Schifffahrtswesen
Zulassung zur Binnenschifffahrt
Fahrzeuge auf österreichischen Binnengewässern müssen grundsätzlich behördlich zugelassen sein. Ausnahmen sind im Schifffahrtsgesetz geregelt.
Zulassung zur Binnenschifffahrt - Antrag
Zulassung zur Seeschifffahrt - Österreichischer Seebrief für Jachten
Die Jachtzulassung berechtigt und verpflichtet zur Führung der österreichischen Seeflagge.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Obersten Schifffahrtsbehörde, dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).
Befähigungsausweis: Schiffsführer- und Kapitänspatent
Zur selbständigen Führung eines Fahrzeugs oder Schwimmkörpers sind grundsätzlich Befähigungsausweise erforderlich. Ausnahmen sind im Schifffahrtsgesetz geregelt.
Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Obersten Schifffahrtsbehörde.
Bewilligungen und Patente - BMK
Richtlinie für die praktische Schiffsführerprüfung: 416 KB PDF
Schiffsführerprüfungen mit dem Prüfungsprogramm Socrative - Anleitung zum Einstieg: 487 KB PDF
Stadt Wien | Wasserrecht
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