Veranstaltungsräume der Abteilung Wiener Wasser mieten
Die Abteilung Wiener Wasser (MA 31) bietet 2 Veranstaltungsräume an:
- Wasserturm Favoriten, 10., Windtenstraße 3
- Alte Schieberkammer, 15., Meiselstraße 20
Im Wasserturm können Vorträge, musikalische Darbietungen und Kunstausstellungen veranstaltet werden: Veranstaltungstermin im Wasserturm buchen
In der Alten Schieberkammer können Vorträge, musikalische Darbietungen, Kunstausstellungen, Tanzveranstaltungen und Film-Vorführungen veranstaltet werden: Veranstaltungstermin in der Alten Schieberkammer buchen
- Kosten und Kaution für die Raumnutzung
- Nutzungsflächen
- Reinigung der Veranstaltungsräume
- Termine und Dauer von Veranstaltungen
- Bewerbung von Veranstaltungen
- Ausstattung der Veranstaltungsräume
- Beleuchtung und Brandschutz
- Haftung bei Schäden
- Widerruf von Veranstaltungen durch Wiener Wasser
- Mitnahme von Tieren
Kosten und Kaution für die Raumnutzung
- Miete:
- 700 Euro für 14 Tage
- 400 Euro für 7 Tage
- 300 Euro für weniger als 7 Tage
- Personalkosten gemäß den geltenden Stundensätzen:
- Kaution: 300 Euro
Die Kaution muss 10 Tage vor der Veranstaltung per Überweisung bezahlt werden und wird nach der Veranstaltung zurückerstattet, wenn die Veranstaltungsräume ordnungsgemäß übergeben werden:
Die Kosten für die Miete entfallen, wenn eine Ausstellung zum Thema Wasser gestaltet wird. Während der Ausstellungseröffnung ist ein Techniker von Wiener Wasser anwesend, der sich um Licht- und Toneinstellungen sowie die Notbeleuchtung kümmert. Personalkosten darüber hinaus und die Kaution müssen auch bei Ausstellungen zum Thema Wasser bezahlt werden.
Im Wasserturm wird im Rahmen der Ausstellungseröffnung eine kostenlose Führung durch den Turm angeboten.
Nutzungsflächen
Im Wasserturm sind Veranstaltungen in der Eingangsebene möglich. Die Rampe kann bis zur Absperrung für Bildaufhängungen genutzt werden. Der Aufenthalt auf der Rampe ist für maximal 30 Personen erlaubt.
In der Alten Schieberkammer stehen die Flächen in der oberen und unteren Etage sowie die Teeküche zur Verfügung. Der Technikraum kann nur im Rahmen einer Ausstellungseröffnung in Anwesenheit eines Technikers der Abteilung Wiener Wasser genutzt werden. An anderen Tagen steht kein technisches Equipment (Mikrofone, Soundanlage) zur Verfügung.
Reinigung der Veranstaltungsräume
Der Veranstaltungsbereich und die Sanitäranlagen müssen nach Veranstaltungsende gereinigt werden. Bei Bedarf müssen Zwischenreinigungen durchgeführt werden. Die Räumlichkeiten sind so zurückzugeben, wie sie übernommen wurden. Sollten sie nicht gereinigt sein, wird eine Reinigung durch eine externe Firma auf Kosten der Veranstalter*innen beauftragt.
Termine und Dauer von Veranstaltungen
Veranstaltungen müssen bis 23 Uhr beendet sein.
Ausstellungseröffnungen sind von Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) zwischen 17 und 22 Uhr möglich.
Bewerbung von Veranstaltungen
Veranstalter*innen sind selbst für die Erstellung von Einladungen und deren Verbreitung verantwortlich. Die Abteilung Wiener Wasser kündigt Veranstaltungen online an:
Es gibt keinen Newsletter der Abteilung Wiener Wasser.
Ausstattung der Veranstaltungsräume
Wasserturm: Aufhängungen, Tische, Sessel, Staubsauger, Leitern, 1 Kühlschrank
Alte Schieberkammer: Aufhängungen, Tische, Sessel, Staffeleien, Leitern, Garderobe, 3 Kühlschränke, Wassergläser, Karaffen, Geschirrspüler, Kaffeemaschine, Kaffeegeschirr, 2 Video-Beamer (Format 4:3) und Leinwände, Headsets und Funkmikrofone
Beleuchtung und Brandschutz
Die Not- und Sicherheitsbeleuchtung muss immer in Betrieb sein. Offenes Feuer ist verboten. Es darf ausschließlich schwer brennbares Dekorationsmaterial verwendet werden.
Haftung bei Schäden
Die Veranstalter*innen haften für alle während der Nutzung entstandenen Schäden.
Widerruf von Veranstaltungen durch Wiener Wasser
Die Abteilung Wiener Wasser kann Veranstaltungen jederzeit widerrufen, wenn die Nutzungsbedingungen nicht eingehalten werden oder die Räumlichkeiten aufgrund eines unaufschiebbaren internen Termins gebraucht werden.
Mitnahme von Tieren
Tiere sind nicht erlaubt. Ausgenommen sind Assistenztiere wie zum Beispiel Blindenführhunde.
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Stadt Wien | Wiener Wasser
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