Zuschlag für Personalressourcen und Betreuungsqualität in privaten elementaren Bildungseinrichtungen
Ab September 2024 werden die Stunden von Assistent*innen in Familien-, Kleinkind- und Kindergartengruppen erhöht, um die Rahmenbedingungen in elementaren Bildungseinrichtungen zu verbessern. Um die Anzahl qualifizierter Mitarbeiter*innen bzw. deren Ressourcen zu erhöhen, können Sie eine Förderung der zusätzlich anfallenden Personalkosten für Assistent*innen beantragen.
Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen.
Sie können den Antrag ausschließlich online stellen:
Informationen zur ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)
Allgemeine Informationen
Zur schrittweisen Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Wiener Elementarbildungseinrichtungen sollen die Stunden von Assistent*innen wesentlich erhöht werden. Darüber hinaus kann das pädagogische Personal auch durch zusätzliches Küchen- bzw. Reinigungspersonal entlastet werden. Sie können für die zusätzlich anfallenden Personalkosten aufgrund der Stundenaufstockung von Assistent*innen eine Förderung beantragen.
Das Projekt ist an Förderungen im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" geknüpft und vorerst bis 31. August 2029 befristet. Diese zusätzliche Förderung der Stadt Wien - Kindergärten kann daher nur bestehenden Vertragspartner*innen gewährt werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Es können nur Trägerorganisationen gefördert werden, die schon im Rahmen des Modells "Beitragsfreier Kindergarten" vollgefördert werden.
Um die Förderung zu bekommen, muss die Trägerorganisation eine Fördervereinbarung mit der Stadt Wien abschließen. Die Fördervereinbarung setzt die Einhaltung der geltenden Förderrichtlinie voraus.
Verhaltenskodex samt Compliance-Regelungen für Förderwerber*innen und Fördernehmer*innen
Fristen und Termine
Förderansuchen können erst geprüft werden, wenn alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen.
Die Förderung kann frühestens nach positiver Prüfung des vollständigen Antrages erfolgen. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Damit eine Förderung für einen laufenden Monat gewährt wird, muss die Bildungsleistung bis 15. des Monats begonnen haben.
Zuständige Stelle
Stadt Wien - Kindergärten (MA 10)
Fachbereich Wirtschaft, Finanzen und Infrastruktur
3., Thomas-Klestil-Platz 11
Telefon: +43 1 4000-90225
Fax: +43 1 4000-99-90248
E-Mail: foerderungen@ma10.wien.gv.at
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Online-Antrag auf "Zuschlag für Personalressourcen und Betreuungsqualität in privaten elementaren Bildungseinrichtungen" inklusive aller Beilagen
- Aktueller Vereinsregisterauszug/Nachweis über die Zeichnungsberechtigungen (nur bei Vereinen)
- Aktuelle Strafregister-Bescheinigungen aller vertretungsberechtigten Vereins- bzw. Gesellschaftsorgane
- Amtliche Lichtbildausweise aller vertretungsberechtigten Vereins- bzw. Gesellschaftsorgane
Um zu kontrollieren, ob die eingesetzten Mittel der Stadt Wien widmungsgemäß verwendet werden, hat der zahlenmäßige Nachweis im Rahmen der Jahresabrechnung zum Modell "Beitragsfreier Kindergarten" in den dort geltenden Fristen zu erfolgen. Zum "Zuschlag für Personalressourcen und Betreuungsqualität in privaten elementaren Bildungseinrichtungen" ist unter Einhaltung der unten genannten Fristen ein separater Sachbericht zu legen:
- Sachbericht: Unter Einhaltung der unten genannten Fristen müssen Sie einen separaten Sachbericht online mit ID Austria vorlegen:
- Nicht-Bilanzierer (NB) bis zum 31. März bzw. Bilanzierer (B) bis zum 30. Juni des Folgejahres.
- Bilanzierer mit abweichendem Wirtschaftsjahr (AWJ), welche das Kindergartenjahr von September bis August haben, bis zum 28. Februar des Folgejahres.
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist gebührenfrei.
Formular
- Online-Formular mit ID Austria: Zuschlag für Personalressourcen und Betreuungsqualität in privaten elementaren Bildungseinrichtungen - Antrag
- Online-Formular mit ID Austria: Sachbericht für Förderungen
- Abrechnung: Damit die Stadt Wien - Kindergärten kontrollieren kann, ob die eingesetzten Mittel der Stadt Wien widmungsgemäß verwendet werden, müssen Sie einen zahlenmäßigen Nachweis im Rahmen der Jahresabrechnung zum Modell "Beitragsfreier Kindergarten" in dort geltenden Fristen erbringen.
- Förderungen "Beitragsfreier Kindergarten" bis 2. März 2018
- Förderungen "Beitragsfreier Kindergarten" ab 3. März 2018
Zusätzliche Informationen
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Stadt Wien | Kindergärten
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