Gewerberecht
Bezirksämter: Amtswege sind zu den Öffnungszeiten (Parteienverkehrszeiten) von Montag bis Freitag, 8 bis 11.30 Uhr ohne Terminvergabe möglich. Für Nachmittage können Sie Termine reservieren: Montag bis Freitag, 12 bis 15.30 Uhr und Donnerstag, 12 bis 17.30 Uhr.
Fachbereich Gewerberecht (MA 63): Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte erledigen Sie Amtswege nach Möglichkeit online, per Post, E-Mail oder telefonisch.
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