Baubewilligung für Bauten langen Bestandes - Antrag

Für Bauwerke, die zur Gänze oder in wesentlichen Teilen seit mehr als 30 Jahren an derselben Stelle ohne jede Baubewilligung bestanden haben und nicht nach §§ 70 oder 71 Bauordnung für Wien (BO) bewilligt werden können, gibt es die Möglichkeit durch die Vorlage von Bestandspläne eine nachträgliche Bewilligung einzuholen.

Für Gebäude, Gebäudeteile oder bauliche Anlagen, die vor dem 1. Mai 1997 errichtet wurden, noch keine baubehördliche Bewilligung haben und auch nicht nach §§ 70, 70a oder 71 oder 71a BO bewilligt werden können, ist eine Sonderbaubewilligung möglich.

Das Formular für den Antrag um Baubewilligung können Sie ausdrucken, ausfüllen und anschließend an die Baupolizei übermitteln.

Allgemeine Informationen

Die nachträgliche Baubewilligung ersetzt nicht Bewilligungen, die nach anderen Gesetzen erforderlich sind. In vielen Fällen müssen neben oder auch vor der Baubewilligung weitere Genehmigungen eingeholt werden.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

Voraussetzungen

Ein Bauwerk oder die bauliche Anlage hat zur Gänze oder in wesentlichen Teilen seit mehr als 30 Jahren an derselben Stelle ohne jede Baubewilligung bestanden. Über die Bestandsdauer muss der Behörde ein Nachweis erbracht werden.

Fristen und Termine

Keine

Zuständige Stelle

Baupolizei (MA 37)
20., Dresdner Straße 73-75, 2. Stock
Telefon: +43 1 4000-8037
Fax: +43 1 4000-99-37010
E-Mail: post@ma37.wien.gv.at

Bitte beachten Sie:
Planeinsichten und Projektbesprechungen sind ausschließlich nach Terminvereinbarung möglich.
Für Projektbesprechungen bietet Ihnen die Baupolizei, ebenfalls nach Terminvereinbarung, die Möglichkeit von Web-Konferenzen an.
Das persönliche Einbringen von Unterlagen ist im Bereich der Servicestelle (Einwurfbox) von Montag bis Freitag, von 8 bis 15 Uhr, möglich.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag um Baubewilligung müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Baupläne in dreifacher Ausfertigung (in Form von Bestandsplänen)
  • Zustimmung der Grundeigentümer*innen
  • Nachweis der Bestandsdauer
    • Luftbilder der Abteilung Stadtvermessung
    • Fotodokumentation mit Datumsvermerk

Dem Antrag um Baubewilligung gemäß § 71b BO müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Baupläne in dreifacher Ausfertigung (in Form von Bestandsplänen)
  • Nachweis der Bestandsdauer
    • Luftbilder der Abteilung Stadtvermessung
    • Fotodokumentation mit Datumsvermerk

Kosten und Zahlung

Der Betrag ist von Art und Umfang des Vorhabens abhängig.

Kostenaufstellung

Die Verrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 40.

Formular

Zusätzliche Informationen

Die Behörde erteilt lediglich eine Baubewilligung auf jederzeitigen Widerruf.

Merkblätter - Bauverfahren

Rechtliche Grundlagen: Baurechtliche Gesetze und Richtlinien

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