HANDYPARKEN in Wien

Mit HANDYPARKEN können Sie einfach und rasch einen elektronischen Parkschein buchen. Die Bezahlung ist unabhängig von Verkaufsstellen und Öffnungszeiten möglich.

Sie haben 2 Möglichkeiten, einen Parkschein zu buchen:

  • Parkschein per SMS
  • Parkschein per HANDYPARKEN-App

10 Minuten vor Ablauf des Parkscheins werden Sie über das Ende der Gültigkeit per SMS beziehungsweise über die HANDYPARKEN-App informiert.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person: Datenschutzrechtliche Informationen.

Parkschein per SMS

Voraussetzungen

  • Besitz eines Mobiltelefons mit SMS-Funktion (inländisch, ausländisch, Wertkarten- oder Vertragshandy)
  • Ein Konto auf www.handyparken.at
  • Notwendige Daten für die Online-Registrierung:
    • Name
    • Anschrift
    • E-Mail-Adresse
    • Handynummer

Ablauf

  • Melden Sie sich einmalig auf www.handyparken.at an.
  • Laden Sie nach der Registrierung Ihr Parkguthaben auf.
  • Buchen Sie den Parkschein mit der gewünschten Dauer per SMS.
    HANDYPARKEN SMS-Nummer: +43 664 660 60 00 oder +43 664 660 09 90

Sie können Ihr Guthaben auf folgende Arten aufladen:

  • Kreditkarte: auf der HANDYPARKEN-Website
  • paybox: per SMS
  • Online-Banking: auf der HANDYPARKEN-Website

Parkschein per HANDYPARKEN-App

Voraussetzungen

Die HANDYPARKEN-App ist für Apple iPhones ab iOS 12 und Android Smartphones ab Release 6.0 (ausgenommen derzeit HUAWEI Geräte P40, P40 Pro, P40 Pro Plus, welche Google Dienste nicht unterstützen) verfügbar.

Ablauf

  • Laden Sie Ihr Parkguthaben auf.
  • Wählen Sie die Stadt und das Kennzeichen aus und buchen Sie den gewünschten Parkschein mit der gewünschten Dauer in der App.

Sie können Ihr Guthaben auf folgende Arten aufladen:

  • Kreditkarte: auf der HANDYPARKEN-Website oder in der App
  • paybox: per SMS oder in der App
  • Online-Banking: auf der HANDYPARKEN-Website

Bestätigung abwarten

Die Parkgebühr gilt erst dann als bezahlt, wenn Sie nach der Parkscheinbuchung die Bestätigung via SMS oder HANDYPARKEN-App erhalten haben. Erst dann wird der entsprechende Betrag von Ihrem Parkkonto abgebucht.

Bleiben Sie bis zum Erhalt der Bestätigung bei Ihrem Fahrzeug. So kann verhindert werden, dass von einem Kontrollorgan eine Abfrage des Kennzeichens und eine darauffolgende Beanstandung wegen eines fehlenden Parkscheins vorgenommen wird. Wenn Sie keine Bestätigung erhalten, müssen Sie einen Papierparkschein ausfüllen.

Die höchstzulässige Abstelldauer in Kurzparkzonen - diese können Sie an den Zusatztafeln an den jeweiligen Verkehrszeichen ablesen - muss eingehalten werden.

Wie wird kontrolliert?

Zur Kontrolle der Parkvorgänge werden die Kontrollorgane mit Handcomputern ausgestattet. Mittels einer Online-Verbindung kann die Aktivierung des elektronischen Parkscheins überprüft werden.

Preis

Elektronische Parkscheine via HANDYPARKEN kosten gleich viel wie Papierparkscheine. Zusätzlich zu den Parkschein-Kosten können SMS-Kosten beziehungsweise - bei Benutzung der HANDYPARKEN-App - Kosten für Datenvolumen laut Ihrem gültigen Mobilfunktarif anfallen.

Kontakt

Informationen zur Registrierung sowie den einzelnen Funktionen finden Sie unter www.handyparken.at.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie:

Elektronische Parkscheine von Drittanbietern

Elektronische Parkscheine werden auch von Drittanbietern angeboten, die in keinem Vertragsverhältnis mit der Stadt Wien stehen. Bei Nutzung dieser Services können zusätzliche Kosten anfallen.

Weiterführende Informationen

  • Parkometergesetz 2006 - Gesetz über die Regelung der Benützung von Straßen durch abgestellte mehrspurige Kraftfahrzeuge
  • Kontrolleinrichtungenverordnung - Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Art der zu verwendenden Kontrolleinrichtungen in Kurzparkzonen
  • Pauschalierungsverordnung - Verordnung des Wiener Gemeinderates über die pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe
  • Parkometerabgabeverordnung - Verordnung des Wiener Gemeinderates, mit der für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen die Entrichtung einer Abgabe vorgeschrieben wird
  • Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung - Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Überwachung der Einhaltung der Parkdauer in Kurzparkzonen
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