Ausbildung für Tageseltern

Vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit müssen Tageseltern (Tagesmütter und Tagesväter) die Absolvierung einer Ausbildung gemäß § 4 Wiener Tagesbetreuungsverordnung nachweisen.

Die theoretische Ausbildung hat folgende Ausbildungsbereiche, jeweils nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft, im angegebenen Stundenausmaß zu enthalten. Sämtliche Ausbildungsbereiche sind unter besonderer Beachtung der inklusiven sowie der geschlechtssensiblen Pädagogik zu unterrichten:

  • Pädagogik im Ausmaß von mindestens 120 Stunden
  • Pädagogische Prinzipien unter Berücksichtigung der Grundlagendokumente nach § 1a Abs. 1 Wiener Tagesbetreuungsgesetz und deren praktische Umsetzung im Ausmaß von mindestens 10 Stunden
  • Methodischer didaktischer Aufbau im Ausmaß von mindestens 30 Stunden
  • Entwicklungspsychologie im Ausmaß von mindestens 20 Stunden
  • Diversität im Ausmaß von mindestens 10 Stunden
  • Persönlichkeitsbildung und Kommunikation im Ausmaß von mindestens 30 Stunden
  • Rechtliche und organisatorische Belange der Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater im Ausmaß von mindestens 10 Stunden
  • Gesundheit und Ernährung im Ausmaß von mindestens 10 Stunden

Zusätzlich zur theoretischen Ausbildung ist ein Praktikum im Ausmaß von insgesamt 160 Stunden während der Dauer des Ausbildungslehrganges, jeweils in Blöcken in einem Kindergarten, in einer Kindergruppe und bei Tageseltern, zu absolvieren. Die Organisator*innen der Lehrgänge haben die Durchführung des Praktikums zu organisieren.

In Ergänzung zur Ausbildung müssen Tageseltern nachweisen, dass sie regelmäßig einschlägige Fortbildungen von jährlich mindestens 20 Unterrichtseinheiten absolvieren. Davon müssen jedenfalls alle 3 Jahre mindestens 4 Unterrichtseinheiten das Thema Kinderschutz und Kinderrechte beinhalten.

Zusätzlich zur Ausbildung müssen Tageseltern einen Erste-Hilfe-Kurs für Kindernotfälle verpflichtend alle 5 Jahre im Ausmaß von mindestens 8 Stunden absolvieren und diesen nachweisen.

Ausbildungsorganisationen

Ausbildungsorganisationen für Betreuungspersonen von Kindergruppen und Tageseltern:

Weiterführende Informationen

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Stadt Wien | Kinder- und Jugendhilfe
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