Zuständige Behörde für Gewerbeangelegenheiten
Magistratisches Bezirksamt
Für die meisten Gewerbe ist das Magistratische Bezirksamt jenes Bezirks zuständig, in dem sich der Standort des Gewerbebetriebes oder der Filiale befindet.
Für folgende Gewerbe ist in Wien unabhängig vom Standort das Magistratische Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk zuständig:
- Gästewagen-Gewerbe mit Omnibussen
- Gästewagen-Gewerbe mit Personenkraftwagen
- Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw - Taxi
Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
Für folgende Gewerbe ist in Wien unabhängig vom Standort die Abteilung Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (MA 63) zuständig:
- Ausflugswagen-Gewerbe mit Omnibussen
- Baumeister, Brunnenmeister
- Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im innerstaatlichen Verkehr (innerstaatlicher Güterverkehr)
- Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr (grenzüberschreitender Güterverkehr)
- Elektrotechnik
- Holzbau-Meister
- Mietwagen-Gewerbe mit Omnibussen
- Pfandleiher
- Pyrotechnikunternehmen
- Rauchfangkehrer
- Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe)
- Sprengungsunternehmen
- Stadtrundfahrten-Gewerbe mit Omnibussen
- Versteigerung beweglicher und unbeweglicher Sachen
- Waffengewerbe (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels (Achtung: nur hinsichtlich nichtmilitärischer Waffen beziehungsweise Munition; für militärische Waffen beziehungsweise Munition ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit zuständig)
Außerdem ist die MA 63 für folgende Verfahren zuständig:
Weiterführende Informationen
Stadt Wien | Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand
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