Österreichische Staatsbürgerschaft - Kosten
Für die österreichische Staatsbürgerschaft entstehen folgende Kosten:
- Kosten für den Antrag: Diese Kosten müssen Sie auch zahlen, wenn der Antrag abgelehnt wird.
- Kosten für die Beilagen:
- Bei der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft in Österreich und bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen im Interesse der Republik Österreich sind die Kosten für die Beilagen in der Pauschale enthalten.
- Bei Feststellung, Beibehaltung und Verzicht müssen noch nicht im Inland vergebührte Dokumente wie ausländische Geburts- oder Heiratsurkunden vergebührt werden. Diese Kosten müssen Sie auch zahlen, wenn der Antrag abgelehnt wird.
- Welche Unterlagen Sie bringen müssen, erfahren Sie während des Verfahrens.
- Kosten für den Bescheid: Die Kosten für den Bescheid setzen sich aus Bundesgebühren und der Landesverwaltungsabgabe für Wien zusammen. Diese Kosten zahlen Sie, wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten oder wenn entschieden wurde, dass Sie die österreichische Staatsbürgerschaft beibehalten dürfen.
Kostenübersicht
Rechnen Sie mit folgenden Kosten pro Person:
- Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft:
- 14,30 Euro für den Antrag und
- Rund 100 bis 200 Euro, wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft beibehalten können
- Verzicht auf die österreichische Staatsbürgerschaft: rund 50 bis 100 Euro
- Feststellung der österreichischen Staatsbürgerschaft: rund 150 bis 200 Euro
Die Kosten entstehen auch, wenn die österreichische Staatsbürgerschaft nicht festgestellt werden kann. - Staatsbürgerschaftsnachweis: 40,59 Euro
- Wenn die österreichische Staatsbürgerschaft durch Abstammung erworben wurde, ist der Staatsbürgerschaftsnachweis für Kinder bis zum 2. Lebensjahr gratis.
- Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft:
- Rund 130 Euro für den Antrag und
- 1.100 bis 1.500 Euro, wenn Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wird
- Erstreckung der österreichischen Staatsbürgerschaft auf eine erwachsene Person: rund 950 Euro
- Erstreckung der österreichischen Staatsbürgerschaft auf jedes Kind, das im Herkunftsland noch minderjährig ist: rund 330 Euro
- Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen im Interesse der Republik Österreich: rund 1.600 Euro
- Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Anzeige für Putativösterreicher*innen: rund 36 Euro
In diesen Angaben nicht enthalten sind zusätzliche Kosten, zum Beispiel für die Beschaffung, Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten.
Es können auch Folgekosten entstehen, zum Beispiel für einen Reisepass.
Wie Sie zahlen können
Sie können bar, mit Bankomatkarte oder Kreditkarte (VISA, Mastercard, Diners, JCB) bezahlen.
Wenn Ihr Wohnsitz im Ausland ist, informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Österreichischen Botschaft oder beim Generalkonsulat, wie Sie zahlen können.
Die Verrechnung erfolgt über die MA 6 - Buchhaltungsabteilung 40.
Stadt Wien | Einwanderung und Staatsbürgerschaft
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