der vorsieht, dass die
Wartefrist, die Aufenthaltsdauer als Voraussetzung zum Erlangen einer
Notfallswohnung, nun von acht Jahren auf fünf Jahre gesenkt werden soll.
Ich freue mich
daher sehr, dass ich mit den Kollegen Tschirf, Fuchs, Vana und Stürzenbecher
nunmehr diesen Beschlussantrag einbringen kann, mit welchem beantragt wird,
dass das Erfordernis legaler Aufenthaltsdauer für die Erlangung einer
Notfallswohnung von mindestens acht Jahren auf fünf Jahre gesenkt wird.
In formeller
Hinsicht wird die sofortige Abstimmung beantragt. (Beifall bei der ÖVP.)
Integration
betrifft aber nicht nur unsere ausländischen Mitbürger, Integration betrifft
selbstverständlich auch unsere behinderten Mitbürger. Ich möchte es an dieser
Stelle nicht versäumen, darauf aufmerksam zu machen, dass wir noch mehr
Anstrengungen als bisher unternehmen müssen, damit insbesondere bei der
Einstellungsverpflichtung durch den Magistrat dieser seinen Verpflichtungen
mehr nachkommt, als das bisher der Fall war. Ich denke mir, zumindest die
gesetzlichen Voraussetzungen sollten bei der Einstellungsverpflichtung erfüllt
werden. Darüber hinaus gibt es aber auch noch eine moralische
Einstellungsverpflichtung und wir werden uns das sehr genau ansehen, wie hier
die Gemeinde in Zukunft ihrer Einstellungsverpflichtung nachkommen wird.
Auch bei der
behindertengerechten Ausgestaltung der öffentlichen Verkehrsmittel, der Ämter,
des Straßenraums, der Schulen, der Wahllokale ist noch viel zu tun und werden
wir Fortschritte in diesen Bereichen sehr gerne anerkennen und genau beobachten.
Meine Damen
und Herren! Das Ressort, über das wir soeben diskutieren, ist auch das
Wahlressort, wenn ich so sagen darf. Es ist jene Geschäftsgruppe, in welcher
sich ein Unterausschuss zum Thema Wahlrecht konstituiert hat. Und an dieser
Stelle muss klar und deutlich festgehalten werden, dass es in Wien das
ungerechteste Wahlrecht von ganz Österreich gibt. (Beifall bei der ÖVP.)
Nur in Wien ist es
möglich, mit 46 Prozent der
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