Ausmaß der förderbaren Baukosten - Förderung bei Wohnungsverbesserung

Wohnungen

Für Wohnungen betragen die förderbaren (angemessenen) Gesamtbaukosten höchstens 15.000 Euro. Eine Ausnahme ist die Anhebung der Ausstattungskategorie D oder C auf A: In diesem Fall werden höchstens 800 Euro pro Quadratmeter der Wohnnutzfläche als förderbare (angemessene) Gesamtbaukosten anerkannt.

Für Wohnungen, die in bestehende Dachräume eingebaut wurden oder durch Aufstockung entstanden sind, können Sie höchstens 800 Euro pro Quadratmeter anrechnen lassen, sofern eine Standardanhebung erfolgt und im Zuge der Sanierung eine vollständige Dekarbonisierung durchgeführt wird. Für die Förderung werden in diesem Fall höchstens 100 Quadratmeter an Wohnnutzfläche angerechnet.

Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser

Bei der thermisch-energetischen Sanierung von Eigenheimen oder Kleingarten-Wohnhäusern betragen die förderbaren Gesamtbaukosten höchstens 1.000 Euro je Quadratmeter Nutzfläche.

Beim behindertengerechten Umbau von Eigenheimen oder Kleingarten-Wohnhäusern können Sie höchstens 15.000 Euro als förderbare (angemessene) Gesamtbaukosten anerkennen lassen.

Beim altersgerechten (barrierefreien) Umbau können Sie gemäß Gemeinderatsbeschluss höchstens 12.000 Euro als förderbare (angemessene) Gesamtbaukosten anerkennen lassen.

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Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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