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Unter welchen Voraussetzungen darf ich in Österreich arbeiten?

Wer vertritt meine Interessen am Arbeitsmarkt?

Und was ist ein Arbeitsverhältnis?

Um diese Fragen geht es in diesem StartWien Video. Beginnen wir bei den Arbeitgeber_innen und den Arbeitnehmer_innen.

Trenner – Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite

Als Arbeitgeber_in werden Personen bezeichnet, die Andere gegen regelmäßige Bezahlung beschäftigten.

Als Arbeitnehmer_in stellen Sie Ihre Arbeitskraft für ein monatliches Entgelt zur Verfügung.

Unterschieden wird zwischen Arbeiter_innen, die körperlich arbeiten und Angestellten, die z.B. im Büro tätig sind. 

Beide sind unselbstständig beschäftigt und stehen in einem Arbeits-verhältnis mit einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber.

Die Rechte und Pflichten am Arbeitsmarkt regeln unter anderem:

Arbeitsgesetze

Kollektivverträge - für die Branche, in der Sie arbeiten

und Betriebsvereinbarungen – soweit es in Ihrer Firma einen Betriebsrat gibt.

In Österreich gibt es zudem eine starke Interessensvertretung, die sich für Ihre Rechte einsetzt.

Trenner - Arbeiterkammer, Gewerkschaft und Betriebsrat

Die Arbeiterkammer ist die gesetzliche Interessensvertretung der Arbeitnehmerinnen in Österreich. Fast alle Arbeitnehmer_innen haben automatisch eine AK-Mitgliedschaft. Sie werden bestens beraten und unterstützt und zahlen dafür einen kleinen monatlichen Beitrag.

Die Gewerkschaft ist eine freiwillige Vertretung, deren Dachverband Österreichischer Gewerkschaftsbund heißt - kurz ÖGB.

Teilgewerkschaften handeln Kollektivverträge aus und kämpfen für die Rechte Ihrer Mitglieder. Wer möchte, kann für einen Mitgliedsbeitrag beitreten.


Sind in einer Firma fünf oder mehr Personen beschäftigt, kann ein Betriebsrat gewählt werden. Dieser vertritt die Kolleg_innen im Unternehmen.

Trenner – Arbeitsverhältnis und Arbeitsbewilligung

Es gibt selbstständige und unselbstständige Beschäftigung. Selbstständig bedeutet, dass Sie eine eigene Firma haben.

Unselbstständig sind Sie, wenn Sie für eine andere Firma arbeiten. In diesem Fall sind Sie in einem Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitgeber.

Achtung:

Auch geringfügige oder kurzzeitige Arbeit muss angemeldet werden. Jede Form von „Schwarzarbeit“ ist strafbar.

Wer einen EU oder EWR-Pass hat, braucht keine Bewilligung, um in Österreich zu arbeiten.

Anders sieht es für Angehörige aus Drittstaaten aus.

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, brauchen Sie:

* einen Aufenthaltstitel mit Zugang zum Arbeitsmarkt

* oder eine Arbeitsbewilligung, die zeitlich befristet ist.

Nur dann dürfen Sie in Österreich legal leben und arbeiten. Das gilt auch bei Saisonarbeit, im Tourismus, bei Erntehilfe oder im Studium.

Trenner –Vollzeit, Teilzeit und Geringfügigkeit

In Österreich ist es üblich, 8 Stunden pro Werktag und 40 Stunden pro Wochen zu arbeiten.

In Ausnahmefällen sind bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche zulässig.

Je nach Arbeitszeit unterscheidet man:

Vollzeit - wenn Sie pro Woche 40 Stunden arbeiten.

Kollektivverträge können diese „Normalarbeitszeit“ verkürzen.

müssen angeordnet und mit einem Zuschlag  (von 50%) abgegolten werden. (Überstunden können ausbezahlt oder als Zeitausgleich genommen werden.)

Teilzeit ist, wenn sie weniger als Vollzeit arbeiten und z.B. 20 Stunden pro Woche angemeldet und versichert sind.

Geringfügig Beschäftigt ist, wer nicht mehr als einen gewissen Betrag im Monat verdienen.

Sie zahlen keine Sozialversicherung und keine Lohnsteuer und sind nur gegen Unfälle versichert.

Selbstständigkeit und Firmengründung

Wer sich selbstständig machen will, wendet sich am besten an die Wirtschaftskammer. Unter wko.at und gruenderservice.at finden Sie viele Infos rund um Gewerbeanmeldung und Firmengründung.

Zudem bietet die Wirtschaftsagentur Wien mehrsprachige Beratungen an und unterstützt angehende Unternehmer_innen unter Mehr unter wirtschaftsagentur.at

Mit einem EU- oder EWR-Pass dürfen Sie in Österreich eine Firma gründen. Für reglementierte Gewerbe und Handwerke benötigen Sie einen „Gewerbeschein“, den Sie beim Magistratsamt bekommen.

Wer aus einem Drittstaat kommt, muss Auflagen erfüllen und braucht:

einen Aufenthaltstitel als Selbstständige/r

sowie einen Nachweis, dass die Firma einen wirtschaftlichen Mehrwert und Nutzen für Österreich erbringt.

z.B. wenn Mangelberufe abgedeckt oder Arbeitsplätze geschaffen werden.

Mehr Infos für Drittstaatsangehörige in unseren Videos zum Thema „Aufenthaltsrecht“.

Zugang zum Arbeitsmarkt & Arbeitsverhältnis

Was ist ein Arbeitsverhältnis und wer darf in Österreich arbeiten? Welche Arbeitszeitmodelle gibt es und wo finden Sie Unterstützung für Ihre Berufsgruppe?
Dieses StartWien-Video stellt Ihnen unterschiedliche Arbeitsverhältnisse und Interessensvertretungen vor und zeigt, worauf Selbstständige achten müssen. Erfahren Sie mehr über Ihre nächsten Schritte am Arbeitsmarkt. Mehr Informationen zum Leben in Wien und das Begleitprogramm StartWien für neue Wiener*innen erhalten Sie außerdem auf:

Länge: 5 Min. 23 Sek.
Produktionsdatum: 2023
Copyright: Stadt Wien - Integration und Diversität

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