Kosten für die Verleihung der Österreichischen Staatsbürgerschaft
Der Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist mit folgenden Kosten verbunden:
- 3,99 Euro für jede Niederschrift: Bei persönlichen Terminen, zum Beispiel bei der persönlichen Antragstellung und beim Abschluss des Verfahrens, wird eine Niederschrift erstellt. In jedem Verfahren gibt es mindestens 2 Niederschriften. Die Kosten für die Niederschriften müssen Sie gleich nach dem Termin bezahlen.
- Kosten für den Antrag: Die Kosten für den Antrag müssen Sie auch zahlen, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird. Die Kosten müssen Sie erst zahlen, wenn Sie den Bescheid erhalten haben. Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen, bevor Sie den Bescheid erhalten haben, müssen Sie keine Kosten für den Antrag zahlen.
- 40 Euro für den Zusicherungsbescheid: Ein Zusicherungsbescheid sichert Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft zu, wenn Sie innerhalb von 2 Jahren auf Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft verzichten. Wenn Sie einen Zusicherungsbescheid erhalten, müssen Sie die Kosten für den Bescheid gleich nach dem Termin bezahlen.
- Kosten für die Verleihung: Die Kosten für die Verleihung müssen Sie zahlen, wenn Sie die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. Diese Kosten müssen Sie am Tag der Verleihung der Staatsbürgerschaft oder der Erstreckung, das heißt Erweiterung, der Verleihung zahlen.
Kosten-Übersicht
Rechnen Sie mit folgenden Kosten pro Person:
Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft:
- Rund 130 Euro für den Antrag
und - 40 Euro für den Zusicherungsbescheid, wenn Sie einen Zusicherungsbescheid erhalten
und - 950 bis 1.300 Euro, wenn Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wird
Erstreckung der österreichischen Staatsbürgerschaft auf eine volljährige Person:
- Rund 130 Euro für den Antrag
und - 40 Euro für den Zusicherungsbescheid, wenn Sie einen Zusicherungsbescheid erhalten
und - 950 Euro, wenn Ihnen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wird
Erstreckung der österreichischen Staatsbürgerschaft auf eine minderjährige Person:
- Rund 70 Euro für den Antrag
und - 40 Euro für den Zusicherungsbescheid, wenn Sie einen Zusicherungsbescheid erhalten
und - Rund 330 Euro, wenn die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wird
Wenn eine minderjährige Person während des Verfahrens volljährig wird, müssen trotzdem nur die Kosten für eine minderjährige Person bezahlt werden.
Kosten-Beispiel
Eine Familie mit 2 Elternteilen und 2 minderjährigen Kindern möchte die österreichische Staatsbürgerschaft. Ein Elternteil beantragt die Verleihung. Der 2. Elternteil beantragt für sich die Erstreckung der Verleihung. Die Eltern beantragen für die Kinder auch die Erstreckung der Verleihung. Die 2 Elternteile und 2 Kinder erhalten jeweils einen eigenen Zusicherungsbescheid für die österreichische Staatsbürgerschaft.
- Kosten für den 1. Elternteil: 130 Euro + 1.300 Euro + mindestens 8 Euro für Niederschriften + 40 Euro für den Zusicherungsbescheid = 1.478 Euro
- Kosten für den 2. Elternteil: 130 Euro + 950 Euro + 40 Euro für den Zusicherungsbescheid = 1.120 Euro
- Kosten für die 2 Kinder: 2 mal 70 Euro + 2 mal 330 Euro + 2 mal 40 Euro = 880 Euro
- Insgesamt: 3.478 Euro
Es können für Sie auch zusätzliche Kosten entstehen, zum Beispiel für die Beschaffung, Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten und für den Staatsbürgerschaftsnachweis oder den Reisepass.
Wie Sie zahlen können
Zahlen können Sie bei der Kassa in der Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35).
Sie können bar oder mit Bankomatkarte oder mit Kreditkarte bezahlen. Akzeptiert werden die folgenden Karten: American Express, VISA, Mastercard, Diners und JCB).
Wenn Ihr Wohnsitz im Ausland ist, informieren Sie sich bitte bei der zuständigen Österreichischen Botschaft oder beim Generalkonsulat, wie Sie bezahlen können.
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Stadt Wien | Einwanderung und Staatsbürgerschaft
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