Ortstaxe - Abgabenkonto eröffnen, Steuererklärung abgeben, Berechnung

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Wenn Sie eine Unterkunft im Gebiet der Stadt Wien vorübergehend vermieten möchten, müssen Sie eine Steuer bezahlen. Dazu benötigen Sie ein Abgabenkonto.

Sie können die Eröffnung eines Abgabenkontos online beantragen. Dazu benötigen Sie zuvor eine

Diese Registrierung ist notwendig, um über die Web-Anwendung VIETour ein Abgabenkonto zu eröffnen beziehungsweise die Jahressteuererklärung abzugeben. Für die Anmeldung in VIETour geben Sie "Benutzernamen" und "Kennwort" Ihrer wien.gv.at-Benutzerregistrierung ein.

Für die Berechnung der Ortstaxe stellen wir einen Ortstaxerechner zur Verfügung.

Sie müssen auch eine Jahressteuererklärung abgeben. Die Einreichung der Abgabenerklärung muss über die Web-Anwendung VIETour (siehe oben) mit Ihrer bereits erfolgten wien.gv.at-Benutzerregistrierung elektronisch erfolgen.

Beim ersten Aufruf der Online–Jahressteuererklärung wird eine neue wien.gv.at-Benutzerregistrierung mit der Web-Anwendung verknüpft. Die Jahressteuererklärung kann dann rund 48 Stunden später bei einem neuerlichen Aufruf online abgegeben werden.

Das Formular wird aber auch in Papierform zur Verfügung gestellt und per Post übermittelt.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Unterkunft im Gebiet der Stadt Wien vorübergehend (nicht länger als 3 Monate) vermieten, müssen Sie eine Steuer bezahlen. Eine Unterkunft kann sein: Hotel, Gasthof, Pension, Ferienhaus, Ferienwohnung, Gästezimmer, Appartement, Privatzimmer, Wohnung, Zusatzbett in einer Wohnung, Campingwagen, Wohnwagen, Mobilheim, Zelt, sonstige Unterkunft.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Ortstaxe muss von der Inhaberin bzw. dem Inhaber der Unterkunft eingehoben und abgeführt werden.

Ausnahmen

  • Minderjährige, die sich zum Schulbesuch, zur Berufsausbildung oder in Jugendherbergen aufhalten
  • Studierende an Wiener Hoch- oder Fachschulen
  • Personen, die länger als 3 Monate ununterbrochen in der Unterkunft wohnen.

Fristen und Termine

  • Zahlungstermin: bis zum 15. des dem entgeltlichen Aufenthalt folgenden Monates
  • Abgabe der Jahressteuererklärung: bis zum 15. Februar des darauffolgenden Kalenderjahres, über die im Vorjahr entstandene Steuerschuld
  • Meldepflichten der Online-Plattformen: bis zum 15. des Monates, welcher der Registrierung auf der Online-Plattform folgt (siehe "Zusätzliche Informationen")

Zuständige Stelle

Bemessungsstelle

Stadt Wien - Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6)
Dezernat Abgaben und Recht – Referat Landes- und Gemeindeabgaben
1., Ebendorferstraße 2, 3. Stock
Telefon: +43 1 4000-07610
Fax: +43 1 4000-99-86355
E-Mail: kanzlei-arl@ma06.wien.gv.at

Amtsstunden: Montag bis Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr
Am Karfreitag, am 24.12. und am 31.12. von 7.30 bis 12 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Online-Antrag auf Konto-Eröffnung oder bringen einen schriftlichen Antrag per Post oder E-Mail ein.
  • Die kontoführende Stelle, das ist die Buchhaltungsabteilung 40 der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen, eröffnet ein Abgabenkonto für Sie.
  • Sie erhalten von der Buchhaltungsabteilung 40 eine Verständigung über die Abgabenkontonummer und die entsprechenden Bankverbindungsdaten.
  • Sie rechnen aus, wie viel Sie bezahlen müssen und überweisen das Geld.
  • Fragen zu den gesetzlichen Bestimmungen der Abgabe können Sie bei der Bemessungsstelle einholen, siehe "Zuständige Stelle".
  • Wenn Sie die Höhe der Abgabe nicht ausreichend selbst errechnen, schreibt Ihnen die Bemessungsstelle die Abgabe mittels Bescheid vor.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten und Zahlung

  • Kosten der Meldung und Abgabenerklärung: keine
  • Höhe der Ortstaxe: 3,2 Prozent des Entgeltes für den Aufenthalt (ohne Umsatzsteuer, ohne Frühstück und nach einem Pauschalabzug von 11 Prozent)
    Am bequemsten ist die Berechnung mit dem Ortstaxerechner.

Sie können die Abgabe auch mit Hilfe einer Schlüsselzahl einfach berechnen:

  • Wenn Sie keine Umsatzsteuer zahlen müssen: 2,7691 Prozent, also Beherbergungsentgelt (ohne Frühstück) mal 0,027691

Wenn Sie Umsatzsteuer zahlen müssen:

  • Bei 5 Prozent Umsatzsteuer: 2,6407 Prozent
  • Bei 10 Prozent Umsatzsteuer: 2,5237 Prozent
  • Bei 13 Prozent Umsatzsteuer: 2,4584 Prozent

Höhe der Umsatzsteuer:

  • Von 1. Mai 2016 bis 31. Oktober 2018: 13 Prozent
  • Von 1. November 2018 bis 30. Juni 2020: 10 Prozent
  • Von 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021: 5 Prozent
  • Ab 1. Jänner 2022: 10 Prozent

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Erledigungsdauer

Die Vergabe der Abgabenkontonummer durch die kontoführende Stelle und Rechtsauskünfte der Bemessungsstelle erfolgen innerhalb von ein paar Werktagen.

Formular

Elektronische Zustellung
Sobald die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bemessungsstelle Ihr Anliegen (Bemessungs- und Haftungsverfahren) bearbeitet haben, bekommen Sie die Informationen dazu elektronisch zugestellt.
Wenn Sie bei keinem elektronischen Zustelldienst registriert sind, erhalten Sie ein Schreiben per Post.

Information zur Elektronischen Zustellung behördlicher Dokumente

Zusätzliche Informationen

Rechtliche Grundlage: Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG)

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