Notpass-Antrag - Erforderliche Unterlagen
Sie möchten einen Notpass beantragen. Für den Antrag bringen Sie bitte folgende Unterlagen ins Pass-Service mit:
- Amtlicher Lichtbildausweis oder Identitätszeug*in
- Amtlicher Lichtbildausweis: zum Beispiel Reisepass, Personalausweis, Führerschein, amtlicher Dienstausweis, Identitätsausweis. Auf dem Foto im Ausweis müssen Sie noch eindeutig erkennbar sein.
- Identitätszeug*in: zum Beispiel Ihre Ehefrau / Ihr Ehemann, Ihr*e Lebensgefährt*in oder ein*e Verwandte*r. Diese Person braucht einen amtlichen Lichtbildausweis mit Foto, auf dem sie eindeutig erkennbar ist.
- Aktuelles Farb-Passbild: Das Foto darf nicht älter als 6 Monate sein. Bitte beachten Sie die Kriterien für Passbilder.
- Falls Sie noch nie einen roten Reisepass oder einen Personalausweis im Scheckkartenformat hatten:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis oder staatsbürgerschaftliche Bestätigung
In bestimmten Fällen müssen Sie zusätzliche Unterlagen mitbringen:
- Bei Namensänderung: Bringen Sie bitte zusätzlich die Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder den Namensänderungsbescheid (rechtskräftig) mit.
- Bei Unklarheiten zum Namen, zum Geburtsort oder Ähnliches: Sie brauchen zusätzlich Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde, Namensänderungsbescheid (rechtskräftig) und/oder Staatsbürgerschaftsnachweis.
- Sie möchten einen akademischen Grad, die Standesbezeichnung Ingenieurin bzw. Ingenieur oder die Bezeichnung Meisterin bzw. Meister eintragen lassen? Sie brauchen die Verleihungsurkunde oder die Urkunde über die erfolgreiche Ablegung der Meisterprüfung: Eintragbare akademische Grade und Bezeichnungen
- Bei Diebstahl oder Verlust
- Als Auslandsösterreicher*in
- Bei Erwachsenenvertretung
Wichtige Hinweise
Rechtskräftige Urkunden, Bescheide und Nachweise: Falls Daten in Ihren Unterlagen nicht übereinstimmen oder andere Unklarheiten bestehen, kann Sie das Pass-Service um weitere Unterlagen bitten.
Urkunden als Originale oder beglaubigte Kopien: Alle Urkunden müssen Originale oder beglaubigte Kopien sein. Damit Kopien beglaubigt sind, muss sie ein Gericht oder ein*e Notar*in als echt bestätigen.
Ausländische Urkunden in Übersetzung: Falls die Urkunden nicht in deutscher oder englischer Sprache verfasst sind, müssen Sie eine Übersetzung mitbringen. Der*die Übersetzer*in der Urkunden muss gerichtlich beeidet sein.
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