Personalausweis-Antrag - Erforderliche Unterlagen ohne amtlichen Lichtbildausweis

Sie besitzen keinen Reisepass, keinen Personalausweis und keinen anderen amtlichen Lichtbildausweis oder Sie sind auf den Fotos der Ausweise nicht eindeutig erkennbar. Sie möchten einen neuen Reisepass beantragen.

In diesem Fall muss eine Identitätszeugin oder ein Identitätszeuge Ihre Identität bestätigen. Das kann zum Beispiel Ihre Ehefrau / Ihr Ehemann, Ihre Lebensgefährtin / Ihr Lebensgefährte oder eine Verwandte / ein Verwandter tun. Diese Zeugin oder dieser Zeuge braucht einen amtlichen Lichtbildausweis mit Foto, auf dem sie/er eindeutig erkennbar ist.

Für den Antrag bringen Sie außerdem bitte folgende Unterlagen ins Pass-Service mit:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder staatsbürgerschaftliche Bestätigung
  • Aktuelles Farb-Passbild: Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. Bitte beachten Sie die Kriterien für Passbilder.

In bestimmten Fällen müssen Sie zusätzliche Unterlagen mitbringen:

  • Bei Namensänderung: Bringen Sie bitte zusätzlich die Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder den Namensänderungsbescheid (rechtskräftig) mit.
  • Bei Unklarheiten zum Namen, zum Geburtsort oder Ähnliches: Sie brauchen bitte zusätzlich Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde, Namensänderungsbescheid (rechtskräftig) und/oder Staatsbürgerschaftsnachweis.
  • Sie möchten einen akademischen Grad, die Standesbezeichnung Ingenieurin bzw. Ingenieur oder die Bezeichnung Meisterin bzw. Meister eintragen lassen? Sie brauchen die Verleihungsurkunde oder die Urkunde über die erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung: Eintragbare akademische Grade und Bezeichnungen
  • Bei Diebstahl oder Verlust
  • Als Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher
  • Bei Erwachsenenvertretung

Wichtiger Hinweis

Rechtskräftige Urkunden, Bescheide und Nachweise: Falls Daten in Ihren Unterlagen nicht übereinstimmen oder andere Unklarheiten bestehen, kann Sie das Pass-Service um weitere Unterlagen bitten.

Urkunden als Originale oder beglaubigte Kopien: Alle Urkunden müssen Originale oder beglaubigte Kopien sein. Damit Kopien beglaubigt sind, muss sie ein Gericht, eine Notarin oder ein Notar als echt bestätigen.

Ausländische Urkunden in Übersetzung: Falls die Urkunden nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen Sie eine Übersetzung mitbringen. Die Übersetzerin oder der Übersetzer der Urkunden muss gerichtlich beeidet sein.

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