Checkliste für Einreichpläne
Inhalt der Pläne
- Lageplan im Maßstab 1:200 oder 1:500 mit
- Nordpfeil
- Grundstücksnummern
- Einlagezahl (EZ)
- Katastralgemeinde der Liegenschaft und der Nachbarliegenschaft
- Flächenausmaßen des Bauplatzes (Baulose, Kleingarten, sonstige Grundstücke)
- Umrissen der
- bestehenden Baulichkeiten (grau),
- neu zu errichtenden Baulichkeiten (rot),
- abzutragenden Baulichkeiten - falls Bewilligung notwendig (gelb)
- Ausmaßen der
- bebauten Fläche
- des umbauten Raumes - Abstände zu den Nachbar*innen
- Abstandsflächen (Kleingärten: Nachweis der Erhaltung der Gesamtkubatur)
- Höhenlagen des Geländes
- Stützmauern und Wegen
- Gärtnerisch gestalteten Flächen mit vorhandenem und künftigem Baumbestand
- KFZ-Stellplätzen
- Öffentlichen Verkehrsflächen, Gehsteigen, Alleebäumen und Gleisen
- Namen und Adressen sämtlicher Eigentümer*innen und Anrainer*innen (und anderer bevollmächtigter Personen)
- Hinweis auf bestehendes Wohnungseigentum und die Anzahl der Stiegenhäuser (Reihenhäuser)
- Angaben darüber, ob auf benachbarten Liegenschaften Betriebe mit Emissionen, die Gefährdungen gemäß § 134a Abs. 3 BO hervorrufen können, bestehen
- Nachweis der Gebäudehöhe (Kleingärten: Nachweis der Einhaltung des obersten Abschlusses des Kleingartenhauses vom verglichenen Gelände)
- Angaben über Baustoffe (entsprechend dem Wärme- und Schallschutznachweis)
- Grundrisse sämtlicher Geschosse (Ausnahme: Kleingartenhäuser) im Maßstab 1:100
- Schnitte (die zur Beurteilung erforderlich sind) im Maßstab 1:100
- Sämtliche Ansichten mit Anschlüssen an die Nachbargebäude im Maßstab 1:100
- Legende
- Bestehende Bauteile: grau
- Abzutragende Bauteile: gelb
- Neue Bauteile aus Ziegelwerk: rot
- Beton: grün
- Stahlbeton: schwarz
- Stahl: blau
- Holz: braun
- Andere Baustoffe: gesondert ausweisen
- Angabe eindeutiger Raumwidmungen
- Rauch- und Abgasfänge, Abluftfänge, Luftleitungen
- Bei Widmungsänderungen oder baulichen Änderungen (wenn Räume neu geschaffen, geändert oder aufgelassen werden):
- Ausmaße der einzelnen Nutzflächen der Räume
- Gesamtausmaße der Flächen der einzelnen Nutzungseinheiten (Wohnungen, Betriebseinheiten, Büroeinheiten, Garagen)
- Neue Raumwidmungen und -größen: rot unterstreichen
- Aufgelassene Raumwidmungen und -größen: gelb unterstreichen
- Spielplätze: Abmessungen und Zugänge
- Aufstellplätze für Müllgefäße: Stadtreinigung
- Hausbrieffachanlagen
- Alle Angaben, die zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind: unter anderem Fenstergrößen, Raumhöhen, Stiegenmaße, Türgrößen,
Ein- und Ausfahrten (vorgeschriebene gesetzliche Bestimmungen sowie Nebengesetze wie Garagengesetz, Aufzugsgesetz und andere beachten)
Ausnahme: vereinfachte Pläne für Kleingärten (nur Angabe von Lage, Höhe, Kubatur und Kanal) - Angabe über die Art der Beseitigung der Abwässer
- Angabe der für das Bauvorhaben erforderlichen Zuverlässigkeit der Tragwerke
- bei Bauführungen gemäß § 88a der Zugangspunkt zum Gebäude und die Netzabschlusspunkte für die Wohnungen oder Betriebseinheiten
Unterfertigung der Pläne
- Planverfasser*in (zur Berufsausübung berechtigte Personen wie Baumeister*in, Ziviltechniker*in, gewerberechtliche Befugte)
- Im elektronischen Bewillungsverfahren muss diese Unterfertigung auf elektronische Weise erfolgen.
Material und Format der Pläne
- Dauerhafte und haltbare Materialien
- Vervielfältigungen: lichtecht und beständig
- Abmessungen: A4 (größere Pläne in diesem Format falten)
- Digitales Einreichen - Merkblatt (360 KB PDF)
CAD-Leitfaden
Der Leitfaden gibt Hilfestellungen zu Anwendung der Norm ÖNORM A 6240 im Bereich des Magistrats der Stadt Wien:
Stadt Wien | Baupolizei
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