50 Jahre Abschleppgruppe

Seit 50 Jahren leistet die Abschleppgruppe der Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) einen wesentlichen Beitrag zum Funktionieren der Stadt.

Ein rotes Auto wird abgeschleppt

Anlass für die Gründung vor 50 Jahren war ein tragischer Unfall im 1. Bezirk, zu dem die Einsatzkräfte aufgrund eines Falschparkers nicht zufahren konnten. Am 2. Dezember 1974 wurde zum 1. Mal in der Wiener Innenstadt ein Auto von der 48er-Abschleppgruppe abgeschleppt.

Seither waren es über 1,3 Millionen Fahrzeuge, die entfernt werden mussten. Würde man diese Fahrzeuge aneinanderreihen, entspräche das 6 Mal der Strecke Wien - Brüssel.

Mehr Fahrzeuge, Zahl der Abschleppungen konstant

Die Anzahl der Fahrzeuge hat seit damals zugenommen. Waren es 1974 noch 484.603 in Wien zugelassene Fahrzeuge, betrug im vergangenen Jahr 2023 die Anzahl 924.460 Fahrzeuge (Quelle: Statistik Austria).

Heute werden neben Fahrrädern, Scootern und Einkaufswagen im Schnitt pro Jahr rund 25.000 Fahrzeuge abgeschleppt. Die Hauptgründe für Abschleppungen sind verstellte Haus- und Grundstückseinfahrten, Lade- und Behindertenzonen oder Spitzenhalteverbote.

Moderne Kommunikation und viel Platz

Vor 50 Jahren erfolgte die Kommunikation noch per Funk und Festnetztelefon. Die abgeschleppten Fahrzeuge wurden in der heutigen 48er-Zentrale in der Einsiedlergasse 2 im 5. Bezirk abgestellt.

Heute werden selbst Anzeigen per Handy gelegt und moderne, digitale Managementsysteme erlauben eine rasche Abwicklung. Da nicht nur die Anzahl der Fahrzeuge stark zugenommen hat, sondern auch Fahrräder, Scooter und Einkaufswagen entfernt werden, ist ausreichend Abstellplatz notwendig.

1994 eröffneten die 48er den großen Abschleppplatz in Simmering in der Jedletzbergerstraße 1. Hier können bis zu 850 Pkw abgestellt werden. Aktuell sind 15 Abschleppwagen von vier Fremdfirmen im Auftrag der 48er in Wien unterwegs. 36 Mitarbeiter*innen sorgen für reibungslose Abläufe.

Aufgaben der Abschleppgruppe

  • Fahrzeug-Abschleppungen gemäß § 89a StVO
  • Entfernung von Fahrrädern, Scootern und Einkaufswagen
  • Entfernung von Werbeanlagen, Verkaufseinrichtungen, Baustelleneinrichtungen
  • Verwahrung und Aushändigung von falschgeparkten Fahrzeugen 24 Stunden am Tag

Wussten Sie, dass...

  • eine Abschleppung nur nach einer Anzeige einer Behörde wie zum Beispiel Polizei oder MA 67 erfolgen darf?
  • eine Fahrzeug-Entfernung nur rund 5 Minuten dauert?
  • die Abholung von Fahrzeugen mit Kennzeichen rund um die Uhr und das Abholen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen werktags von 8 bis 13 Uhr möglich ist?
  • man Rechtsmittel einlegen kann, wenn man der Meinung ist, das eigene Auto sei zu Unrecht abgeschleppt worden?
  • 2023 mehr als 2.300 desolate Fahrräder und knapp 23.000 illegal abgestellte Einkaufswagen entfernt wurden?

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