Reisedokument-Antrag für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher

Auslandsösterreicherinnen beziehungsweise Auslandsösterreicher können Reisepässe und Personalausweise bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) in dem Land, in dem Sie wohnen, oder bei jedem Pass-Service in Österreich beantragen.

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland

Auf den Internetseiten des österreichischen Außenministeriums finden Sie die Informationen zur Beantragung von Reisedokumenten im Ausland:

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung in Österreich

  • Sie wohnen weniger als 5 Jahre im Ausland:
  • Sie wohnen mehr als 5 Jahre im Ausland:
    • Zusätzlich zu den allgemein erforderlichen Unterlagen für einen Reisepass-Antrag oder für einen Personalausweis-Antrag braucht die Passbehörde noch Folgendes:
      • Wenn es möglich ist, Nachweis über den (Haupt-)Wohnsitz beziehungsweise dauernden Aufenthalt im Ausland, zum Beispiel durch eine aktuelle Meldebestätigung der zuständigen ausländischen Behörde.
      • Aktueller Nachweis über die aufrechte österreichische Staatsbürgerschaft: Die Passbehörde muss überprüfen, ob Sie weiterhin österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger sind und nicht die Staatsbürgerschaft Ihres Wohnsitzlandes oder eines anderen Landes angenommen haben.

Hinweis:
Besorgen Sie sich diesen Nachweis schon vor der Einreise nach Österreich bei Ihrer österreichischen Vertretungsbehörde. Wenn Sie den Nachweis zum Reisepass-Antrag oder zum Personalausweis-Antrag mitbringen, geht die Ausstellung der Reisedokumente schneller.

Wenn Sie diesen Nachweis nicht selbst mitbringen, muss die Passbehörde diese Auskunft bei Ihrer zuständigen Vertretungsbehörde einholen. Da auf die Antwort der Vertretungsbehörde gewartet werden muss, verzögert das die Ausstellung der Reisedokumente.

Statt einer Bestätigung der österreichischen Vertretungsbehörde können Sie der Passbehörde auch einen gültiger Aufenthaltstitel des Wohnsitzstaates zeigen, zum Beispiel eine Green Card, eine Residenzkarte oder Ähnliches.

Zustellung von Reisedokumenten ins Ausland

Reisepass:
Ein Reisepass, der von Ihnen im Inland beantragt wurde, darf nur über das österreichische Außenministerium an die zuständige österreichische Vertretungsbehörde im Ausland (auch in die EU-Staaten) geschickt werden. Er darf nicht an eine Privatadresse geschickt werden. Die österreichische Vertretungsbehörde darf Ihnen den Reisepass nur gegen eine Übernahmebestätigung geben, zum Beispiel durch eine nachweisliche Zustellung oder durch persönliche Abholung.

Expresspass und Ein-Tages-Expresspass:
Ein Expresspass, der von Ihnen in Österreich beantragt wurde, kann nicht ins Ausland geschickt werden.

Personalausweis:
Ein Personalausweis kann nur in die EU-Staaten, die Schweiz, nach Liechtenstein und in den Vatikan an eine Privatadresse geschickt werden. In andere Staaten darf der Personalausweis nur über das österreichische Außenministerium an die zuständige österreichische Vertretungsbehörde im Ausland geschickt werden.

Die Zustellung von Reisedokumenten ins Ausland innerhalb eines bestimmten Zeitraumes kann nicht garantiert werden. Beantragen Sie Ihr Reisedokument daher rechtzeitig.

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