Sonderbaubewilligung - Antrag

Für Gebäude, Gebäudeteile oder bauliche Anlagen, die vor dem 1. Mai 1997 errichtet wurden und noch keine baubehördliche Bewilligung haben und auch nicht nach §§ 70, 70a, 71 oder 71a Bauordnung für Wien (BO) bewilligt werden können, können Sie eine Sonderbaugenehmigung beantragen.

Das Formular für den Antrag um Baubewilligung können Sie ausdrucken, ausfüllen und anschließend an die Baupolizei übermitteln.

Bitte geben Sie in dem Antrag um Baubewilligung folgende Informationen bekannt:

  • Art des geplanten Bauvorhabens
  • Anschrift des Bauvorhabens
  • Name und Adresse des*der Bauwerber*in
  • Name und Adresse des*der Grundeintümer*in
  • Gegebenenfalls der Bevollmächtigten des*der Grundeintümer*in

Allgemeine Informationen

Für Gebäude, Gebäudeteile oder bauliche Anlagen, die vor dem 1. Mai 1997 errichtet wurden, noch keine baubehördliche Bewilligung haben und auch nicht nach §§ 70, 70a, 71 oder 71a Bauordnung für Wien (BO) bewilligt werden können, ist eine Sonderbaubewilligung möglich.

Die nachträgliche Baubewilligung ersetzt nicht Bewilligungen, die nach anderen Gesetzen erforderlich sind. In vielen Fällen müssen neben oder auch vor der Baubewilligung weitere Genehmigungen eingeholt werden.

Übersicht über die anderen Bauverfahren

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Über die Bestandsdauer muss der Behörde ein Nachweis erbracht werden (z. B. Vertrag, Foto, Plan usw.).

Fristen und Termine

Das Gebäude muss seit 1. Mai 1997 bestehen.

Zuständige Stelle

Baupolizei (MA 37)
20., Dresdner Straße 73-75, 2. Stock
Telefon: +43 1 4000-8037
Fax: +43 1 4000-99-37010
E-Mail: post@ma37.wien.gv.at

Bitte beachten Sie:
Planeinsichten und Projektbesprechungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich.
Für Projektbesprechungen bietet Ihnen die Baupolizei, ebenfalls nach Terminvereinbarung, die Möglichkeit von Web-Konferenzen an.
Das persönliche Einbringen von Unterlagen ist im Bereich der Servicestelle (Einwurfbox) von Montag bis Freitag, von 8 bis 15 Uhr, möglich.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag um Baubewilligung müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Baupläne (Bestandspläne) in dreifacher Ausfertigung
  • Nachweis der Bestandsdauer

Kosten und Zahlung

Der Betrag ist von Art und Umfang des Vorhabens abhängig. (Bei einem Baubewilligungsverfahren z. B. für ein Einfamilienhaus müssen zirka 100 bis 200 Euro bezahlt werden).

Kostenaufstellung

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Zusätzliche Informationen

Die Behörde (das ist in diesem Fall der Bauausschuss der Bezirksvertretung) muss die Interessen, die für bzw. gegen den Weiterbestand sprechen, abwägen. Überwiegen die öffentlichen Interessen am Weiterbestand des Gebäudes, kann eine befristete Baubewilligung für höchstens 10 Jahre erteilt werden. Öffentliche Interessen die insbesondere für einen Weiterbestand sprechen, können in § 71b BO nachgelesen werden.

Merkblätter - Bauverfahren

Rechtliche Grundlagen:

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