Aufgaben der Straßenreinigung

Video: Im Cockpit: Laubsauger

Die Abteilung Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Fuhrpark (MA 48) trägt in Wien die Aufgaben der Straßenreinigung. Es gibt aber auch gesetzliche Grundlagen und Verordnungen, aus denen sich Verpflichtungen außerhalb der Zuständigkeit der MA 48 ergeben. Beispiele sind die Gehsteigreinigungsverpflichtung für Anrainer*innen von Liegenschaften, Verpflichtungen von Eigentümer*innen von Straßen oder Verpflichtungen von Grundeigentümer*innen.


Fahrzeugeinsatz

Die Straßenreinigung besitzt eine Reihe von Fahrzeugen zur Erledigung ihrer Aufgaben:

  • Klein-Lkw
  • Pritschen
  • Kommunaltraks (kleine Traktoren)
  • Kompaktlader
  • Traktoren
  • Radlader
  • Kleinkehrmaschinen

Daneben kann sie auch auf Kehrmaschinen, Straßenwaschmaschinen und Transportfahrzeuge des Fuhrparks der MA 48 zurückgreifen. Bei Bedarf besteht weiters die Möglichkeit private Straßenwaschmaschinen und Transportfahrzeuge einzusetzen.

Leistungsangebot

  • Durchführung von Grundlagenplanungen der Straßenreinigung einschließlich des Winterdienstes
  • Reinigung und winterliche Betreuung von Gehsteigen über Auftrag der Abteilung Straßen Wien (MA 28)
  • Reinigung und winterliche Betreuung der Märkte laut Marktordnung und Vereinbarung mit der Abteilung Marktservice & Lebensmittelsicherheit (MA 59)
  • Unkrautbeseitigung und Reinigung der Straßengräben und Hauptstraßen
  • Reinigung der Fahrbahnen, Schneebeseitigung auf Fahrbahnen und sonstigen Flächen, Schneeabfuhr, Bestreuung der Übergänge für Fußgänger*innen sowie Fahrbahnen (mit Ausnahme der Autobahnen und Schnellstraßen) bei Glätte
  • Reinigung von Grünanlagen und Baumscheiben im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen
  • Absicherung von Gefahrenstellen auf öffentlichen Verkehrsflächen und provisorische Behebung kleiner Straßenschäden, ausgenommen auf Autobahnen (notstandspolizeiliche Maßnahmen) sowie Vorschreibung der Kosten
  • Handhabung der Winterdienst-Verordnung 2003. Ausnahmen sind die Zuständigkeitsbereiche der Umweltschutzabteilung (MA 22) und der Abteilung Wasserrecht (MA 58).
  • Sammlung und Behandlung von Streusplitt
  • Planung des Winterdienstes auf den Straßen Wiens
  • Freihaltung des Stadtbildes von störenden Werbeständern
  • Beseitigung von Einrichtungen bei unerlaubtem Gebrauch nach dem Gebrauchsabgabegesetz (§ 6) (zum Beispiel unerlaubte Aufstellung eines Würstelstandes)
  • Vorschreibung der Kosten für die Reinigung von öffentlichen Verkehrsflächen
  • Führung von Mistplätzen und Problemstoffsammelplätzen
  • Führung und Betreuung der Winterdienstlagerplätze
  • Sperrmüllabfuhr von öffentlichen Verkehrsflächen
  • Staubbekämpfung auf befestigten Straßen
  • Reinigung von öffentlichen Altstoffsammelstellen
  • Entleerung der Papierkörbe
  • Reinigung nach Veranstaltungen im Straßenraum
  • Verkehrszeichenverleih

Leistungsdaten

  • Eingekehrte Streusplittmenge: weniger als 100 Tonnen pro Jahr
  • Papierkörbe: rund 21.000 Stück mit bis zu sechsmaliger Entleerung pro Tag
  • Veranstaltungen: bei etwa 400 Veranstaltungen im Jahr wird die Reinigung übernommen
  • Marktflächen: 21.000 Laufmeter werden im Auftrag des Marktamts (MA 59) gereinigt, wobei die Tätigkeit auch am Wochenende und in der Nacht anfällt.
  • Der Bereitschaftsdienst tätigte rund 2.800 Ausfahrten, um im Straßenraum Gefahrenstellen abzusichern.
  • Zu betreuende Gemeindestraßen mit Brücken, Nebenstraßen, Hauptstraßen A und B: rund 2.800.000 Laufmeter
  • Zu betreuende Gehsteige und Stiegenanlagen, die in die Anrainerverpflichtung der Stadt Wien gemäß § 93 STVO fallen: rund 488.000 Laufmeter
  • Zu betreuende Fußgänger*innen-Zonen: rund 387.000 Quadratmeter
  • Zu betreuende Radwege: 336.000 Laufmeter
  • Hundekotsackerlspender der Stadt Wien: rund 3.900 Stück
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