Studie zum Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw - Taxi
Der Bund hat 2019 die Gewerbe "Mietwagen" und "Taxi" vereint. Für beide sollten unter der neuen Konzessionsart "Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw - Taxi" die gleichen Regeln gelten.
Das Institut für Höhere Studien hat eine Studie mit Empfehlungen für das Land Wien erstellt, wie der Tarif im neuen Einheitsgewerbe gestaltet werden könnte.
Dazu wurden die Regelungen in Berlin, Stockholm und London betrachtet. Es zeigte sich, dass es in vielen Städten ähnliche Bedingungen gibt, darunter die Trennung von Taxi- und Mietwagengewerbe oder vorgegeben Tarife.
In Stockholm, wo die Tarife "freigegeben" wurden, hat dies in der Praxis zu höheren Preisen (besonders für Touristinnen und Touristen), Schwarzarbeit und einem Qualitätsverlust geführt. Als Reaktion wurden schrittweise striktere Regeln für die Preisinformation und Zulassung zum Taxiverkehr eingeführt. Es gilt eine Taxameterpflicht (mit Ausnahmen) und die Taxis müssen ihre Taxameterdaten einmal wöchentlich in eine Datenbank übermitteln, auf die bei Bedarf auch Behörden zugreifen.
Für Wien kommt das IHS zum Schluss, dass die Stadt innerhalb der Vorgaben des Bundes (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz) nicht viel Gestaltungspielraum hat. Unterschiedliche Varianten haben Vor- und Nachteile, darunter:
- Freigabe des Tarifes: Das Beispiel Stockholm zeigt, dass dies nicht automatisch zu besseren Preisen und Qualität führt. Dies sollte, und daher mit zusätzlichen Regulierungen begleitet werden sollte.
- Anpassung des Tarifs: Dieser gangbare Weg wird vom IHS empfohlen. Neben einer Vereinfachung des Tarifs könnte dieser um 12 % erhöht werden, was dem Verbraucherpreisindex (Inflation) seit der letzten Anpassung entspräche. Laut Studienautoren ist der aktuelle Tarif zu kompliziert und nicht konsumentInnenfreundlich: Wie viel am Ende einer Fahrt bezahlt werden muss, ist beim Einsteigen kaum einschätzbar. Daher schlagen die Forscher ein System zur Routenplanung mit vorab vereinbarten Preisen vor, die auf Grundlage eines verordneten Tarifs berechnet werden. Der enge Zeitplan des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes, das mit 1. September 2020 in Kraft tritt, steht dieser Lösung allerdings entgegen.
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