Notwendige Unterlagen für eine Baubewilligung
- Ansuchen um Baubewilligung: 110 KB PDF
- Baupläne für Bauverfahren
- Zustimmung der im Grundbuch eingetragenen Grundeigentümer*innen beziehungsweise Baurechtseigentümer*innen durch Unterfertigung der Baupläne oder gesonderte Erklärungen in Form einer auf die Baupläne bezogenen Beilage
- Ein Energieausweis (in elektronischer Form) und ein Nachweis über den Schallschutz beziehungsweise ein Nachweis über den Wärmeschutz und Schallschutz
- Ein Nachweis über den Einsatz hocheffizienter alternativer Energieversorgungs-(Heiz-)Systeme wie zum Beispiel Fernwärme oder einer Wärmepumpe beziehungsweise der Nachweis, dass der Einsatz technisch, ökologisch und wirtschaftlich nicht realisierbar ist
Entsprechende ergänzende Informationen finden Sie unter den Richtlinien - Bauphysik - Bei Neubauten, Zubauten oder Umbauten: Bestätigung des*der Planverfasser*in, dass die Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens eingehalten werden
- Nachvollziehbare Berechnung der Anliegerleistungen (Planverfasser*in)
- Nachweis über die Erfüllung der Stellplatzverpflichtung (Planverfasser*in)
- Statische Vorbemessung einschließlich Fundierungskonzept oder bei kleineren Bauvorhaben Gutachten, dass aufgrund der Geringfügigkeit des Vorhabens aus statischen Gründen keinerlei Gefährdung gegeben ist (Sachverständige*r)
Dazu kann das Formular "Gutachten nach § 63/1/h BO" verwendet werden: 130 KB PDF - Bestätigung über die Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens
Dazu kann das Formular "Gutachten nach § 63/1/k BO" verwendet werden: 50 KB PDF • 65 KB RTF - Gestaltungskonzept für Gartenflächen des Bauplatzes, für Neubauten ab der Bauklasse II (Planverfasser*in)
- Nachweis der Verfügbarkeit einer ausreichenden Wassermenge zur Brandbekämpfung im Bauplan (Entfernung der Hydranten und deren Förderleistung) (Planverfasser*in); Auskünfte über Hydranten gibt die Abteilung Wiener Wasser (MA 31).
- Wasserbefund für den zu errichtenden Brunnen, wenn bei einem Neubau keine Versorgungsmöglichkeit mit öffentlichem Trinkwasser besteht (Institut für Umweltmedizin oder Bundesamt für Lebensmitteluntersuchung): Wasseranschluss - Herstellung einer Anschlussleitung
- Standplätze für Müllgefäße sind im Plan einzutragen (Wiener Abfallwirtschaftsgesetz und Richtlinien für Müllbehälterstandplätze beachten).
Informationen: Abfallberatung und Abfallvermeidung - Bei Betrieben, die unter die Seveso-II-Richtlinie fallen: Unterlagen über die Risiken (Planverfasser*in)
- Erforderliche Unterlagen zur architektonischen Begutachtung der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)
Kontakt zur Baupolizei (MA 37)
Stadt Wien | Baupolizei
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