Antrag für die Bewilligung von einer Flugzettelverteilung
Allgemeine Informationen
Für die Verteilung von Flugzetteln beziehungsweise "Flyern" auf öffentlichen Verkehrsflächen muss eine Bewilligung eingeholt werden.
Die Erledigungsdauer hängt unter anderem davon ab, ob eine Verhandlung notwendig ist. Eine Verhandlung ist beispielsweise notwendig, wenn Flugzettel an Autofahrer*innen in einem Kreuzungsbereich oder an Passant*innen in einer Fußgängerzone verteilt werden sollen.
Ist keine Verhandlung notwendig, spricht man von einer sogenannten "generellen Bewilligung".
Eine generelle Bewilligung gilt für das Verteilen von Werbematerial in den Straßen Wiens ohne Angabe konkreter Örtlichkeiten. Sie wird für maximal 2 Monate erteilt. Dabei sind nachstehende Einschränkungen zu beachten. An folgenden Orten dürfen Flugzettel, Flyer beziehungsweise Werbematerial nicht beziehungsweise nur mit Genehmigung durch die Behörde verteilt werden:
- Eine stationäre Verteilung, also das Stehenbleiben auf Straßen und Plätzen
- Eine Verteilung an folgenden Örtlichkeiten:
- An Kreuzungen mit KFZ-Verkehr
- In sämtlichen Fußgänger*innen-Passagen und -Zonen sowie verkehrsarmen Zonen
- Im Inneren von Verkehrsbauwerken
- In öffentlichen Gartenanlagen
- Auf Märkten
- Auf Brücken
- In der Mariahilfer Straße im gesamten Bereich des 6. und 7. Bezirkes
- In Wien 1., Stephansplatz Nummer 6 bis 7 und gegenüber
- In der Kärntner Straße zwischen Kärntner Ring und Walfischgasse inklusive Herbert-von-Karajan-Platz und Rotenturmstraße
- In Wien 2., Praterstern
- In Wien 17., Elterleinplatz Nummer 11 bis 13 (im Bereich des Alszauberbrunnens)
- Im Bereich der Hofburg
- Im Gebiet des Praters (begrenzt von der Ausstellungsstraße - Vorgartenstraße - Meiereistraße - Stadionalle - Lusthausstraße - Rustenschacherallee - Sportklubstraße - Vivariumstraße - Helenengasse - Praterstern, wobei die genannten Straßenzüge selbst in diesem Verbot inkludiert sind)
- Im Umkreis von 100 Metern um das Gelände des Museumsquartiers
- Im Umkreis von je 100 Metern der Eingänge zum Schloß Schönbrunn
- Eine Verteilung vor Gebäuden, in denen Dienststellen des Bundes, der Stadt Wien oder des Landes Niederösterreich sowie diplomatische oder konsularische Vertretungen untergebracht sind, vor Markthallen, Schulen, Bahnhöfen, Kirchen, Friedhöfen und in deren nächster Umgebung, im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, auf Straßeninseln, vor Theatern und anderen Vergnügungsstätten, sowie vor Ausstellungshallen während der Ausstellungszeit.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Die Sicherheit sowie Flüssigkeit des Verkehrs dürfen durch die vorgesehene Nutzung nicht beeinträchtigt werden.
Fristen und Termine
Für eine generelle Bewilligung muss ein entsprechender Antrag mindestens 10 Werktage (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) vor der geplanten Verteilung eingebracht werden.
Für eine Flugzettelverteilung, die nicht durch die generelle Bewilligung abgedeckt ist, muss der Antrag mindestens 3 Wochen - empfohlen werden 5 Wochen - vor Beginn der Verteilung eingebracht werden.
Das Ergebnis eines sogenannten Ermittlungsverfahrens bestimmt dann, ob beziehungsweise in welcher Form und in welchem Umfang eine Bewilligung erteilt werden kann.
Zuständige Stelle
Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten (MA 46)
12., Niederhofstraße 21
Kundencenter: 1. Stock, Eingang: 12., Ignazgasse 4
Telefon: +43 1 95559
Fax: +43 1 4000-99-92110
E-Mail: post@ma46.wien.gv.at
Anträge können im Kund*innen-Center, Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr eingereicht werden. Am Karfreitag, und am 24. am 31.Dezember von 8 bis 11 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen.
Erforderliche Unterlagen
Der schriftliche Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name (inklusive Geburtsdatum) beziehungsweise Firmenname (inklusive Firmenbuchnummer) oder Vereinsname (inklusive ZVR-Nummer)
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen
- Datum und Uhrzeit der geplanten Verteilung(en)
- Örtlichkeiten der geplanten Verteilung(en) (bei genereller Bewilligung: ganz Wien)
- Anzahl der verteilenden Personen
- Ein Flugzettel als Muster muss beigelegt werden.
Kosten und Zahlung
- Bundesgebühr:
- 14,30 Euro für den Antrag
- 3,90 Euro je Beilage (Bogen), maximal 21,80 Euro
- 14,30 Euro für die Verhandlungsschrift
- Verwaltungsabgabe:
- 3,99 Euro für die Verhandlungsschrift
- 52,32 Euro für die Bewilligung
- Kommissionsgebühr:
- 7,63 Euro für Amtshandlungen außerhalb des Amtes pro halbe Stunde und Amtsorgan
- 8,70 Euro für die Teilnahme eines Organes der Landespolizeidirektion pro halbe Stunde und Amtsorgan
Die Kosten werden je zusammenhängenden Terminen und Örtlichkeiten verrechnet.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten je nach Durchführung des verkehrsbehördlichen Ermittlungsverfahrens (zum Beispiel Verhandlung) und den notwendigen Verkehrsmaßnahmen variieren können.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.
Zusätzliche Informationen
Flugzettel müssen den Namen der Medieninhaber*innen (für den Inhalt verantwortlich) und der Hersteller*innen (für den Druck verantwortlich) sowie Angaben zum Sitz der Medieninhaber*innen enthalten.
Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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