Hauptförderung - Errichtung von Mietwohnungen oder Geschäftsräumen in Miete (in Mehrwohnungshäusern)
Die Hauptförderung besteht in der Gewährung eines Landesdarlehens als Fixbetrag. Dieser beträgt, je nach Größe der Anlage gestaffelt, zwischen 910 und 1.250 Euro je Quadratmeter Nutzfläche. Bei Heimen beträgt die Förderung grundsätzlich 910 Euro je Quadratmeter Nutzfläche (inklusive Zusatzflächen).
Verzinsung
Dieses Darlehen ist mit 1 Prozent pro Jahr verzinst. Liegt der 6-Monats-Euribor über 2,5 Prozent entfällt auf Förderungsdauer die Verzinsung. Dies gilt nicht für Mietwohnungen, für die der Bauträger von der mietenden Person einen Finanzierungsbeitrag (Grund- und Baukosten) von mehr als derzeit (bis 31. März 2024) 82,81 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche einhebt.
Darlehenslaufzeit und Darlehensrückzahlung
Die Laufzeit des Landesdarlehens beginnt ab Bezug der Wohnung, spätestens aber nach der Fertigstellungsanzeige. Während der Laufzeit des Kapitalmarktdarlehens (Darlehen einer Bank, Bausparkasse oder Versicherung) werden nur die Zinsen des Landesdarlehens zur Rückzahlung vorgeschrieben. Nach gänzlicher Abstattung des Kapitalmarktdarlehens soll auch die Kapitalrückführung des Landesdarlehens erfolgen. Der Rückführungsbetrag soll so hoch sein, dass nach spätestens 40 Jahren auch die Darlehenslaufzeit des Landesdarlehens beendet ist.
Eigenmittel
Mieter*innen müssen maximal 12,5 Prozent der Gesamtbaukosten durch Eigenmittel (Baukostenbeitrag) aufbringen. Bauträger*innen (zum Beispiel eine gemeinnützige Bauvereinigung) können diesen Baukostenbeitrag entweder auf einmal überwälzen oder auf einen längeren Zeitraum aufteilen.
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten
Kontaktformular