Superförderung - Errichtung von Mietwohnungen in Mehrwohnungshäusern

Werden seitens des Bauträgers nur 50 Euro (das ist der Indexwert aus dem Jahr 2000; wertgesichert), derzeit (bis 31.3.2025) 89,27 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche, als Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukostenbeitrag) von der Mieterin beziehungsweise dem Mieter eingehoben, kann ergänzend zur Hauptförderung die Superförderung gewährt werden.

Diese Superförderung besteht in der Gewährung eines pro Jahr 1-prozentig verzinsten weiteren Landesdarlehens in Höhe von 150 Euro je Quadratmeter Wohnnutzfläche. Diese Förderung wird zwar zunächst den Bauträgern (zum Beispiel gemeinnützigen Genossenschaften) ausbezahlt, vermindert dadurch aber - über die gesamte Förderungslaufzeit betrachtet - die Mietenbelastung der Mieterin beziehungsweise des Mieters.

Vorteile

Niedriger "Einstiegspreis"

Der Finanzierungsbeitrag, also jene Summe, die bei Mietvertragsunterfertigung sofort zu erlegen ist, ist mit 89,27 Euro pro Quadratmeter deutlich begrenzt. Bei einer 75 Quadratmeter-Wohnung beträgt dieser Einmalbetrag zum Beispiel nicht mehr als 6.695,25 Euro insgesamt.

Niedrige Zinsen

Das Superförderungsdarlehen ersetzt einen Teil des Bankdarlehens. Im Gegensatz zu den Bankdarlehenskonditionen liegt hier die Verzinsung bei 1 Prozent. Die Rückzahlung dieses zusätzlichen Landesdarlehens (sofern nicht überhaupt eine Stundung in Anspruch genommen werden kann) erfolgt im Rahmen der monatlichen Mietzinseinhebung. Da um diese 150 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche weniger teure (da nur 1-prozentig verzinste) Darlehenstilgungen anfallen, verringert sich die Mietzinsbelastung aus dem Titel der Bankdarlehensrückzahlung.

Stundung bei niedrigem Einkommen

Zusätzlich bietet die Superförderung sozial schwachen Einkommensgruppen den Vorteil der Rückzahlungsstundung. Begünstigt sind Personen, die folgende Einkommensgrenzen nicht überschreiten:

  • Einkommensgrenzen für Eigenmittelersatzdarlehen im Ausmaß von 12,5 Prozent: Die monatlichen Rückzahlungsraten von 0,70 Euro je Nutzwerteinheit werden gestundet.
  • Einkommensgrenzen für Eigenmittelersatzdarlehen im Ausmaß von 7,5 Prozent: Der monatliche Rückzahlungsbetrag beträgt 0,35 Euro je Nutzwerteinheit.

Zur Gewährleistung der sozialen Treffsicherheit werden die Einkommensverhältnisse periodisch überprüft. Dadurch wird neu festgelegt, in welche Einkommenskategorie und somit in welche Rückzahlungskategorie (0,70 Euro, 0,35 Euro oder 0 Euro) die jeweiligen Mieterinnen beziehungsweise Mieter einzuordnen sind.

Höchsteinkommensgrenzen - Eigenmittelersatzdarlehen

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