Kostenaufstellung für Bauverfahren

Für die verschiedenen Verfahrensarten, Beilagen und Eingaben gelten unterschiedliche Abgaben- beziehungsweise Gebührensätze. Der nachstehenden Tabelle können Sie einige Richtwerte entnehmen.

Verfahrensart bzw. Gegenstand

Verwaltungsabgabe in Euro

Bundesstempelgebühr in Euro

Bundesstempelgebühr in Euro für Eingaben unter Verwendung der ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)

Bewilligung nach § 60 Abs. 1 lit. b-g, § 61 und § 73 (Planwechsel)

28,34

14,30

8,60

Baubewilligung bei Neu-, Zu- und Umbauten
mit Vorlage "Gültige Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen";
je angefangene zehn Quadratmeter Geschossfläche

1,60
Mindestens: 28
Höchstens: 494

14,30

8,60

Baubewilligung bei Neu-, Zu- und Umbauten
Zuschlag ohne Vorlage "Gültige Bekanntgabe der Bebauungsbestimmungen";
je zehn Quadratmeter Liegenschaftsfläche

0,15
Mindestens: 15
Höchstens: 150

14,30

8,60

Prüfung von Einreichungen bei Neu-, Zu- und Umbauten (gemäß § 70a BO);
je angefangene zehn Quadratmeter Geschossfläche

0,87
Mindestens: 21,80
Höchstens: 494,17

14,30

8,60

Prüfung von Einreichungen bei sonstigen baulichen Herstellungen (gemäß § 70a BO)

21,80

14,30

8,60

Bauanzeige (gemäß § 62 BO)

28

keine

keine

Fertigstellungsanzeige
Fertigstellungsanzeige für Kleingarten(wohn)haus
Fertigstellungsmeldung

22

keine

keine

Fertigstellungsanzeige mit baulichen Änderungen in den Ausführungsplänen

50

keine

keine

Niederschriften, Verhandlungsschriften;
je vier beschriebene A4-Seiten

keine

14,30

Beilagen (auch Erklärungen einer Ziviltechnikerin beziehungsweise eines Ziviltechnikers gemäß § 70a BO und Bestätigungen gemäß § 128 BO);
je nach Verfahren keine oder je vier beschriebene A4-Seiten

keine

3,90

2,30

Pläne (einseitig bedruckt);
bis zu zwei A4-Seiten beziehungsweise mehr als zwei A4-Seiten

keine

3,90 bis 7,80

2,30 bis 4,60

Kommissionsgebühr bei Verhandlungen und Augenscheinsverhandlungen vor Ort (an Wochentagen außer Samstag, zwischen 7.30 und 15.30 Uhr); pro halbe Stunde und Amtsorgan

7,63

keine

keine

Zuständigkeit

Kontakt zur Baupolizei (MA 37)

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