Abmelden eines Wohnsitzes

Wenn Sie aus einer Wohnung (oder einem Haus) ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen vor oder nach dem Auszug von dort abmelden. In Wien können Sie das in jedem Meldeservice, egal in welchem Bezirk Sie wohnen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Unterlagen mitbringen müssen ("Erforderliche Unterlagen").

Allgemeine Informationen

Die Abmeldung eines Wohnsitzes ist bei jeder Meldebehörde in ganz Österreich - unabhängig vom Wohnort - möglich. Bei einer gleichzeitigen Anmeldung eines neuen Wohnsitzes in Österreich, wird der "alte" Hauptwohnsitz von der für die Anmeldung zuständigen Meldebehörde abgemeldet oder auf Wunsch die Wohnsitzqualität geändert (Ummeldung).

Die Abmeldung eines weiteren (Neben-, Zweit-) Wohnsitzes ist in jedem Meldeservice in ganz Österreich – unabhängig vom Wohnort – möglich.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Die Abmeldung einer Unterkunft ist erforderlich, wenn ein Wohnsitz aufgegeben wird und sich die meldepflichtige Person nicht mehr anmeldet, z. B. Abmelden eines weiteren Wohnsitzes (Neben- oder Zweitwohnsitzes), Übersiedlung ins Ausland.

Die Abmeldung kann auch von einer Vertrauensperson (Bot*in ohne Vollmacht) am Meldeservice oder postalisch erledigt werden. Auch in diesen Fällen sind jedenfalls Originaldokumente oder beglaubigte Abschriften dieser Dokumente und ein vollständig ausgefüllter Meldezettel im Original erforderlich. Das Wiener Meldeservice wird postalisch übermittelte Originaldokumente (wie z. B. einen Lichtbildausweis) per RSb-Brief zurücksenden, kann aber keine Garantie für den Postweg übernehmen.

Nach einem Todesfall im Ausland werden die Angehörigen bzw. die Unterkunftgeber*innen ersucht dem Meldeservice diesen Umstand (wenn möglich durch Vorlage der Sterbeurkunde) mitzuteilen.

Amtliche Abmeldung

Wenn eine Person (z. B. Nachmieter*in) vermutet, dass andere Personen irrtümlicherweise noch gemeldet sind (z. B. Vormieter*in) kann sie dies dem Meldeservice mitteilen. Bei begründetem Verdacht leitet das Meldeservice ein Verfahren zur amtlichen Abmeldung ein.

Fristen und Termine

Die Abmeldung muss binnen 3 Tage vor bis spätestens 3 Tage nach der Aufgabe der Unterkunft erfolgen.

Zuständige Stelle

Die Abmeldung eines Wohnsitzes ist bei jeder Meldebehörde in ganz Österreich - unabhängig vom Wohnort - möglich.

In Wien können Sie in jedem Meldeservice Ihren Wohnsitz abmelden, egal in welchem Bezirk Sie wohnen.

Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern - unabhängig vom Wohnbezirk

Verfahrensablauf

  • Für jede abzumeldende Person muss ein eigener Meldezettel ausgefüllt werden.
  • Für die Abmeldung sind alte Meldezettel und Meldebestätigungen nicht erforderlich.
  • Verantwortlich für die Abmeldung sind die Unterkunftnehmer*innen.
    • Minderjährige müssen von den Pflege- oder Erziehungsberechtigten abgemeldet werden.
    • Sind Minderjährige alleine bei Personen angemeldet, die für sie nicht die Pflege und Erziehung haben (z. B. weiterer [Neben-, Zweit-] Wohnsitz bei den Großeltern):
      • Meldepflichtig ist hier die Unterkunft gebende Person (im Beispiel die Großeltern) , sie unterschreibt am Meldezettel rechts unten als meldepflichtige Person.
    • Personen mit Erwachsenenvertretung oder Personen mit Vorsorgevollmacht
      Wer nicht entscheidungsfähig ist, muss von dem*der Unterkunftgeber*in oder von der Erwachsenenvertretung oder den Vorsorgebevollmächtigten abgemeldet werden.
  • Eintragung in das Standarddokumentenregister: Nach dem E-Governmentgesetz ist das Meldeservice verpflichtet, vorliegende Personenstandsurkunden und Staatsbürgerschaftsnachweise in das Standarddokumentenregister einzutragen. Damit haben Sie den Vorteil, dass Sie Ihre bereits verdateten Urkunden bei (elektronischen) Amtswegen nicht mehr im Original vorlegen müssen.

Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Für Fragen im Einzelfall wenden Sie sich bitte an ein Meldeservice der Stadt Wien.

Erforderliche Unterlagen

Nehmen Sie bitte folgende Unterlagen im Original oder in einer beglaubigten Abschrift zum Abmelden ins Meldeservice mit:

  • Antragsformular, das ist der Meldezettel, vollständig ausgefüllt ohne Unterschrift der Unterkunftgeber*innen.
  • Urkunden und Personaldokumente, aus denen hervorgehen:
    • Identitätsdaten der meldepflichtigen Person: Vor- und Familiennamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht und Staatsbürgerschaft, gegebenenfalls sonstige Namen (z. B.: Führerschein und Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisepass und Geburtsurkunde)
    • Etwaige akademische Grade, Standesbezeichnung Ingenieur*in, Bezeichnung Meister*in (z. B. Verleihungsurkunde, Urkunde über die erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung): Eintragbare akademische Grade und Bezeichnungen im Melderegister
  • Bei der Abmeldung von Minderjährigen sind gegebenenfalls ein rechtskräftiger Obsorgebeschluss oder die Heiratsurkunde der Eltern und die Geburtsurkunde der minderjährigen Person erforderlich.
  • Bei ausländischen Mitbürger*innen ist grundsätzlich ein zur Einreise in Österreich berechtigendes Reisedokument (z. B. Reisepass) oder die Asylkarte erforderlich.
  • Abmeldung einer Person mit Erwachsenenvertretung
  • Abmeldung einer Person mit wirksamer Vorsorgevollmacht
  • Bei Tod von Bewohner*innen: Bitte eine Kopie der Sterbeurkunde an das Meldeservice schicken

Kosten und Zahlung

Keine

Formular

Meldezettel: 271 KB PDF

Volljährige Personen, die über eine ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) oder einen EU-Login verfügen, können einen Wohnsitz unter einer Applikation des Bundes online abmelden. Abmeldungen können auch für die eigenen minderjährigen Kinder durchgeführt werden. Die Kinder müssen dazu gemeinsam mit dem anmeldenden Elternteil am bisherigen Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Alle Informationen zur Anmeldung, inklusive der gleichzeitigen Abmeldung: Anmelden eines Wohnsitzes

Zusätzliche Informationen

Homepage: Alles rund um das Meldeservice

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