Strahlenschutzangelegenheiten (MA 64)
Die Zuständigkeit der Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht im Strahlenschutz besteht ausschließlich für den nichtmedizinischen und nichtgewerblichen Bereich.
Die Ausübung einer Tätigkeit mit Strahlenquellen wie Röntgen-Einrichtungen oder radioaktive Stoffe erfordert Bewilligungen nach dem Strahlenschutzgesetz 2020 - StrSchG 2020. Der*die Bewilligungsinhaber*in hat Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen. Ausnahmen von der Bewilligungspflicht sind im § 7 der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung 2020 - AllgStrSchV 2020 genannt.
Wenn die Tätigkeit bautechnische Schutzmaßnahmen erfordert, ist ein 2-stufiges Bewilligungsverfahren durchzuführen (Errichtungsbewilligung und Tätigkeitsbewilligung). Ansonsten ist ein 1-stufiges Verfahren (Tätigkeitsbewilligung) ausreichend.
Personen, die strahlenexponiert sind, brauchen eine Genehmigung als externe Arbeitskräfte, wenn sie:
- selbst keine Tätigkeiten im Sinne des Strahlenschutzgesetzes 2020 ausüben.
- nicht bei einem*einer Bewilligungsinhaber*in beschäftigt sind, aber in deren bewilligten Kontroll- und Überwachungsbereichen arbeiten.
Amtswege - Anträge und Bekanntgabe
- Errichtungsbewilligung - Antrag
- Tätigkeitsbewilligung – Antrag
- Wechsel von Strahlenschutzbeauftragten - Bekanntgabe
- Genehmigung externer Arbeitskräfte - Antrag
Kontakt
- Bewilligungen im nichtmedizinischen und nichtgewerblichen Bereich: Abteilung Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht - Energie
- Bewilligungen im gewerblichen Bereich:
- Gewerbebetriebe müssen ihren Antrag beim zuständigen Magistratischen Bezirksamt stellen.
- Betriebe nach Anlage 3 oder 5 der Gewerbeordnung (z. B. IPPC- und SEVESO-Anlagen) müssen Ihren Antrag bei der Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63) stellen.
- Bewilligungen für Betriebe, die dem Abfallwirtschaftsgesetz unterliegen:
- Abfallbetriebe, die dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 unterliegen, müssen ihren Antrag bei der Abteilung Umweltschutz (MA 22) stellen.
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
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