Notwendige Unterlagen für eine Baubewilligung

  • Ansuchen um Baubewilligung: 110 KB PDF
  • Baupläne für Bauverfahren
  • Zustimmung der im Grundbuch eingetragenen Grundeigentümer*innen beziehungsweise Baurechtseigentümer*innen durch Unterfertigung der Baupläne oder gesonderte Erklärungen in Form einer auf die Baupläne bezogenen Beilage
  • Ein Energieausweis (in elektronischer Form) und ein Nachweis über den Schallschutz beziehungsweise ein Nachweis über den Wärmeschutz und Schallschutz
  • Ein Nachweis über den Einsatz hocheffizienter alternativer Energieversorgungs-(Heiz-)Systeme wie zum Beispiel Fernwärme oder einer Wärmepumpe beziehungsweise der Nachweis, dass der Einsatz technisch, ökologisch und wirtschaftlich nicht realisierbar ist
    Entsprechende ergänzende Informationen finden Sie unter den Richtlinien - Bauphysik
  • Bei Neubauten, Zubauten oder Umbauten: Bestätigung des*der Planverfasser*in, dass die Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens eingehalten werden
  • Nachvollziehbare Berechnung der Anliegerleistungen (Planverfasser*in)
  • Nachweis über die Erfüllung der Stellplatzverpflichtung (Planverfasser*in)
  • Statische Vorbemessung einschließlich Fundierungskonzept oder bei kleineren Bauvorhaben Gutachten, dass aufgrund der Geringfügigkeit des Vorhabens aus statischen Gründen keinerlei Gefährdung gegeben ist (Sachverständige*r)
    Dazu kann das Formular "Gutachten nach § 63/1/h BO" verwendet werden: 130 KB PDF
  • Bestätigung über die Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens
    Dazu kann das Formular "Gutachten nach § 63/1/k BO" verwendet werden: 50 KB PDF65 KB RTF
  • Gestaltungskonzept für Gartenflächen des Bauplatzes, für Neubauten ab der Bauklasse II (Planverfasser*in)
  • Nachweis der Verfügbarkeit einer ausreichenden Wassermenge zur Brandbekämpfung im Bauplan (Entfernung der Hydranten und deren Förderleistung) (Planverfasser*in); Auskünfte über Hydranten gibt die Abteilung Wiener Wasser (MA 31).
  • Wasserbefund für den zu errichtenden Brunnen, wenn bei einem Neubau keine Versorgungsmöglichkeit mit öffentlichem Trinkwasser besteht (Institut für Umweltmedizin oder Bundesamt für Lebensmitteluntersuchung): Wasseranschluss - Herstellung einer Anschlussleitung
  • Standplätze für Müllgefäße sind im Plan einzutragen (Wiener Abfallwirtschaftsgesetz und Richtlinien für Müllbehälterstandplätze beachten).
    Informationen: Abfallberatung und Abfallvermeidung
  • Bei Betrieben, die unter die Seveso-II-Richtlinie fallen: Unterlagen über die Risiken (Planverfasser*in)
  • Erforderliche Unterlagen zur architektonischen Begutachtung der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung (MA 19)

Kontakt zur Baupolizei (MA 37)

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