Baubehördliche Anforderungen an Einreich- und Lagepläne

  • In den meisten Fällen in 3-facher Ausfertigung
    • Fallweise (zum Beispiel Bauanzeige, Bauverfahren gemäß § 70b und Verfahren nach dem Wiener Kleingartengesetz) in 2-facher Ausfertigung
    • Für die Online-Einreichung nur in digitaler Form (PDF) und in einfacher gedruckter Ausfertigung
  • Nach den Vorschriften der Bauordnung für Wien (Baupläne - Checkliste für Einreichpläne)
  • Unterfertigt von:
    • Bauwerber*in
    • Planverfasser*in
    • Eigentümer*innen beziehungsweise allen Miteigentümer*innen (Grundbuch) (nicht erforderlich bei Bauanzeigen)
    • Bauführer*in
    • Baurechtseigentümer*innen, wenn Baurecht vorliegt (Grundbuch) (nicht erforderlich bei Bauanzeigen)
  • Maßstab:
    • Einreichpläne: 1:100
    • Lageplan: 1:200 oder 1:500 (nicht erforderlich bei Bauanzeigen)

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