Baubehördliche Anforderungen an Einreich- und Lagepläne
- In den meisten Fällen in 3-facher Ausfertigung
- Fallweise (zum Beispiel Bauanzeige, Bauverfahren gemäß § 70b und Verfahren nach dem Wiener Kleingartengesetz) in 2-facher Ausfertigung
- Für die Online-Einreichung nur in digitaler Form (PDF) und in einfacher gedruckter Ausfertigung
- Nach den Vorschriften der Bauordnung für Wien (Baupläne - Checkliste für Einreichpläne)
- Unterfertigt von:
- Bauwerber*in
- Planverfasser*in
- Eigentümer*innen beziehungsweise allen Miteigentümer*innen (Grundbuch) (nicht erforderlich bei Bauanzeigen)
- Bauführer*in
- Baurechtseigentümer*innen, wenn Baurecht vorliegt (Grundbuch) (nicht erforderlich bei Bauanzeigen)
- Maßstab:
- Einreichpläne: 1:100
- Lageplan: 1:200 oder 1:500 (nicht erforderlich bei Bauanzeigen)
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Stadt Wien | Baupolizei
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