Ortstaxe und Online-Vermittlungsplattformen

2017 wurde das Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG) geändert, da viele Anbieter*innen, die ihre Wohnungen über Online-Plattformen wie Airbnb- oder Wimdu vermietet haben, keine Ortstaxe bezahlt haben. Das hat den wirtschaftlichen Wettkampf verzerrt.

Die Änderungen im Gesetz sollen bewirken, dass die Bedingungen für alle, die Unterkünfte für Tourist*innen anbieten, gleich und damit fair sind.

Betreiber*innen von Online-Plattformen müssen seit dieser Änderung die Daten ihrer Kund*innen an die Stadt weitergeben. Sie können auch einen Vertrag mit der Stadt abschließen und die Ortstaxe für ihre Kund*innen bezahlen.

Meldepflicht von Online-Plattformen

Die Betreiber*innen der Plattformen müssen immer bis zum 15. des Folgemonats folgende Daten an die Stadt weitergeben:

  • Von neu registrierten Kund*innen:
    • Identifikationsdaten: Bezeichnung, Name, Geschlecht, Geburtsdaten, Rechtsform
    • Kontaktdaten der bei ihnen registrierten Unterkunftgeber*innen
    • Alle Adressen der bei ihnen registrierten Unterkünfte im Gebiet der Stadt Wien
  • Von bereits registrierten Kund*innen:
    • Alle Änderungen

Wie sollen die Daten an die Stadt geschickt werden?

Die technischen Spezifikationen können Betreiber*innen der Online-Plattformen beim Postfach vietour-b40@ma06.wien.gv.at anfordern. Die Daten selbst müssen Sie dann ebenfalls an diese E-Mail-Adresse schicken.

Vereinbarung zwischen Online-Plattform und Stadt

Die Neuerungen im WTFG ermöglichen es, dass Vermittlungsplattformen Vereinbarungen mit der Stadt Wien abschließen. Das geht aber nur, wenn die Vereinbarung das steuerliche Ergebnis, also die Summe der Steuereinnahmen, nicht stark verändert.

Im Rahmen solcher Verträge können sich die Plattformen bereit erklären, die Ortstaxe für ihre Kund*innen, also die Privatvermieter*innen, an die Stadt Wien zu zahlen. Der Magistrat muss dabei die Möglichkeit haben zu prüfen, ob die Ortstaxe vollständig bezahlt wurde.

Wenn so eine Vereinbarung besteht, haben Sie als Privatvermieter*in trotzdem Pflichten:

  • Sie müssen Aufzeichnungen über alle entgeltlichen Aufenthalte und das Geld, das Sie eingenommen haben, führen und aufheben.
  • Sie müssen Belege beziehungsweise Rechnungen aufheben.
  • Sie müssen Informationen haben, die zeigen, dass die Ortstaxe von der Plattform eingehoben und an die Stadt übermittelt wird.
  • Wenn Sie Unterkünfte auf Plattformen anbieten, die keine solche Vereinbarung mit der Stadt haben, sind Sie selbst für die Entrichtung der Ortstaxe und andere Pflichten verantwortlich. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: Vermieten von Wohnungen für touristische Zwecke

Abgeschlossene Vereinbarungen

Mit folgenden Plattformen wurden Vereinbarungen über die Einhebung und Abfuhr der Ortstaxe für die bei diesen registrierten Unterkunftgeber*innen abgeschlossen:

  • EG Vacation Rentals Ireland Limited (vormals HomeAway) mit Wirksamkeit ab 1. August 2018, befristet bis Ende 2024
  • misterb&b mit Wirksamkeit ab 1. August 2021, befristet bis Ende 2028

Rechtliche Grundlage

Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG)

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