Veranstaltungen im Wiener Donaubereich sowie auf sonstigen Flächen der Wiener Gewässer - Anmeldung
Allgemeine Informationen
Veranstaltungen im Wiener Donaubereich sowie auf sonstigen Flächen der Abteilung Wiener Gewässer müssen bei der Abteilung Wiener Gewässer angemeldet werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Keine
Fristen und Termine
Die schriftliche Anmeldung der Veranstaltung muss mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin erfolgen.
Zuständige Stelle
Wiener Gewässer (MA 45)
20., Am Brigittenauer Sporn 7
Telefon: +43 1 4000-96520
Fax: +43 1 4000-99-96520
E-Mail: post@ma45.wien.gv.at
Servicezeiten: 7.30 bis 15.30 Uhr
Parteienverkehr: Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 Uhr. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 8 bis 11 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr. Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Weitere Zuständigkeiten:
- Veranstaltungen, die unter das Wiener Veranstaltungsgesetz fallen: Gewerbetechnik, Feuerpolizei und Veranstaltungen
- Veranstaltungen, die eine wasserrechtliche Bewilligung benötigen (für die Benützung von Wasserflächen): Wasserrecht
- Veranstaltungen, die auf öffentlichen Verkehrsflächen stattfinden: Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
- Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit Heißluftballons, Hubschraubern oder Fallschirmspringen (Zielgebiet Donauinsel) stehen: Bau-, Energie-, Eisenbahn- und Luftfahrtrecht
- Stromanschluss: Wiener Netze GmbH
- Wasseranschluss: Wiener Wasser
Verfahrensablauf
Bei positiver Beurteilung des Veranstaltungskonzeptes verständigt die Abteilung Wiener Gewässer schriftlich die politische Vertretung der betroffenen Bezirke, die Bundesdienststellen und alle Dienststellen, die von der Veranstaltung betroffen sind.
Den Betroffenen wird eine Einspruchsfrist von 4 Wochen eingeräumt.
Erfolgt innerhalb der Frist kein Einspruch, wird nach Ablauf der Einspruchsfrist, der*die Veranstalter*in über die weitere Vorgangsweise durch die Abteilung Wiener Gewässer informiert. Voraussetzung für die Durchführung einer Veranstaltung ist der Abschluss eines Grundbenützungsübereinkommens mit der Grundeigentümerin. In dem Grundbenützungsübereinkommen sind die Auflagen und die Entrichtung einer Grundbenützungsgebühr sowie die Kaution enthalten.
Erforderliche Unterlagen
Ein schriftlicher Antrag muss mittels Formular (Antrag um Grundbenützung zur Durchführung einer Veranstaltung) an die Abteilung Wiener Gewässer gerichtet werden.
Kosten und Zahlung
Grundbenützungsgebühr:
Veranstaltungen dürfen nur im Zusammenhang mit einer durch die Stadt Wien - Wiener Gewässer ausgestellten Grundbenützungsbewilligung durchgeführt werden. Für die Nutzung der Flächen müssen Sie mit Kosten rechnen, die Höhe ist von der Dauer und der Art der Veranstaltung abhängig.
Kaution:
Für die Behebung von Schäden oder einer erforderlichen Endreinigung im Zusammenhang mit einer Veranstaltung wird dem*der Veranstalter*in als Sicherstellung eine Kaution je nach Ausmaß der Fläche vorgeschrieben. Die Höhe der Kaution ergibt sich aus Erfahrungswerten der bisher aufgetretenen Schäden im Zusammenhang mit Veranstaltungen. Bei Schäden, welche über den Betrag der Sicherstellung hinausgehen, sind die Veranstalter*innen, trotz Hinterlegung der Kaution, verpflichtet für den Gesamtbetrag der instand zusetzenden Fläche aufzukommen. Die Kaution muss bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingezahlt werden und wird, nach ordnungsgemäßer Übergabe der Fläche an die Grundeigentümerin, rückerstattet.
Steuern und Abgaben
- Getränkesteuer
- Bewerbung der Veranstaltung (öffentliche Ankündigung einer Veranstaltung z. B. mit Plakaten, Flugzetteln usw.)
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Formular
- Antrag um Grundbenützung zur Durchführung einer Veranstaltung: 157 KB PDF
- Informationsblatt für einen Antrag zur Durchführung einer Veranstaltung: 46 KB PDF
Zusätzliche Informationen
Informationsblatt für einen Antrag zur Durchführung einer Veranstaltung
Für das Befahren der Donauinsel und der angrenzenden Hochwasserschutzbereiche muss eine Ausnahmegenehmigung zur Befahrung der linksufrigen Donauregulierungsanlagen (Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Donauinsel und des Hochwasserschutzdamms - Antrag) vorliegen.
Hochwasser: Bei Eintreten höherer Gewalt, vor allem bei Hochwasser, muss mit einer Absage der Veranstaltung gerechnet werden.
Abfall: Die Veranstalter*innen sind verpflichtet, für den durch die Veranstaltung anfallenden Müll eine entsprechende Entsorgung zu veranlassen. Für Veranstaltungen, an denen mehr als 2.000 Personen teilnehmen können, muss ein Abfallkonzeptes erstellt werden. Zudem besteht die Verpflichtung, Mehrwegsysteme bei Veranstaltungen bei denen Speisen und Getränke ausgegeben werden, einzusetzen.
Informationen dazu:
- Veranstaltungen in Wien umweltfreundlich durchführen
- Service der Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark für Veranstaltungen und Gewerbe
Das Wiener Baumschutzgesetz, das den Schutz von Bäumen, Sträuchern und Grünanlagen vorschreibt, muss beachtet werden. Beschädigungen durch mechanische, chemische oder andere Einwirkungen müssen vermieden werden.
Stadt Wien | Wiener Gewässer
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