Mitschrift
Zuwanderung aus EU/EWR-Ländern
Österreich ist seit 1995 Mitglied der Europäischen Union (EU). EU-Bürgerinnen und Bürger dürfen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Visum nach Österreich einreisen, sich hier aufhalten und arbeiten. Dies ist die sogenannte Personenfreizügigkeit. Sie gilt auch für Menschen aus den EWR-Staaten: EU-Länder inklusive Island, Liechtenstein und Norwegen, sowie aus der Schweiz.
Für bis zu drei Monate Aufenthalt in Österreich brauchen Sie lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Wenn Sie länger bleiben möchten, benötigen Sie eine Anmeldebescheinigung der MA 35.
Anmeldebescheinigung für EU- und EWR-Bürger*innen
Binnen vier Monaten ab Einreise nach Österreich müssen Personen aus der EU, dem EWR und der Schweiz eine Anmeldebescheinigung bei der MA 35 beantragen. Sie müssen dazu erwerbstätig sein oder über ausreichende Existenzmittel und eine umfassende Krankenversicherung verfügen.
Die Anmeldebescheinigung benötigen Sie zur Dokumentation Ihres Aufenthalts. Bei der Antragstellung können Sie aus fünf Aufenthaltszwecken wählen:
Arbeitnehmer*in
Selbstständigkeit
Familienangehörige
Ausbildung
oder Sonstige.
Der Antrag ist persönlich bei der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (kurz MA 35) zu stellen. Mein Tipp: Informieren Sie sich vorab über die Dokumente, die Sie für die Anmeldebescheinigung brauchen. Und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Original und in Kopie mit.
Beispiel: Tamás und seine Tochter
Tamás ist 35 Jahre alt und hat eine 10-jährige Tochter. Er ist ausgebildeter Krankenpfleger und ungarischer Staatsbürger. Er ist gerade mit seiner Tochter nach Wien gezogen, um als Krankenpfleger im AKH zu arbeiten. Da er EU-Bürger ist, kann er sofort damit beginnen.
Kurz nach dem Umzug beantragt er bei der MA 35 die Anmeldebescheinigung für sich und seine Tochter. Er legt folgende Dokumente im Original und in Kopie vor:
Gültiger Reisepass oder Personalausweis
Meldezettel
Einkommensnachweis
Arbeitsvertrag
Beim Aufenthaltszweck gibt er aufgrund seines Arbeitsvertrages mit dem AKH Wien „Arbeitnehmer“ an. Für seine Tochter gibt er „Familienangehörige“ an. Da alle Voraussetzungen vorliegen und die Gebühren eingezahlt sind, erhält Tamás die Anmeldebescheinigungen direkt bei der MA 35 und muss nicht auf die Zustellung per Post warten. Damit ist ihr Aufenthalt in Österreich offiziell.
Nach fünf Jahren kann Tamás den Daueraufenthalt beantragen. Dies gilt für alle Menschen aus der EU, dem EWR und der Schweiz, die gemäß den Freizügigkeitsregeln der EU ununterbrochen fünf Jahre lang im Land gewesen sind. Wer sechs Jahre oder länger in Österreich gelebt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine österreichische Staatsbürgerschaft erwerben.
Angehörige aus Drittstaaten und Sonderfall Brexit
Für Menschen aus der EU, dem EWR und der Schweiz gilt: Falls Sie Angehörige in Drittstaaten haben, genießen auch Ihre Angehörigen Vorteile. Sie können:
eine Aufenthaltskarte für fünf Jahre bekommen
sind nicht an die Integrationsvereinbarung gebunden
und dürfen in Österreich arbeiten.
Der Erstantrag auf „Familienzusammenführung“ muss persönlich bei der MA 35 gestellt werden.
Durch den Brexit gilt für alle Personen mit britischer Staatsbürgerschaft: Wer nach dem 1. Jänner 2021 nach Österreich zugewandert ist, fällt bis auf bestimmte Ausnahmen unter die Drittstaaten-Regelung.
Mehr Infos zur Zuwanderung aus Drittstaaten finden Sie in den Videos „Familienzusammenführung“ und „Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften“.
Zuwanderung aus EU/EWR-Ländern
Im Rahmen der sogenannten Personenfreizügigkeit können sich EU/EWR-Bürger*innen bis zu 3 Monate in Österreich aufhalten. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Was zu beachten ist, wenn Sie länger als 3 Monate in Österreich bleiben möchten, um hier zu leben und zu arbeiten, zeigt Ihnen dieses StartWien Video. Auch wie es mit dem Sonderfall Brexit aussieht, erklären wir in diesem Video.
Weitere Informationen über das Aufenthaltsrecht in Österreich und das Begleitprogramm StartWien für neue Wiener*innen erhalten Sie auf:
- der StartWien Website https://start.wien.gv.at
- bei kostenlosen Informations-Veranstaltungen (Info-Modulen) https://start.wien.gv.at/info-module
Länge: 4 Min. 07 Sek.
Produktionsdatum: 2023
Copyright: Stadt Wien - Integration und Diversität