Änderungen und Ergänzungen in Reisepässen
Bestimmte Änderungen und Ergänzungen können Sie in Ihrem gültigen Reisepass nachträglich machen lassen. Sie brauchen dafür keinen neuen Reisepass.
- Akademischer Grad, Standesbezeichnung Ingenieurin bzw. Ingenieur, Bezeichnung Meisterin bzw. Meister
- Namen mit einem Umlaut (Ä, Ö, Ü) oder mit einem scharfen S (ß)
- Doppelname, wenn Sie ihn nicht verpflichtend führen
- Medizinische Implantate oder Prothesen aus Metall
- Besondere Kennzeichen
Eine Änderung des Namens können Sie nicht im Reisepass machen lassen. Sie müssen in diesem Fall einen neuen Reisepass beantragen.
Eintragbare akademische Grade und Bezeichnungen
In Reisedokumenten dürfen akademische Grade, die Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur und für Personen mit erfolgreich abgelegter Meisterprüfung die Bezeichnung Meisterin beziehungsweise Meister eingetragen werden.
Akademische Grade müssen von einer anerkannten inländischen oder ausländischen Bildungseinrichtung verliehen worden sein. Als ausländische Bildungseinrichtungen gelten hier nur Einrichtungen aus EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz oder des Heiligen Stuhls (Vatikan). Falls ein ausländischer akademischer Grad in Österreich von einer Universität, einer Fachhochschule oder dem Ministerium für Wirtschaft und Forschung offiziell anerkannt (nostrifiziert) wurde, darf der entsprechende österreichische akademische Grad anstelle des ausländischen akademischen Grades eingetragen werden.
Personen, welchen die Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur verliehen wurde, sind berechtigt, diese Standesbezeichnung zu führen. Personen, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, sind berechtigt, die Bezeichnung "Meisterin" beziehungsweise "Meister" zu führen.
Sonstige Titel, zum Beispiel verliehene Titel oder Berufstitel, dürfen nicht eingetragen werden.
Notwendige Unterlagen
- Aktueller gültiger Reisepass
- Verleihungsurkunde oder Urkunde über die erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung
Namen mit einem Umlaut (Ä, Ö, Ü) oder einem ß
Namen mit Umlauten (Ä, Ö, Ü) oder ß werden in den maschinenlesbaren Zeilen im Reisepass nicht mit Umlauten geschrieben: Ä wird zu AE, Ö wird zu OE, Ü wird zu UE, ß wird zu einem Doppel-S ("ss"). Ein amtlicher Vermerk im Reisepass in Deutsch, Englisch und Französisch bestätigt, dass es sich um denselben Namen handelt. So kommt es bei Ein- oder Ausreise bei bestimmten Ländern nicht zu Problemen. Diese Eintragung ist freiwillig.
Doppelnamen, wenn nicht verpflichtend geführt
Bei Eheschließungen vor dem 1. Mai 1995 konnten Personen einen Doppelnamen bekommen, den sie nicht verpflichtend führen müssen. Eine Eintragung im Reisepass weist darauf hin, dass keine Verpflichtung zur Führung des Doppelnamens besteht.
Medizinische Implantate und/oder Prothesen aus Metall
Die Eintragung in Deutsch, Englisch und Französisch ist möglich.
Notwendige Unterlagen:
- Aktueller, gültiger Reisepass
- Nachweis über das medizinische Implantat und beziehungsweise oder die Prothese aus Metall, zum Beispiel Befund des Krankenhauses, ärztliche Bestätigung oder Implantatsausweis
Besondere Kennzeichen
Sie können besondere Kennzeichen, zum Beispiel sichtbare Narben oder körperliche Beeinträchtigungen, im Reisepass eintragen lassen.
Kind ist Ihrem Reisepass
Seit dem 15. Juni 2009 ist es nicht mehr möglich, Kinder in die Reisepässe der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters einzutragen. Gesetzliche Vertreter sind meistens die Eltern oder die Mutter. Ist ein Kind in Ihrem Reisepass eingetragen, gilt folgende Regelung: Seit dem 15. Juni 2012 sind alle Miteintragungen ungültig. Kinder brauchen einen eigenen Reisepass. Der Reisepass mit der Eintragung bleibt aber für die Inhaberin oder den Inhaber gültig.
Künstler*innen-Namen
Ihren Künstler*innen-Namen können Sie nicht in Ihren Reisepass eintragen lassen.
Kontakt
In jedem Pass-Service können Sie Änderungen oder Ergänzungen machen lassen:
Kosten
Eine Änderung oder Ergänzung in einem Reisepass kostet 28,50 Euro. Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen, sind die oben beschriebenen Eintragungen kostenlos.
Die Kosten für diese Eintragungen müssen Sie gleich bei der Antragstellung bezahlen – bar, per Bankomat- oder Kreditkarte (Visa, Mastercard, Diners Club, JCB, American Express).
Wichtige Hinweise
Rechtskräftige Urkunden, Bescheide und Nachweise: Falls Daten in Ihren Unterlagen nicht übereinstimmen oder andere Unklarheiten bestehen, kann Sie das Pass-Service um weitere Unterlagen bitten.
Urkunden als Originale oder beglaubigte Kopien: Alle Urkunden müssen Originale oder beglaubigte Kopien sein. Damit Kopien beglaubigt sind, muss sie ein Gericht, eine Notarin oder ein Notar als echt bestätigen.
Ausländische Urkunden in Übersetzung: Falls die Urkunden nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen Sie eine Übersetzung mitbringen. Die Übersetzerin oder der Übersetzer der Urkunden muss gerichtlich beeidet sein.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Informationen
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