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Der Anstieg der Energiekosten und die Teuerung sind für die Bewohner*innen Wiens teilweise eine große Mehrbelastung. Um die Wiener*innen erneut direkt zu unterstützen, gibt es den Wiener Energiebonus ‘23 in Höhe von 200 €. Alle Haushalte, die in den letzten Monaten bereits um den Energiebonus ‘22 angesucht haben und bei denen es zum Stichtag 25. März 2023 keine relevante Änderung (wie etwa einen Umzug, eine Geburt oder Ähnliches) an Ihrer Adresse gab, wird der Energiebonus ‘23 automatisch an die zuletzt angegebene Bankverbindung angewiesen.

Personen, die den Energiebonus ‘22 per Postanweisung bekommen haben, bekommen den Energiebonus ‘23 auch automatisch wieder per Postanweisung ausbezahlt. Das gilt auch für alle Personen, bei denen sich zwischenzeitlich die Bankverbindung geändert hat. Der Energiebonus ‘23 wird den betreffenden Personen ab dem 11. April 2023 ausgezahlt. Diese Haushalte erhalten ein Informationsschreiben der Stadt Wien per Post und müssen kein Ansuchen stellen - Sie erhalten den Energiebonus automatisch.

Alle Haushalte, die entweder den Wiener Energiebonus ‘22 nicht beantragt haben, etwa weil sie noch nicht in Wien gewohnt haben oder in deren Haushaltskonstellation sich zum Stichtag 25. März 2023 relevante Änderungen ergeben haben, werden darüber mit einem Schreiben der Stadt Wien informiert und können ein Ansuchen stellen. Pro Adresse gelten für die hauptwohnsitzgemeldeten volljährigen Bewohner*innen Einkommensgrenzen:

Leben Sie an der Adresse alleine, dann liegt die Einkommensgrenze bei 40.000 €. Leben an dieser Adresse mehrere hauptwohnsitzgemeldete Personen, dann darf das gemeinsame Einkommen 100.000 € nicht überschreiten. Bei der Berechnung ist das jährliche Bruttoeinkommen heranzuziehen. Bitte informieren Sie sich auf wien.gv.at/energiebonus23 wie Sie das jährliche Bruttoeinkommen ermitteln können. Beachten Sie, dass Ihr Ansuchen im Nachhinein geprüft wird.

Sollten Sie den Bonus zu Unrecht bezogen haben, müssen Sie ihn wieder zurückzahlen. Sollten Sie am Stichtag, dem 25. März 2023, noch nicht oder nicht mehr an die Adresse hauptwohnsitzgemeldet sein, an die der Brief versendet wurde, können Sie für diese Adresse leider kein Ansuchen stellen. Sie bekommen zwischen Ende März und Ende April einen Brief, in dem steht, ob Sie ein Ansuchen stellen können oder ob der Energiebonus ‘23 ganz automatisch ausbezahlt werden kann.

Am 17. April 2023 können Sie dann frühestens online um den Wiener Energiebonus ‘23 ansuchen. Im Brief finden Sie das Passwort für das Ansuchen. Dieses Passwort kann nur einmal verwendet werden. Nur wenn Ihre Angaben exakt mit den Eintragungen im Melderegister übereinstimmen, ist die automatisierte Verarbeitung möglich. Das ist der schnellste Weg, um die Überweisung zu erhalten. Der Wiener Energiebonus ‘23 wird kurz nachdem Sie Ihr Ansuchen gestellt haben, auf das angegebene Konto ausgezahlt.

Haben Sie keinen Brief bekommen oder Ihr Passwort verloren? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie auf wien.gv.at/soziales und beim zuständigen Service-Telefon unter der Nummer 01 4000 8040. Beantragen Sie jetzt Ihren Wiener Energiebonus 2023.

Archiv-Video vom 03.04.2023:
Bitte beachten Sie, dass die Inhalte (Termine, Kontaktmöglichkeiten,...) möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Wiener Energiebonus 2023

Der Wiener Energiebonus '23 unterstützt Wiener*innen dabei, die gestiegenen Energiekosten und die damit verbundene Teuerung zu bewältigen.

Länge: 3 Min. 31 Sek.
Copyright: Stadt Wien / PID

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