Anmelden eines Wohnsitzes
Wenn Sie in eine neue Wohnung (oder ein neues Haus) ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen an der neuen Adresse anmelden. In Wien können Sie das in jedem Meldeservice, egal in welchem Bezirk Sie wohnen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Unterlagen mitbringen müssen ("Erforderliche Unterlagen").
- Formular Meldezettel (271 KB PDF)
Hinweis: Über Ihren aktuellen oder früheren Wohnsitz können Sie eine Meldebestätigung, früher Meldezettel genannt, erhalten.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in eine neue Wohnung (oder ein neues Haus) ziehen, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen an der neuen Adresse anmelden. Das gilt für alle Personen, die sich in Österreich aufhalten, egal, welche Staatsbürgerschaft sie haben – auch für Kinder.
Die Anmeldung erfolgt beim "Meldeservice". Sie können sich bei jedem Meldeservice in Wien anmelden. Sie müssen nicht in das Meldeservice in Ihrem Wohnbezirk gehen.
Mit der Anmeldung Ihres neuen Hauptwohnsitzes melden Sie Ihren alten Hauptwohnsitz ab. Der alte "Hauptwohnsitz" kann auch in einen weiteren Wohnsitz (auch Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz genannt) umgemeldet werden. Sie müssen in diesem Fall aber die "alte" Wohnung manchmal bewohnen.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
In diesen Fällen müssen Sie sich beim Meldeservice anmelden (Meldepflicht):
- Sie ziehen zum ersten Mal in eine Wohnung (oder ein Haus) in Wien.
- Sie ziehen in eine andere Wohnung (oder ein anderes Haus) in Wien.
Ihr Hauptwohnsitz ist dort, wo Sie den "Mittelpunkt der Lebensbeziehung" haben. In anderen Wohnungen oder Häusern, in denen Sie manchmal wohnen, müssen Sie einen weiteren Wohnsitz anmelden. Das ist der Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz.
In diesen Fällen müssen Sie sich nicht anmelden (Ausnahmen von der Meldepflicht):
- Wenn sich Ihr*e Unterkunftgeber*in oder die Hausverwaltung ändert, müssen Sie sich nicht neu anmelden.
- Wenn Sie ein neues Reisedokument bekommen, müssen Sie sich nicht neu anmelden.
- Sie sind ausländische*r Diplomat*in.
- Sie sind Mitarbeiter*in einer internationalen Organisation (zum Beispiel UN) und besitzen einen entsprechenden Lichtbildausweis dieser Organisation.
- Sie wohnen weniger als 2 Monate bei Verwandten, Freund*innen und sind bereits in Österreich gemeldet.
- Sie sind vorübergehend im Krankenhaus oder im Pflegeheim und sind bereits in Österreich gemeldet.
Weitere Informationen
- "Hauptwohnsitz, weitere Wohnsitze" und "Mittelpunkt der Lebensbeziehung"
- Änderung der Wohnsitzqualtität - Hauptwohnsitz wird weiterer (Neben-, Zweit-) Wohnsitz oder umgekehrt
Fristen und Termine
Sie müssen sich spätestens 3 Tage nach Ihrem Einzug in die neue Wohnung (oder das neue Haus) anmelden. Das hat nichts damit zu tun, wann Sie den Mietvertrag unterschreiben oder die Wohnungsschlüssel bekommen. Eine Anmeldung vor dem Einzug in die neue Wohnung (oder das neue Haus) ist nicht erlaubt.
Wenn Sie ein Kind bekommen, gilt: Sie können den Wohnsitz des Kindes am Standesamt anmelden, wenn Sie die Geburt Ihres Kindes beim Standesamt eintragen lassen.
Zuständige Stelle
Sie können sich bei jedem Meldeservice in Wien anmelden. Sie müssen nicht in das Meldeservice in Ihrem Wohnbezirk gehen.
- Meldeservice in den Magistratischen Bezirksämtern
- Wenn Sie ein Kind bekommen: auch das Standesamt, in dem Bezirk, wo das Kind geboren ist.
Verfahrensablauf
Wenn Sie in eine neue Wohnung (oder ein neues Haus) ziehen, müssen Sie sich anmelden. Die Hausverwaltung oder Ihr*e Vermieter*in melden Sie nicht an.
Jede Person, die sich in einer Wohnung (oder einem Haus) anmeldet, muss einen eigenen Meldezettel ausfüllen.
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen von der Person angemeldet werden, die für die Pflege und Erziehung verantwortlich ist.
- Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die alleine bei Personen angemeldet werden, die nicht für die Pflege und Erziehung verantwortlich sind (zum Beispiel bei den Großeltern), müssen von dem*der Unterkunftgeber*in angemeldet werden.
- Der*die Unterkunftgeber*in (zum Beispiel die Großmutter oder der Großvater) unterschreibt am Meldezettel in diesem Fall sowohl im Feld "Unterkunftgeber*in" als auch rechts daneben als meldepflichtige Person.
- Personen mit Erwachsenenvertretung oder Personen mit Vorsorgevollmacht
Wer nicht entscheidungsfähig ist, muss von dem*der Unterkunftgeber*in oder von der Erwachsenenvertretung/von den Vorsorgebevollmächtigten angemeldet werden.
Nehmen Sie die notwendigen Unterlagen im Original oder in einer beglaubigten Abschrift zum Anmelden ins Meldeservice mit. Wir prüfen die Unterlagen und tragen Ihre neue Adresse im Zentralen Melderegister ein. Sie bekommen eine "Bestätigung der Meldung".
Müssen Sie sich persönlich anmelden?
- Eine andere Person kann die notwendigen Unterlagen im Original oder in einer beglaubigten Abschrift zum Meldeservice bringen. Diese Person braucht für die Anmeldung keine Vollmacht von Ihnen.
- Sie können die notwendigen Unterlagen im Original oder in einer beglaubigten Abschrift auch per Post schicken. Sie bekommen die Unterlagen (zum Beispiel einen amtlichen Lichtbildausweis) per RSb-Brief mit der Post zurückgeschickt. Das Meldeservice übernimmt keine Garantie für den Postweg, falls der Brief verloren geht.
- Sie können Ihren Wohnsitz nicht per E-Mail und nicht per Fax anmelden.
Wenn Sie nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben: Beachten Sie die Vorschriften des Aufenthaltsrechts!
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, kann Sie das Meldeservice amtlich anmelden.
Erforderliche Unterlagen
Nehmen Sie bitte folgende Unterlagen im Original oder in einer beglaubigten Abschrift zum Anmelden ins Meldeservice mit:
Meldezettel
Der Meldezettel muss vollständig ausgefüllt sein. Die meldepflichtige Person (das ist der*die neue Bewohner*in einer Wohnung oder eines Hauses) und der*die Unterkunftgeber*in müssen den Meldezettel unterschreiben.
- Sie besitzen die Wohnung oder das Haus und ziehen selbst ein:
- Unterschreiben Sie den Meldezettel als meldepflichtige Person und als Unterkunftgeber*in
- Sie sind Hauptmieter*in der Wohnung oder des Hauses und ziehen selbst ein:
- Der*die Eigentümer*in der Wohnung (oder des Hauses) oder die Hausverwaltung unterschreibt als Unterkunftgeber*in.
- Sie sind Hauptmieter*in einer Wohnung oder eines Hauses und weitere Personen ziehen in Ihre Wohnung:
- Sie unterschreiben die Meldezettel der Mitbewohner*innen als Unterkunftgeber*in.
Personaldokumente oder Urkunden
- Folgende Angaben müssen in den Unterlagen stehen:
- Familienname, Vorname, Familienname vor der ersten Ehe, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, gegebenenfalls sonstige Namen
- Bringen Sie daher zum Beispiel mit:
- Reisepass und Geburtsurkunde
- Ausländische Staatsbürger*innen müssen immer ein Reisedokument oder die aktuelle Karte aus dem Asylverfahren mitbringen.
Zusätzliche Unterlagen
- Eventuell: Mietvertrag, Kaufvertrag, Grundbuchseinsicht
- Sie möchten einen akademischen Grad, die Standesbezeichnung Ingenieur*in oder die Bezeichnung Meister*in eintragen lassen? Sie brauchen die Verleihungsurkunde oder die Urkunde über die erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung: Eintragbare akademische Grade und Bezeichnungen im Melderegister
Anmeldung von Minderjährigen (Kinder bis 18 Jahre)
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre müssen von der Person angemeldet werden, die für die Pflege und Erziehung verantwortlich ist.
Sie müssen nachweisen, dass Sie für die Pflege und Erziehung verantwortlich sind:
- Sie sind mit dem anderen Elternteil verheiratet oder verwitwet: Bringen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes und Ihre Heiratsurkunde mit.
- Ihr Kind ist unehelich geboren und Sie sind als Mutter die alleinige gesetzliche Vertreterin: Bringen Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit.
- Das trifft alles nicht zu? Dann müssen Sie die Obsorge bzw. die Pflege und Erziehung nachweisen. Mit einer der folgenden Unterlagen:
- Gültiger Obsorgebeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
- Nachweis über die genehmigte Vereinbarung oder den Vergleich der gemeinsamen Obsorge (mit Rechtskraftvermerk) des Pflegschaftsgerichts
- Aktuelle Amtsbestätigung des Pflegschaftsgerichts über die Obsorge
- Ein anderer Nachweis, dass Sie für die Pflege und Erziehung des Kindes verantwortlich sind (zum Beispiel Gerichtsbeschluss oder Pflegeelternpass des Jugendamtes)
- Obsorgeentscheidung einer ausländischen Behörde (mit Übersetzung)
Personen mit Erwachsenenvertretung oder Vorsorgevollmacht
- Anmeldung einer Person mit Erwachsenenvertretung
- Anmeldung mit einer Person mit wirksamer Vorsorgevollmacht
Ihr bisheriger Hauptwohnsitz wird zu einem weiteren Wohnsitz (auch Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz genannt)
Sie brauchen für den Nebenwohnsitz einen neuen Meldezettel, vollständig ausgefüllt und von dem*der Unterkunftgeber*in unterschrieben; der "alte" Meldezettel von dieser Adresse reicht nicht aus!
Wichtiger Hinweis
Das Meldeservice kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen. Zum Beispiel wenn die Daten in Ihren Unterlagen nicht übereinstimmen oder wenn Zweifel bestehen.
Kosten und Zahlung
Keine
Formular
Volljährige Personen, die über eine ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) oder einen EU-Login verfügen, können einen Wohnsitz unter einer Applikation des Bundes online anmelden. Anmeldungen können auch für die eigenen minderjährigen Kinder durchgeführt werden. Die Kinder müssen dazu gemeinsam mit dem anmeldenden Elternteil am bisherigen Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Zusätzliche Informationen
Standarddokumentenregister:
Wenn Sie zur Anmeldung Personenstandsurkunden (zum Beispiel die Geburtsurkunde) oder einen Staatsbürgerschaftsnachweis mitnehmen, werden diese in das Standarddokumentenregister eingetragen. Das hat für Sie einen Vorteil: Sie müssen diese Urkunden normalerweise bei (elektronischen) Amtswegen nicht mehr im Original vorlegen mitbringen oder mitschicken.
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