Förderung von Inklusion – eine Initiative zur Gewährleistung der bestmöglichen Bildung und Teilhabe von Kindern mit erhöhtem und wesentlich erhöhtem Betreuungsbedarf in "Regelgruppen"

Um allen Kindern - unabhängig von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen - gleichermaßen den Zugang zu elementarer Bildung zu ermöglichen sowie die Betreuungsqualität frühkindlicher Bildung zu verbessern, können bis zu 2 Kinder mit erhöhtem oder wesentlich erhöhtem Betreuungsbedarf in Regelgruppen aufgenommen werden.

Die Förderung stellt eine zusätzliche finanzielle Unterstützung dar, um den erhöhten finanziellen Aufwand, wie beispielsweise die Kosten für zusätzliches Personal, Therapeut*innen, Umbauarbeiten oder spezielle Fördermaterialien abdecken zu können.

Einen Förderantrag können nur Trägerorganisationen stellen, die bereits im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" gefördert werden.

Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen.

Sie können den Antrag ausschließlich online stellen:

Informationen zur ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)

Allgemeine Informationen

Durch eine Änderung des Wiener Kindergartengesetzes beziehungsweise des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes wurde die Möglichkeit geschaffen, bis zu 2 Kinder mit einer Diagnose nach ICD10 beziehungsweise ICD11 in sogenannten "Regelgruppen" zu betreuen. (Beschluss des Landtages vom 26. September 2024).

Um die Mehrkosten, die für die Trägerorganisationen durch eventuelles zusätzliches Personal, Umbauarbeiten, Therapeut*innen usw. entstehen, abzugelten, wurde eine Förderung geschaffen. Die Förderung wurde am 20. November 2024 im Gemeinderat beschlossen.

Das Projekt ist an Förderungen im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" geknüpft und vorerst bis 31. August 2029 befristet. Diese zusätzliche Förderung der Abteilung Kindergärten (MA 10) kann daher nur bestehenden Vertragspartner*innen gewährt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Es können nur Trägerorganisationen gefördert werden, die schon im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" vollgefördert werden.

Um die Förderung zu erhalten, muss die Trägerorganisation eine Fördervereinbarung mit der Stadt Wien abschließen. Die Fördervereinbarung setzt die Einhaltung der geltenden Förderrichtlinie voraus.

Förderrichtlinie "Förderung von Inklusion - eine Initiative zur Gewährleistung der bestmöglichen Bildung und Teilhabe von Kindern mit erhöhtem und wesentlich erhöhtem Betreuungsbedarf in "Regelgruppen": 246 KB PDF

Verhaltenskodex samt Compliance-Regelungen für Förderwerber*innen und Fördernehmer*innen

Fristen und Termine

Förderansuchen können erst geprüft werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen.

Die Förderung kann frühestens nach positiver Prüfung des vollständigen Antrages erfolgen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Damit eine Förderung für einen laufenden Monat gewährt wird, muss die Bildungsleistung bis 15. des Monats begonnen haben.

Zuständige Stelle

Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)
Fachbereich Wirtschaft, Finanzen und Infrastruktur
3., Thomas-Klestil-Platz 11
Telefon: +43 1 4000-90225
Fax: +43 1 4000-99-90248
E-Mail: foerderungen@ma10.wien.gv.at

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Online-Antrag auf "Förderung von Inklusion - eine Initiative zur Gewährleistung der bestmöglichen Bildung und Teilhabe von Kindern mit erhöhtem und wesentlich erhöhtem Betreuungsbedarf in "Regelgruppen"" inklusive aller Beilagen
  • Aktueller Vereinsregisterauszug/Nachweis über die Zeichnungsberechtigungen (nur bei Vereinen)
  • Aktuelle Strafregister-Bescheinigungen aller vertretungsberechtigten Vereins- beziehungsweise Gesellschaftsorgane
  • Amtliche Lichtbildausweise aller vertretungsberechtigten Vereins- beziehungsweise Gesellschaftsorgane
  • Gemeinnützigkeitsbescheinigung (falls vorhanden)
  • Sachbericht: Unter Einhaltung der unten genannten Fristen müssen Sie einen separaten Sachbericht online mit ID Austria vorlegen:
    • Nicht-Bilanzierer (NB) bis zum 31. März beziehungsweise Bilanzierer (B) bis zum 30. Juni des Folgejahres
    • Bilanzierer mit abweichendem Wirtschaftsjahr (AWJ), welche das Kindergartenjahr von September bis August haben, bis zum 28. Februar des Folgejahres

Abrechnung:

Damit die Abteilung Kindergärten kontrollieren kann, ob die eingesetzten Mittel der Stadt Wien widmungsgemäß verwendet werden, müssen Sie einen zahlenmäßigen Nachweis im Rahmen der Jahresabrechnung zum Modell "Beitragsfreier Kindergarten" in dort geltenden Fristen erbringen.

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Zusätzliche Informationen

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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