Pensionistenausweis / Pensionistinnenausweis
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Der Pensionistenausweis (in Scheckkartenformat mit folierter
Oberfläche wird von der Pensionsversicherungsanstalt mit dem
jährlichen Schreiben betreffend die Pensionsanpassung im Jänner
versendet.
Grundsätzlich wird der Ausweis einmal versendet und ist
unbefristet gültig. (Ausnahme bei befristeter Pension)
Nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
gültig.
Jene Personen, deren Pensionsantritt unterjährig erfolgt,
erhalten zunächst einen Pensionistenausweis in Papierform. Dieser
wird zum nächsten Jahresbeginn durch den folierten Ausweis
abgelöst.
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- Preukaz dôchodcu
Fonds Soziales Wien
E-Mail: sozialinfo@fsw.at