Wiener Landesfahrzeugprüfstelle
In Österreich werden alle Fahrzeuge regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit geprüft. Seit mehr als 70 Jahren ist dadurch garantiert, dass nur sichere und umweltverträgliche Fahrzeuge unterwegs sind.
Werkstätten und Autofahrer*innen-Klubs führen die Überprüfungen im Auftrag der Landesfahrzeugprüfstelle an jährlich circa 800.000 Fahrzeugen durch. Für die regelmäßige Pickerl-Überprüfung kooperiert die Wiener Landesfahrzeugprüfstelle mit 500 ausgewählten privaten Werkstätten.
Kontakt, Öffnungszeiten und Sprechstunden
- 11., 7. Haidequerstraße 5
- Telefon: +43 1 955 59
- Fax: +43 1 4000-99-9220
- E-Mail: landesfahrzeugpruefstelle@ma46.wien.gv.at
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr sowie Donnerstag von 13 bis 17 Uhr
- Kassa-Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 14.30 Uhr
- An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11 Uhr
Die § 57a-Begutachtung (Pickerl)
Für die regelmäßige Pickerl-Überprüfung kooperiert die Wiener Landesfahrzeugprüfstelle mit 500 ausgewählten privaten Werkstätten. Die Werkstätten werden von der Prüfstelle überwacht, informiert und intensiv betreut. Umgebaute und importierte Fahrzeuge werden direkt von der Prüfstelle genehmigt.
Formlose Anträge hinsichtlich der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung gemäß § 57a Kraftfahrgesetz für Kfz-Werkstätten richten Sie an die Landesfahrzeugprüfstelle mit folgenden Angaben:
- Name
- Adresse
- Telefonnummer
- Angaben über Personen, die zur Durchführung als geeignet betrachtet werden
Sie bekommen danach einen Fragebogen zugeschickt. Wenn Sie diesen ausgefüllt an die Landesfahrzeugprüfstelle retourniert haben, erhalten Sie einen Termin für die Ortsverhandlung in der Prüfstelle.
Besondere Überprüfung - § 56 KFG 1967
Terminvereinbarungen zu Ladungen durch die Landespolizei Wien - Verkehrsamt:
Sie können einen Termin auch telefonisch vereinbaren: Rufen Sie die auf der Ladung ersichtliche Telefonnummer 01 955 59 (Infoline Straße und Verkehr) an und hinterlassen Sie dort Ihre Telefonnummer und das Kennzeichen. Sie erhalten dann einen Rückruf.
Wenn das Fahrzeug für die Anmeldung gesperrt ist oder die Kennzeichen abgenommen wurden, erfolgt die kostenpflichtige Antragstellung ausschließlich über die Online-Terminvereinbarung.
Bitte beachten Sie: Bei den Überprüfungsterminen ist das originale Fahrzeug-Genehmigungsdokument und das letzte Gutachten nach § 57a KFG 1967 vorzulegen.
Können Sie einen Überprüfungstermin nicht einhalten und sagen Sie diesen nicht mindestens 3 Werktage (Montag bis Freitag) vorher ab beziehungsweise verschieben den Termin nicht, müssen Sie einen Kostenersatz von 60 Euro pro Pkw bezahlen.
Fahrzeugkontrollen im Verkehr
Die Verkehrssicherheit in- und ausländischer Fahrzeuge wird in Zusammenarbeit mit der Bundespolizeidirektion Wien im Verkehr, das heißt auf der Straße, laufend kontrolliert. Entspricht ein Fahrzeug bei der Kontrolle nicht den Sicherheitsstandards, darf es nicht weiterfahren. Die Kennzeichen werden sofort abgenommen.
Zusätzliche Schwerpunkte bei den Kontrollen sind zum Beispiel:
- Betriebssicherheit von Taxis
- Einhaltung der Geräuschvorschriften bei lärmarmen Lastkraftwagen
- Überprüfung von Fahrtenschreibern in Lastkraftwagen
Fahrzeug-Genehmigungen
Beim Selbstimport von Neu- oder Gebrauchtwagen ist eine Überprüfung vorgeschrieben. Damit wird sichergestellt, dass nur Fahrzeuge, die den derzeit geltenden Anforderungen an Sicherheit und Umweltverträglichkeit entsprechen, auf den Markt oder in den Verkehr gelangen. Die Landesfahrzeugprüfstelle kontrolliert auch bei Umbauten von Fahrzeugen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Bauliche Änderungen an Fahrzeugen
Beispielsammlung für genehmigungspflichtige bauliche Änderungen an Fahrzeugen: 1,1 MB PDF
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Fahrzeugänderungen, Kraftfahrzeuge, Zulassung
Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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