Flächenwidmung: Öffentliche Auflage des Planentwurfs 8411 im 8. Bezirk mit Einsichtnahme

Für das Gebiet zwischen Skodagasse, Trude-Waehner-Platz, Alser Straße, Kochgasse, Haspingergasse und Lederergasse im 8. Bezirk, Katastralgemeinde Josefstadt wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ausgearbeitet.

Persönliche Einsichtnahme

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt von 19. Dezember 2024 bis 30. Jänner 2025 zur öffentlichen Einsicht auf:

Die Einsichtnahme in den Planentwurf ist bis zum 30. Jänner 2025 auch in der Bezirksvorstehung für den 8. Bezirk, 8., Schlesingerplatz 4 während der dortigen Amtsstunden möglich. Für weitergehende Informationen steht Ihnen am 9. Jänner 2025 von 15 bis 17.30 Uhr in der Bezirksvorstehung ein*e Mitarbeiter*in der Stadt Wien Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest zur Verfügung.

Einsichtnahme online

Während der Dauer der öffentlichen Auflage haben Sie auch die Möglichkeit, alle zur Einsichtnahme aufliegenden Informationen zum Planentwurf online abzurufen.

In folgende Dokumente zum Planentwurf 8411 können Sie online Einsicht nehmen:

Nähere Informationen zum Projekt: Skodagasse - Neubau Privatklinik Confraternität

Stellungnahme online

Sie können eine Online-Stellungnahme zu diesem Planentwurf abgeben. Bitte benutzen Sie dazu das Online-Formular:

Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte zuvor die Servicestelle Stadtentwicklung, Telefon: +43 1 4000-8840.

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Schriftliche Stellungnahme

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können in schriftlicher Form während der öffentlichen Auflage (bitte unter Angabe der Plannummer 8411) geschickt werden.

Per E-Mail
post@ma21a.wien.gv.at

Per Post
Stadt Wien (Stadtteilplanung und Flächenwidmung Innen-Südwest)
Rathausstraße 14-16, 1010 Wien

Wird die Stellungnahme persönlich abgegeben (Amtszeiten beachten), wenden Sie sich bitte an die zuständige Kanzlei im 5. Stock, Zimmer 517.

Prüfung der Stellungnahmen

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die eingebrachten Stellungnahmen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt. Über die eingelangten Stellungnahmen muss dem Gemeinderat berichtet werden, der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung kundgemacht und ist einen Tag nach der Kundmachung rechtswirksam. In gedruckter Form ist das Plandokument (Flächenwidmungs- und Bebauungsplan) in der Servicestelle Stadtentwicklung erhältlich.

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