Reisepass-Antrag - Erforderliche Unterlagen ohne amtlichen Lichtbildausweis

Sie haben keinen Reisepass, keinen Personalausweis und keinen anderen amtlichen Lichtbildausweis oder Sie sind auf den Fotos in den Ausweisen nicht eindeutig erkennbar. Sie möchten einen neuen Reisepass beantragen.

In diesem Fall muss ein*e Identitätszeug*in Ihre Identität bestätigen. Das kann zum Beispiel Ihre Ehefrau / Ihr Ehemann, Ihr*e Lebensgefährt*in oder ein*e Verwandte*r tun. Diese Person braucht einen amtlichen Lichtbildausweis mit Foto, auf dem sie eindeutig erkennbar ist.

Für den Antrag bringen Sie außerdem bitte folgende Unterlagen ins Pass-Service mit:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder staatsbürgerschaftliche Bestätigung
  • Aktuelles Farb-Passbild: Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. Bitte beachten Sie die Kriterien für Passbilder.

In bestimmten Fällen müssen Sie zusätzliche Unterlagen mitbringen:

Wichtige Hinweise

Rechtskräftige Urkunden, Bescheide und Nachweise: Falls Daten in Ihren Unterlagen nicht übereinstimmen oder andere Unklarheiten bestehen, kann Sie das Pass-Service um weitere Unterlagen bitten.

Urkunden als Originale oder beglaubigte Kopien: Alle Urkunden müssen Originale oder beglaubigte Kopien sein. Damit Kopien beglaubigt sind, muss sie ein Gericht oder ein*e Notar*in als echt bestätigen.

Ausländische Urkunden in Übersetzung: Falls die Urkunden nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen Sie eine Übersetzung mitbringen. Der*die Übersetzer*in der Urkunden muss gerichtlich beeidet sein.

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