Gesetz für Inklusion in der Elementarpädagogik - Einreichung der Anzeige Inklusion

Am 22. Oktober 2024 trat ein neues Gesetz in Kraft. Seither gelten folgende Regelungen für die Betreuung von Kindern mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung in der Elementarpädagogik:

  • Es können bis zu 2 Kinder mit Diagnose und erhöhtem Betreuungsbedarf in einer Gruppe betreut werden.
  • Es bedarf einer Diagnose nach ICD10 oder ICD11.
  • Der*die Betreiber*in der Trägerorganisation oder die Tagesmutter/der Tagesvater müssen die Betreuung des Kindes/der Kinder bei der Kompetenzstelle Inklusion Elementarpädagogik melden.

Diese Meldung erfolgt in 2 Teilen:

1. Teil - Anzeige einreichen

Innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis der Diagnose und des erhöhten Betreuungsbedarfs muss der*die Betreiber*in beziehungsweise eine bevollmächtigte Person oder die Tagesmutter/der Tagesvater die Inklusion bei der Kompetenzstelle Inklusion anzeigen.

Das heißt, sobald im Kindergarten, in der Kindergruppe oder bei den Tageseltern die Diagnose bekannt ist und die Unterlagen (der Befund) von den Erziehungsberechtigten übergeben wurden und ein erhöhter Betreuungsbedarf erkennbar ist, sind noch 14 Tage Zeit für die Übermittlung der Anzeige.

Mit der Anzeige sind die Daten des Kindes, ein Nachweis der Diagnose (Befund) und die Bestätigung des erhöhten Betreuungsbedarfs sowie das Inklusionskonzept zu übermitteln.

Folgende Informationen und Beilagen müssen Sie bei der Anzeige mitschicken:

  • Name des*der Betreiber*in beziehungsweise der bevollmächtigten Person oder Name der Tagesmutter/des Tagesvaters
  • Adresse des Kindergartens/der Kindergruppe beziehungsweise der Tageseltern
  • Daten des Kindes (Name, Geburtsdatum, Diagnose)
  • Nachweis der Diagnose (Befund) - als Beilage hochladen
  • Inklusionskonzept - als Beilage hochladen. Bitte verwenden Sie zur Erstellung den Leitfaden Inklusionskonzept.

Bitte stellen Sie vor der Übermittlung der Anzeige sicher, dass die Erziehungsberechtigten damit einverstanden sind, dass Sie die Daten/Unterlagen des Kindes an die Behörde weiterleiten dürfen. Sie können dazu bei der Kompetenzstelle Inklusion eine Einverständniserklärung anfordern. Zur Information über die Datenverarbeitung in der Kompetenzstelle können den Erziehungsberechtigten folgende datenschutzrechtliche Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Anzeige einreichen

2. Teil - Individuellen Entwicklungs- und Teilhabeplan einreichen

Innerhalb von 3 Monaten nach der Anzeige ist ein Individueller Entwicklungs- und Teilhabeplan zu übermitteln. Bitte verwenden Sie zur Erstellung den Leitfaden Individueller Entwicklungs- und Teilhabeplan.

Teilhabeplan einreichen

Förderungen

Die neuen Regelungen für Inklusion dienen aufgrund der gesetzlichen Änderung einer Verbesserung der Rahmenbedingungen durch entsprechende Fördermöglichkeiten.

Die Zuständigkeit für die finanzielle Förderung liegt beim Referat Förderungen (MA 10).

Finanzielle Förderungen der Abteilung Kindergärten im Zusammenhang mit Inklusion finden Sie hier:

Gesetzliche Grundlagen

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Stadt Wien | Kinder- und Jugendhilfe
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