Errichtung und Umstellung/Nachrüstung vorhandener Heizanlagen - Förderungsantrag
Für persönliche Termine müssen Sie vorher einen Termin reservieren:
Online-Terminreservierung
Telefon: +43 1 4000-74860
Anträge und Unterlagen übermitteln Sie bitte per E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at oder mittels Online-Formular, per Fax +43 1 4000-997 48 79 oder per Post:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
20., Maria-Restituta-Platz 1
Die Stadt Wien fördert die Errichtung und die Umstellung oder Nachrüstung von hocheffizienten alternativen Heizungsanlagen, die mit erneuerbaren Energieträgern oder mit Fernwärme betrieben werden.
Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Kostenanbot oder Rechnung
- Zustimmungserklärung der Hauseigentümer*innen oder
- Grundbuchsauszug bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen
Wenn Sie die Errichtung, Umstellung oder Nachrüstung vorhandener Heizanlagen in Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen planen, verwenden Sie bitte dieses Online-Formular:
- Online-Formular (Wohnungsverbesserung)
Wenn Sie die Errichtung, Umstellung oder Nachrüstung vorhandener Heizanlagen in Eigenheimen planen, verwenden Sie bitte dieses Online-Formular:
- Online-Formular (Eigenheimsanierung)
Allgemeine Informationen
Die Stadt Wien unterstützt den Umstieg von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas auf erneuerbare Energieträger. Gefördert werden die Errichtung und Umstellung oder Nachrüstung von hocheffizienten alternativen Energiesystemen, wie zum Beispiel Fernwärme, Heizungswärmepumpen oder Biomasseanlagen, für Heizung und Warmwasseraufbereitung.
Förderbare Sanierungsmaßnahmen im Detail:
- Errichtung oder erstmaliger Einbau einer zentralen Wärmeversorgungsanlage mit Anschluss an die Fernwärme
- Errichtung oder erstmaliger Einbau einer flächendeckenden Etagenheizung mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen wie zum Beispiel Heizungswärmepumpen oder Biomasseanlagen
- Umstellung vorhandener Heizanlagen auf Fernwärme oder auf andere hocheffiziente alternative Energiesysteme wie zum Beispiel Heizungswärmepumpen oder Biomasseanlagen
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Folgende Personen können eine Förderung erhalten:
- Eigentümer*innen von Wohnungen
- Mieter*innen von Wohnungen
- Eigentümer*innen von Eigenheimen und Reihenhäusern
- Mieter*innen von Eigenheimen und Reihenhäusern
- Das bestehende Heizsystem muss demontiert werden und das neue hocheffiziente alternative Energiesystem muss als alleinige Heizung dienen.
- Wärmepumpen sind nur förderbar, wenn sie in der Produktdatenbank aufscheinen.
Gefördert werden Wärmepumpen, die nach EU-Umweltzeichenkriterien gemäß Beschluss zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Warmwasser-Heizgeräte 2014/314/EU: Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 164/83 vom 03.06.2014, zertifiziert sind (EU-Ecolabel) oder vollinhaltlich den in diesem Beschluss festgelegten Mindestanforderungen entsprechen, soweit die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (Wand-/Fußbodenheizung) maximal 40 Grad Celcius beträgt.
Höhere Vorlauftemperaturen sind bei gleicher Energieeffizienz nur mit einem entsprechenden Nachweis zulässig. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn für die gewählte Vorlauftemperatur (> 40 Grad Celcius) eine jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (Symbol ns oder ETAs) von mindestens 140 Prozent bei 55 Grad Celcius Vorlauftemperatur, laut GET Produktdatenbank, erfüllt ist.
Förderungsvoraussetzungen:
- Die zu sanierende Wohnung bzw. das Eigenheim ist Hauptwohnsitz der Antragsteller*innen
Eigenleistungen und bloße Materialkosten werden nicht anerkannt.
Fristen und Termine
Rechnungen dürfen ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung aufweisen.
Im Anlassfall kann von der Förderstelle eine Frist festgelegt werden, bis wann Sie alle Unterlagen übermitteln müssen. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Zuständige Stelle
Infopoint für Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Technischen Stadterneuerung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Termine im Infopoint: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr ausschließlich mit Online-Terminreservierung oder telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
- Kostenvoranschlag oder Rechnung, die ein Rechnungsdatum bis höchstens 6 Monate vor Antragstellung hat
Bei Mietwohnungen:
Bei Gemeindewohnungen:
- Zustimmungserklärung von Wiener Wohnen für Sanierungsarbeiten
Bei Eigentumswohnungen, Eigenheimen und Reihenhäusern:
- Grundbucheinsicht zum Nachweis des Eigentums
Kosten und Zahlung
Der Antrag ist kostenlos.
Im Rahmen dieser Förderung kann ein einmaliger, nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 35 Prozent der als förderbar anerkannten Kosten gewährt werden. Bei Wohnungen können maximal 15.000 Euro als förderbare Kosten anerkannt werden, der nichtrückzahlbare Beitrag beträgt daher maximal 5.250 Euro.
Ausmaß der förderbaren Baukosten
Bei Eigenheimen und Kleingartenwohnhäusern kann für die Errichtung von Zentralheizungsanlagen mit hocheffizienten alternativen Energiesystemen oder bei Umstellung oder Nachrüstung vorhandener gebäudetechnischer Systeme auf hocheffiziente alternative Energiesysteme ein einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag im Ausmaß von 35 Prozent der nachgewiesenen angemessenen Kosten, maximal jedoch ein Betrag im Ausmaß von 8.000 Euro gewährt werden.
Für Maßnahmen zur Nutzung hocheffizienter alternativer Energiesysteme auf Basis der Umweltquellen Geothermie und Grundwasser oder Abwärme kann ein zusätzlicher einmaliger nichtrückzahlbarer Beitrag in Höhe von 4.000 Euro gewährt werden.
Die Auszahlung von Förderungsgeldern erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Förderung.
Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 1.
Formular
- Online-Formular bei Eigentums- und Mietwohnungen: Wohnungsverbesserung - Förderungsantrag
- Antrag auf Sanierungsmaßnahmen in Wohnungen: 340 KB PDF
- Online-Formular bei Eigenheimen: Eigenheimsanierung - Förderungsantrag
- Online-Formular für die Bundesförderung: Raus aus Öl und Gas - Registrierung
- Zustimmungserklärung der Hauseigentümer*innen: 340 KB PDF
Zusätzliche Informationen
Zusätzlich zur Förderung der Stadt Wien können Sie auch die Förderung des Bundes "Sanierungsoffensive 2023/2024" beantragen. Für die Registrierung verwenden Sie bitte dieses Online-Formular: "Raus aus Öl und Gas" für Private - Ein- und Zweifamilienhäuser/Reihenhäuser - Online-Registrierung.
Eigenheim-Besitzer*innen können darüber hinaus auch die "Sauber Heizen für Alle"-Förderung des Bundes beantragen. Gegenstand der Vereinbarung ist die Kooperation zwischen der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) im Auftrag sowie im Namen und auf Rechnung des Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie und dem Land Wien zur Unterstützung einkommensschwacher Haushalte beim Umstieg auf klimafreundliche Wärmebereitstellungsanlagen gemäß § 6 Abs. 2f Z 1c Umweltförderungsgesetz (UFG) in Verbindung mit "Sauber Heizen für Alle".
Die Auflassung von Ölfeuerungsanlagen mussverpflichtend der Baupolizei gemeldet werden. Dafür notwendige Formulare
Rechtliche Grundlagen:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Kontaktformular