Bewilligung für den Betrieb einer Kindergruppe - Antrag

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Sowohl natürliche als auch juristische Personen können einen Antrag auf den Betrieb einer Kindergruppe stellen. Die Abteilung Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) überprüft, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie online den Betrieb einer Kindergruppe beantragen.

Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen.

Allgemeine Informationen

Eine Kindergruppe ist eine Betreuungseinrichtung, in der Minderjährige (Tageskinder) bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Kleinkinder, Vorschulkinder und/oder Schulkinder) regelmäßig und entgeltlich für einen Teil des Tages in geeigneten Räumlichkeiten betreut werden, sofern dies nicht im Rahmen des Kindergarten- oder Schulbetriebes erfolgt.

Wenn Sie eine Kindergruppe betreiben möchten, müssen Sie einen Antrag bei der Kinder- und Jugendhilfe stellen. Wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind, wird der Antrag mittels Bescheid bewilligt.

Informationsveranstaltung zum Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung (One-Stop-Shop)
Am 2. Mittwoch in den Monaten Februar, Juni und Oktober findet immer eine Informationsveranstaltung der Wiener Kinder- und Jugendhilfe statt, wo alle im Bewilligungsverfahren beteiligte Behörden für Ihre Fragen zur Verfügung stehen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

  • Rechtsträger*innen von Kindergruppen können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
  • Weder bei den Rechtsträger*innen noch deren Organen (z. B. Vereine und deren Organschaften) dürfen Gründe vorliegen, die das Wohl von Tageskindern gefährden. Hinweis: Im Zuge des Bewilligungsverfahrens erfolgt von der Kinder- und Jugendhilfe eine Abfrage bei der Bundespolizeidirektion Wien sowie beim zentralen Verwaltungsstrafregister. Im Bedarfsfall können eine Anfrage an die Regionalstelle der Kinder- und Jugendhilfe - Soziale Arbeit mit Familien im Wohnbezirk und eine Meldeabfrage erfolgen. Es können die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung und weitere Erhebungen notwendig sein.
  • Für jede Kindergruppe muss zumindest eine Kindergruppenbetreuungsperson vorhanden sein, die eigenberechtigt und persönlich geeignet ist. Informationen zur Ausbildung zur Kindergruppenbetreuungsperson finden Sie unter: Ausbildung für Betreuungspersonen in Kindergruppen
  • In einer Kindergruppe können maximal 14 Tageskinder gleichzeitig betreut werden. Es dürfen nur 10 Tageskinder gleichzeitig betreut werden, wenn mindestens ein Kind im Alter bis zu 2 Jahren ist und nicht eine weitere Betreuungsperson anwesend ist.
  • Die Kindergruppe bedarf längerfristig geeigneter Räumlichkeiten. Größe, Ausstattung und Einrichtung der Räumlichkeiten müssen auf das pädagogische Konzept, das Alter und die Bedürfnisse der Tageskinder Bedacht nehmen und müssen die entsprechende Sicherheit aufweisen. Pro Tageskind und Betreuungsperson müssen die Räumlichkeiten eine Fläche von mindestens 4 Quadratmeter umfassen.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Kinder- und Jugendhilfe
Gruppe Recht - Referat Kindertagesbetreuung
3., Rüdengasse 11
Telefon: +43 1 4000-90923, 90736 oder -90739
Fax: +43 1 4000-99-90739
E-Mail: g-gra@ma11.wien.gv.at

Telefonische Auskünfte: 7.30 bis 15.30 Uhr

Verfahrensablauf

Die relevanten Informationen zum Ablauf des Bewilligungsverfahrens finden Sie im Leitfaden zur Gründung einer Kindergruppe (800 KB PDF).

Bitte übermitteln Sie vor der Antragstellung die Standortkonzeption sowie aktuelle Raumpläne zur Beurteilung der Eignung der Räumlichkeiten gemäß der WTBVO. Die baubehördliche Umwidmung des Objekts (Baupolizei) als Kinderbetreuungseinrichtung ist unbedingt erforderlich.

Das Bewilligungsverfahren kann ab Antragstellung gerechnet bis zu 6 Monate dauern, vorausgesetzt es werden alle Unterlagen zeitgerecht beigebracht.

Authentifizierung/Signatur

Eine Authentifizierung oder Unterfertigung des Antrags ist nicht vorgesehen.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag der Rechtsträger*innen auf Bewilligung des Betriebes einer Kindergruppe muss gemäß § 6 Abs. 2 Wiener Tagesbetreuungsgesetz WTBG folgende Unterlagen enthalten:

  • Pädagogisches Konzept (siehe Leitfaden zur Erstellung eines pädagogischen Konzepts (169 KB PDF), das die geltenden Bildungsstandards berücksichtigt, mit folgenden Inhalten:
    • Beschreibung der organisatorischen und strukturellen Bedingungen (Strukturqualität)
    • Konzeptionen zum Bild vom Kind sowie zu Anforderungen an die Haltung der Teammitglieder hinsichtlich der Förderung des Bildungs- und Entwicklungsprozesses der Kinder; Beschreibung des pädagogischen Ansatzes (Orientierungsqualität)
    • Veranschaulichung der Bildungsarbeit im pädagogischen Alltag unter Anwendung der Prinzipien des Wiener Bildungsplans (Prozessqualität)
    • Darlegung, ob religiöse Erziehung vermittelt wird
  • Angaben über die persönlichen Voraussetzungen der Personen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 Wiener Tagesbetreuungsgesetz - WTBG
  • Angaben über die persönliche und fachliche Eignung des vorgesehenen Betreuungspersonals und über die Anzahl der Betreuungspersonen
  • Angaben über die Eigentums- oder sonstigen Rechtsverhältnisse an den in Betracht kommenden Räumlichkeiten sowie eine Beschreibung der Lage, der Größe und der Ausstattung der Räumlichkeiten
  • Angaben über die beabsichtigte Anzahl und das Alter der Tageskinder, die Raumnutzung und die zur Verfügung stehenden Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten
  • Überprüfungsbefunde der Feuerungs-, Rauchfang- und Elektroanlagen (Diese Unterlagen können nachgereicht werden, wenn sie bei Antragstellung noch nicht vorliegen.)
  • Businessplan (siehe Leitfaden Businessplan (332 KB PDF) und Businessplan Kalkulationsvorlage (49 KB XLSX) ) über mindestens die ersten 3 Betriebsjahre, der folgende Abschnitte enthält:
    • Zusammenfassung des gesamten Businessplans (lit. b bis lit. l)
    • Angaben zum Unternehmen (z. B. Rechtsform, Organisation, Auszug aus der Ediktsdatei)
    • Geschäftsmodell (Produkt- und Leistungsprogramm, Zielgruppen, Kundennutzen, Alleinstellungsmerkmale)
    • Darstellung der Markt- und Wettbewerbsanalyse (Marktanalyse, Branchenanalyse, Ansätze zur Erzielung von Wettbewerbsvorteilen)
    • Marketingstrategie (Preisgestaltung, Kundenakquise und Kundenbindung, Überlegungen zu einer Unique Selling Proposition)
    • Kapitalbedarfsplan (Aufstellung des benötigten Kapitalbedarfs, der für die Errichtung und Eröffnung der Kindergruppe erforderlich ist)
    • Finanzierungsplan (Zusammenstellung der finanziellen Mittel, aus denen der ermittelte Kapitalbedarf gedeckt wird)
    • Umsatzplan (Auflistung der zu erwartenden Umsätze)
    • Kostenplan (Planung aller zu erwartenden Kosten, die mit dem Betrieb der Kindergruppe verbunden sind)
    • Rentabilitätsplan (Übersicht, ab wann und in welcher Höhe die Kindergruppe Gewinne bzw. keine Verluste erwirtschaftet)
    • Liquiditätsplan (Überblick über die Entwicklung von Zahlungsmitteln zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit)
    • Chancen und Risiken für die Kindergruppe in der Zukunft
  • Kinderschutzkonzept (siehe Leitfaden Kinderschutzkonzept (210 KB PDF): Kindergruppen haben durch ein die geltenden fachlichen Standards berücksichtigendes Kinderschutzkonzept transparent darzulegen, wie die betreuten Kinder vor Gewalt geschützt werden. Das Konzept muss jedenfalls Folgendes beinhalten:
    1. Risikoanalyse
    2. Verhaltenskodex
    3. Krisenleitfaden zum Umgang mit Beschwerden und Verdachtsfällen
    4. Plan zur Umsetzung und Implementierung
  • Wenn auch Kinder mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung betreut werden sollen, sind für den Antrag ein Entwicklungs- und Teilhabeplan (250 KB PDF) sowie ein Inklusionskonzept (250 KB PDF) erforderlich.

Um die im Gesetz genannten Punkte vollinhaltlich überprüfen zu können, müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden:

  • Baubehördlich genehmigter Plan (Baupolizei)
  • Wenn ein Verein den Antrag stellt: Vereinsstatuten und Auszug aus dem Vereinsregister
  • Von den Antragsteller*innen:
    • Lebenslauf: Den Lebenslauf, den Sie beilegen müssen, können Sie mit diesem Formular erstellen: Online-Lebenslauf
      Den Lebenslauf müssen Sie in das Online-Formular "Bewilligung für den Betrieb einer Kindergruppe" hochladen. Bitte beachten Sie, dass die Angaben mit dem Antrag übereinstimmen müssen, da sonst keine eindeutige Zuordnung hergestellt werden kann.
  • Wird der Verein oder die natürliche Person von einer anderen Person vertreten, wird eine Vertretungsbefugnis bzw. Vollmacht benötigt.
  • Folgende Daten aller Vorstandsmitglieder des Vereins
    • Vor- und Familienname
    • Akademischer Titel
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • Staatsbürgerschaft
    • Wohnadresse
  • Im Einzelfall und für Nicht-EU-Bürger*innen können weitere Dokumente erforderlich sein, wie z. B. eine Niederlassungsbewilligung
  • Von allen Betreuungspersonen:
    • Strafregisterbescheinigung
    • Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge
    • Personalblatt
    • Nachweis über die Absolvierung der Ausbildung gemäß § 4 Wiener Tagesbetreuungsverordnung idgF.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Kommissionierungstermin erst dann anberaumt werden kann, wenn alle Unterlagen vorliegen und inhaltlich positiv geprüft wurden.

Art und Format der vorzulegenden Nachweise:
Nähere Informationen zum Einbringen von Unterlagen finden Sie hier: Die Stadt Wien elektronisch kontaktieren

Kosten und Zahlung

Der Antrag ist gebührenfrei.

Formular

Zusätzliche Informationen

Die unten angeführten Leitfäden, das A bis Z für Betreiber*innen von Kindertagesbetreuungseinrichtungen, die Pädagogischen Grundlagendokumente und die rechtlichen Grundlagen sind wichtige Rahmenbedingungen zur Gründung einer Kindergruppe und dienen der Qualitätssicherung.

Es wird dringend empfohlen, diese Unterlagen vor der Antragsstellung zu lesen.

Die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen für dieses Ermittlungsverfahren sind das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), das Wiener Tagesbetreuungsgesetz (WTBG), die Wiener Tagesbetreuungsverordnung (WTBVO) und das Wiener Frühförderungsgesetz (WFfG).

Wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt sind, wird der Antrag mittels Bescheid bewilligt.

Rechtliche Grundlagen:

Rechtsbehelfe

Gegen einen Bescheid ist eine Beschwerde zulässig. Die Beschwerde ist binnen 4 Wochen bei der Behörde schriftlich einzubringen, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beginnt mit der erfolgten Zustellung der schriftlichen Ausfertigung bzw. im Fall der mündlichen Verkündung mit dieser.

Die Beschwerde hat weiters den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, sowie die belangte Behörde, die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, das Begehren sowie die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist, zu enthalten. Eine Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn nach der Zustellung oder Verkündung des Bescheids von der Partei ausdrücklich auf die Beschwerde verzichtet wurde.

Im Übrigen enthält jeder Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung, die die Information enthält, bei welcher Behörde und innerhalb welcher Frist das Rechtsmittel eingebracht werden muss.

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Letzte Aktualisierung

24. Juli 2024

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