Förderung von Inklusion – eine Initiative zur Gewährleistung der bestmöglichen Bildung und Teilhabe von Kindern mit erhöhtem und wesentlich erhöhtem Betreuungsbedarf in "Regelgruppen"
In Wien sollen alle Kinder unabhängig von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen gleichermaßen den Zugang zu elementarer Bildung bekommen. Gleichzeitig soll die Betreuungsqualität frühkindlicher Bildung verbessert werden. Daher können in sogenannten "Regelgruppen" bis zu 2 Kinder mit erhöhtem oder wesentlich erhöhtem Betreuungsbedarf aufgenommen werden.
Die Förderung stellt eine zusätzliche finanzielle Unterstützung dar, um den erhöhten finanziellen Aufwand abdecken zu können, wie zum Beispiel die Kosten für zusätzliches Personal, Therapeut*innen, Umbauarbeiten oder spezielle Fördermaterialien.
Einen Förderantrag können nur Trägerorganisationen stellen, die bereits im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" gefördert werden.
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen.
Sie müssen den Antrag online stellen:
Informationen zur ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)
Allgemeine Informationen
Durch eine Änderung des Wiener Kindergartengesetzes beziehungsweise des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes wurde die Möglichkeit geschaffen, bis zu 2 Kinder mit einer Diagnose nach ICD10 beziehungsweise ICD11 in sogenannten "Regelgruppen" zu betreuen.
In den betroffenen Einrichtungen können dadurch Mehrkosten entstehen, zum Beispiel für zusätzliches Personal, Umbauarbeiten, Therapeut*innen oder Ähnliches. Aus diesem Grund wurde eine Förderung geschaffen.
Diese ist an Förderungen im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" geknüpft und vorerst bis 31. August 2029 befristet.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Es können nur Trägerorganisationen gefördert werden, die schon im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" gefördert werden.
Um die Förderung zu erhalten, muss die Trägerorganisation eine Fördervereinbarung mit der Stadt Wien abschließen. Das bedeutet, dass die geltende Förderrichtlinie eingehalten werden muss:
Verhaltenskodex samt Compliance-Regelungen für Förderwerber*innen und Fördernehmer*innen
Fristen und Termine
Damit das Förderansuchen geprüft werden kann, müssen Sie alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt abschicken. Erst nach einer positiven Prüfung des vollständigen Antrags können Sie die Förderung bekommen.
Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Damit Sie eine Förderung für einen laufenden Monat bekommen können, müssen Sie die Kinder spätestens am 15. des Monats in Ihrer Gruppe aufnehmen.
Zuständige Stelle
Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)
Fachbereich Wirtschaft, Finanzen und Infrastruktur
3., Thomas-Klestil-Platz 11
Telefon: +43 1 4000-90225
Fax: +43 1 4000-99-90248
E-Mail: foerderungen@ma10.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Online-Antrag inklusive aller Beilagen
- Nur bei Vereinen: Aktueller Vereinsregisterauszug/Nachweis über die Zeichnungsberechtigungen
- Aktuelle Strafregister-Bescheinigungen aller vertretungsberechtigten Vereins- oder Gesellschaftsorgane
- Amtliche Lichtbildausweise aller vertretungsberechtigten Vereins- oder Gesellschaftsorgane
- Falls vorhanden: Gemeinnützigkeitsbescheinigung
- Sachbericht: Sie müssen rechtzeitig einen separaten Sachbericht online mit ID Austria vorlegen. Dabei müssen Sie diese Fristen einhalten:
- Nicht-Bilanzierer (NB) bis zum 31. März beziehungsweise Bilanzierer (B) bis zum 30. Juni des Folgejahres
- Bilanzierer mit abweichendem Wirtschaftsjahr (AWJ), welche das Kindergartenjahr von September bis August haben, bis zum 28. Februar des Folgejahres
Abrechnung:
Damit die Abteilung Kindergärten kontrollieren kann, ob die eingesetzten Mittel der Stadt Wien widmungsgemäß verwendet werden, müssen Sie einen zahlenmäßigen Nachweis im Rahmen der Jahresabrechnung zum Modell "Beitragsfreier Kindergarten" erbringen. Beachten Sie die dort geltenden Fristen.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist kostemlos.
Formular
- Online-Formular mit ID Austria: Förderung von Inklusion - eine Initiative zur Gewährleistung der bestmöglichen Bildung und Teilhabe von Kindern mit erhöhtem und wesentlich erhöhtem Betreuungsbedarf in "Regelgruppen"
- Sachbericht online mit ID Austria
- Förderungen "Beitragsfreier Kindergarten" bis 2. März 2018
- Förderungen "Beitragsfreier Kindergarten" ab 3. März 2018
Zusätzliche Informationen
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Stadt Wien | Kindergärten
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