Personalausweis im Scheckkartenformat für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger - Antrag
Die Wiener Passservicestellen der Magistratischen Bezirksämter haben von Montag bis Freitag von 8 bis 11.30 Uhr ohne Terminvereinbarung geöffnet. Montag bis Freitag von 12 bis 15.30 Uhr sowie am Donnerstag bis 17.30 Uhr können Sie Ihr neues Reisedokument ausschließlich nach einer Terminreservierung beantragen.
Hinweis:
Abgelaufene Reisepässe und Personalausweise werden zum Teil bei Behörden und Privaten als Identitätsdokument anerkannt, sofern man auf dem Foto noch eindeutig erkennbar ist. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei der jeweiligen Stelle.
Einen neuen Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen. In Wien können Sie das in jedem Pass-Service, egal in welchem Bezirk Sie wohnen.
Beim Pass-Service stellen Sie den Antrag. Dort wird Ihre Identität geprüft und Sie geben Ihre Fingerabdrücke ab. Außerdem müssen Sie persönlich unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass Sie Unterlagen mitbringen müssen ("Erforderliche Unterlagen").
Informationen zur ID Austria: Häufige Fragen
Allgemeine Informationen
Einen neuen Personalausweis müssen Sie persönlich beantragen. Beim Pass-Service stellen Sie den Antrag. Dort wird Ihre Identität geprüft und Sie geben Ihre Fingerabdrücke ab. Außerdem müssen Sie persönlich unterschreiben.
Ein Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Das gilt auch für gültige Personalausweise ohne Fingerabdrücke. Sie können Ihren Personalausweis nicht verlängern.
Personalausweise für Minderjährige sind je nach Alter des Kindes 2, 5 oder 10 Jahre gültig.
Für den Antrag müssen Sie kein Formular ausfüllen.
Personalausweis für Minderjährige
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Sie besitzen die österreichische Staatsbürgerschaft.
Fristen und Termine
Sie können einen neuen Personalausweis jederzeit beantragen. Beachten Sie bitte die Erledigungsdauer. Beantragen Sie Ihren neuen Personalausweis unbedingt rechtzeitig vor Ihrer Abreise.
Zuständige Stelle
Sie können einen neuen Personalausweis bei jeder Passbehörde in ganz Österreich beantragen, egal wo Sie wohnen. In Wien können Sie in jedem Pass-Service Ihren neuen Personalausweis beantragen, egal in welchem Bezirk Sie wohnen:
Erforderliche Unterlagen
- Sie haben einen alten Personalausweis: Erforderliche Unterlagen mit altem Personalausweis
- Sie haben einen Reisepass: Erforderliche Unterlagen mit Reisepass
- Sie haben keinen Personalausweis, keinen Reisepass, aber einen anderen amtlichen Lichtbildausweis (zum Beispiel Führerschein, Identitätsausweis): Erforderliche Unterlagen mit anderem amtlichen Lichtbildausweis
- Sie haben keinen Personalausweis, keinen Reisepass und keinen anderen amtlichen Lichtbildausweis: Erforderliche Unterlagen ohne amtlichen Lichtbildausweis
Hinweis
Für einen Personalausweis für Minderjährige werden weitere Unterlagen benötigt.
Kosten und Zahlung
Ein Personalausweis kostet 61,50 Euro.
Die Kosten für den neuen Personalausweis müssen Sie gleich bei der Antragstellung bezahlen – bar, per Bankomat- oder Kreditkarte (Visa, Mastercard, Diners Club, JCB, American Express).
Wichtig: Im 9. und 19. Bezirk ist eine Zahlung nur mit Bankomat- oder Kreditkarte möglich.
Erledigungsdauer
Sie bekommen Ihren neuen Personalausweis so schnell wie möglich. Er wird innerhalb von rund 10 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Der neue Personalausweis wird von der österreichischen Staatsdruckerei hergestellt. Danach wird er an eine von Ihnen gewünschte Adresse in Österreich per Post zugestellt. Das kann zum Beispiel Ihre Wohnadresse oder auch Ihre Arbeitsadresse sein.
Personalausweis nicht zugestellt
Sie haben einen Personalausweis beantragt, die Benachrichtigung der österreichischen Staatsdruckerei über die bereits erfolgte Übersendung erhalten, aber den Personalausweis noch nicht bekommen? Wenden Sie sich an jenes Pass-Service, bei dem Sie den Antrag gestellt haben.
Adressen und Öffnungszeiten des Wiener Pass-Service
Zusätzliche Informationen
Sicherheitsmerkmale der neuen Chip-Personalausweise (Österreichische Staatsdruckerei)
Alter Personalausweis
Mit dem Antrag auf einen neuen Personalausweis wird Ihr alter Personalausweis beim Pass-Service entwertet. Er ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gültig. Sie können ihn aber entwertet zurückbekommen.
Wenn Sie den alten noch gültigen Personalausweis bis zur Zustellung des neuen Personalausweises brauchen, helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pass-Services gerne weiter.
Eintragungen
Im Personalausweis können keine Änderungen beziehungsweise Ergänzungen vorgenommen werden. Die Eintragung von personenbezogenen Daten in Personalausweisen richtet sich nach den technischen Gegebenheiten.
Einreise in andere Länder
Sie planen eine Reise: Bitte beachten Sie die Einreisevorschriften in Ihrem Reiseland und in den Transitländern. Informieren Sie sich auch über die Beförderungsbestimmungen der Fluggesellschaften, wenn Sie per Flugzeug verreisen.
Für die Einreise in viele Länder benötigen Sie einen Reisepass. Der Personalausweis muss für die Einreise (und Ausreise) immer gültig sein. Bitte beachten Sie auch, ob Sie ein gestohlenes oder verlorenes und wiedergefundenes Reisedokument verwenden dürfen.
Beim Außenministerium finden Sie die Einreisebestimmungen für alle Länder der Erde.
Der beschriebene Ablauf stellt eine grundlegende Information dar. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ein Pass-Service der Stadt Wien.
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