Mitschrift
Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften
Arbeiten Sie in einem Bereich, der in Österreich als Mangelberuf gilt? Oder haben Sie einen Hochschulabschluss und sind gut qualifiziert? Dann können Sie eine Rot-Weiß-Rot Karte oder eine Blaue Karte EU beantragen, um in Österreich zu arbeiten. Unternehmen suchen ständig nach qualifizierten Arbeitskräften! Auch Selbstständige können eine Rot-Weiß-Rot Karte bekommen.
Rot-Weiß-Rot Karte und Blaue Karte EU
Die Rot-Weiß-Rot Karte und die Blaue Karte EU sind Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte.
Voraussetzungen für die Rot-Weiß-Rot Karte:
Sie arbeiten in einem Mangelberuf oder haben einen Hochschulabschluss.
Sie haben ein Jobangebot in Österreich.
Sie erreichen eine bestimmte Punkteanzahl, die sich aus der Bewertung von Bildungsniveau, Sprachkenntnissen und Berufserfahrung ergibt.
Voraussetzungen für die Blaue Karte EU:
Sie haben eine hohe Qualifikation, z.B. einen Universitätsabschluss.
Sie haben ebenfalls ein Jobangebot in Österreich.
Sie erhalten ein überdurchschnittliches Einkommen.
Antrag und Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels
Wie kommen Sie nun zu Ihrem Aufenthaltstitel?
Ihr zukünftiger Arbeitgeber kann den Antrag auf Rot-Weiß-Rot Karte oder Blaue Karte EU beim Business Immigration Office der MA 35 stellen.
Alternativ können Sie selbst bei der österreichischen Botschaft in Ihrem Heimatland den Antrag stellen.
Falls Sie visumsfrei nach Österreich einreisen dürfen, können Sie den Antrag auch persönlich beim Business Immigration Office der MA 35 stellen. Achten Sie dabei darauf, Ihre visumsfreie Zeit nicht zu überschreiten. Grundsätzlich müssen Sie die Entscheidung im Ausland abwarten.
Falls der Aufenthaltstitel nicht während Ihres legalen Aufenthalts ausgestellt werden kann, müssen Sie ausreisen und das Ende des Verfahrens im Ausland abwarten.
Sowohl die Rot-Weiß-Rot Karte als auch die Blaue Karte EU sind zwei Jahre lang gültig, vorausgesetzt, Ihr Reisepass ist ebenfalls in diesem Zeitraum gültig. Während dieser Zeit dürfen Sie Ihren Job nicht wechseln.
Mein Tipp: Nach zwei Jahren können Sie die Rot-Weiß-Rot Karte plus beantragen, die es Ihnen erlaubt, für weitere drei Jahre in Österreich zu bleiben oder den Arbeitgeber bzw. Ihren Job zu wechseln. Auch Ihre Familienangehörigen können eine Rot-Weiß-Rot Karte plus erhalten.
Weitere Infos für Fachkräfte und Selbstständige erhalten Sie beim Business Immigration Office der MA 35.
Beispiel: Die Zuwanderung von Artan und Anna
Schauen wir uns ein Beispiel an:
Artan ist 40 Jahre alt, verheiratet und hat zwei Kinder. Er lebt in Albanien und ist ausgebildeter Elektroinstallateur, ein Mangelberuf in Österreich. Da er gut qualifiziert ist, bewirbt er sich bei einem Elektro-Unternehmen in Wien. Das Unternehmen „Elektro Blitz“ freut sich über seine Bewerbung und stellt beim Business Immigration Office den Antrag auf eine Rot-Weiß-Rot Karte für Artan.
Nach der Bewilligung der Karte übersiedelt Artan nach Wien und beginnt zu arbeiten. Seine Frau Anna kann eine Rot-Weiß-Rot Karte plus für sich und die Kinder bei der Botschaft in Tirana beantragen. Sie gibt als Aufenthaltszweck „Familienzusammenführung“ an. Nach der Bewilligung des Aufenthaltstitels zieht Anna mit den Kindern nach Wien. Sie darf dort arbeiten, und die Kinder können die Schule besuchen.
Um die Integrationsvereinbarung zu erfüllen, besucht Anna einen Integrationskurs. Dort verbessert sie ihre Sprachkenntnisse und lernt Grundlegendes über Österreich. Sie hat zwei Jahre Zeit, um die Integrationsprüfung abzulegen.
Artan wird zu einem wichtigen Mitarbeiter und beantragt nach zwei Jahren die Rot-Weiß-Rot Karte plus. Damit könnte er auch den Arbeitgeber wechseln.
Nähere Infos finden Sie in unserem Video „Integrationsvereinbarung und Aufenthaltsverlängerung“.
Daueraufenthalt EU und Staatsbürgerschaft
Nach weiteren drei Jahren mit der Rot-Weiß-Rot Karte plus hätte Artan Anspruch auf die Aufenthaltskarte „Daueraufenthalt EU“. Dieses unbefristete Niederlassungsrecht gilt für Menschen, die länger als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich leben und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Der Aufenthaltstitel selbst wird für fünf Jahre ausgestellt und muss danach bei der MA 35 verlängert werden. Er gewährt Ihnen mehr Rechte, wie z.B. die Möglichkeit, sich um eine Gemeindewohnung in Wien zu bewerben.
Achtung: Wenn Sie länger als 12 Monate außerhalb der EU oder des EWR leben, verlieren Sie das Daueraufenthaltsrecht.
Nach sechs Jahren durchgehender Arbeit in Österreich können Sie auch die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen. Welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, erfahren Sie bei der MA 35.
Mein Tipp: Schauen Sie sich auch das Video „Familienzusammenführung“ an.
Zuwanderung von qualifizierten Arbeitskräften
Sie sind eine qualifizierte Fachkraft oder arbeiten in einem Mangelberuf? In Wien gibt es zahlreiche Unternehmen, die sich auf Ihre Bewerbung freuen. Dieses StartWien Video zeigt Ihnen die Voraussetzungen, um zum Arbeiten nach Österreich zu kommen. Sie erfahren außerdem Wissenswertes über das Aufenthaltsrecht für Ihre Angehörigen und wie Sie Ihren Aufenthaltstitel verlängern können.
Weitere Informationen über das Aufenthaltsrecht in Österreich und das Begleitprogramm StartWien für neue Wiener*innen erhalten Sie auf:
- der StartWien Website https://start.wien.gv.at
- bei kostenlosen Informations-Veranstaltungen (Info-Modulen) https://start.wien.gv.at/info-module
Länge: 5 Min. 33 Sek.
Produktionsdatum: 2023
Copyright: Stadt Wien - Integration und Diversität