Errichtung von Mietwohnungshäusern und Heimen (gilt nicht für Dachgeschossausbauten) - Neubauförderung
Durch die Wohnbauförderungsmittel wird ein beträchtlicher Teil der Gesamtbaukosten abgedeckt. Die halbjährliche beziehungsweise monatliche Rückzahlungsbelastung (Darlehen) der Mieter*innen oder Nutzungsberechtigten wird dadurch erheblich verringert.
Grundvoraussetzung für die Antrag stellende Errichtungsgesellschaft ist neben der Einhaltung der allgemeinen Förderungsvoraussetzungen für Mehrwohnungsbauten die positive Begutachtung des Bauvorhabens durch den Grundstücksbeirat.
- Förderungswerber*in
- Förderung
- Zusätzliche Förderungen
- Antragstellung
- Beratung
- Weiterführende Informationen
Förderungswerber*in
Förderungswerber*in ist die Errichtergesellschaft (der Bauträger), die auch grundbücherlicher Eigentümer*in der Liegenschaft beziehungsweise Baurechtseinlage ist. Der*die Förderungswerber*in muss den Förderungsantrag beim Amt der Wiener Landesregierung, vertreten durch die Abteilung Wohnbauförderung und wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50), einbringen. Mit der Bauführung darf zwar vor schriftlicher Zusicherung, nicht aber vor positiver Bewertung des Bauvorhabens hinsichtlich planerischer und ökologischer Qualität begonnen werden.
Förderung
Zusätzliche Förderungen
Die Hauptförderung kann in folgenden Fällen durch ergänzende Förderungen aufgestockt werden:
- Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss bei Kleinbaustellen bis zu 350 Euro pro Quadratmeter
- Ein unverzinstes Landesdarlehen für die Errichtung von Bauvorhaben mit besonderen ökologischen, nachhaltigen, ressourcenschonenden, recyclebaren und klimaschonenden Qualitätskriterien bis zu 150 Euro pro Quadratmeter
- Unverzinstes Landesdarlehen für die Errichtung von Bauvorhaben mit besonderen Anforderungen zur Abdeckung wesentlicher, nachweisbarer Mehrkosten, insbesondere bei Vorliegen unvermeidbarer erschwerender Umstände bei der Bauführung, für tatsächlich angefallene Baukosten bis zu 350 Euro pro Quadratmeter
- Ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 300 Euro pro Quadratmeter und ein Landesdarlehen von bis zu 200 Euro pro Quadratmeter
oder ein Landesdarlehen im Ausmaß von bis zu 500 Euro pro Quadratmeter kann gewährt werden
- bei Bauvorhaben, bei denen die Gesamtbaukostenobergrenze von 1.800 Euro pro Quadratmeter fördertragende Fläche überschritten wird und
- wenn die durchschnittliche Wohnnutzfläche der geförderten Wohnungen max. 65 Quadratmeter (ohne Loggien und förderungstragender Nutzfläche) beträgt und
- ein Finanzierungsbeitrag von nicht mehr als 60 Euro pro Quadratmeter eingehoben wird und
- der höchstzulässige Hauptmietzins gemäß § 63 WWFSG 1989 um 25 Prozent reduziert wird
Antragstellung
Der Antrag ist schriftlich einzureichen bei:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
Gruppe Neubauförderung
Postanschrift:
Muthgasse 62, 1. Stock, Riegel G
1190 Wien
E-Mail: neubaufoerderung@ma50.wien.gv.at
Fax: +43 1 4000 99 748 40
Beratung
Callcenter der Gruppe Neubauförderung
Telefon: +43 1 4000 748 40
Servicezeiten: Montag bis Freitag, von 8 bis 12 Uhr
Weiterführende Informationen
- Rechtliche Grundlagen
- Wärmeschutzanforderungen (Richtlinien der MA 25)
- Neubauförderung - Antrag (Amtshelferseite der MA 25)
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
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